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Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 13. Feb 2011, 2:02
von Fipi71
Moin Moin,
meine Frau - lebt mit ihrer Tochter in Tirana - und ich haben nun nach 2 langen Jahren endlich alle erforderliche Bestimmungen bezgl. unserer Familienzusammenführung erreicht. Meine Frau und ich haben vor genau 2 Jahren in Tirana geheiratet. Sie selbst hat noch eine 6-jährige Tochter aus erster Ehe, für die sie auch alleiniges Sorgerecht hat (so steht es im Scheidungsurteil). In diesem wurde damals zusätzlich die Besuchszeiten für den leiblichen Vater geregelt: 1x wöchentlich à 1-2 Stunden.
Nachdem die Deutsche Botschaft in Tirana nun meine Verpflichtungserklärung (für das Kind) in Original erhalten hat, meldete sie sich gestern bei meiner Frau mit der Info, es müsse noch der leibliche Vater des Kindes im Konsulat erscheinen um irgendetwas zu unterzeichnen.
Wir haben nun die Befürchtung, dass er dies verweigert, zumal er bis heute noch immer nicht vom aktuellen Beziehungsstatus seiner Exfrau weiss. Wir haben auch aus Sicherheitsgründen der Kleinen nichts erzählt, da ihr Vater sie jeden Freitag (öfters unregelmässig) im Kindergarten besucht.
Ist nicht bereits im Sorgerecht das Aufenthaltbestimmungsrecht inbegriffen ?
Muss der Vater des Kindes - obwohl er nicht das Sorgerecht hat - seine Zustimmung für die Ausreise geben ?
Mein Gedanke ist, meine Frau soll sich einen Termin bei der Botschaft geben lassen und dort ihren Status des Sorgerechts erneut erläutern.
Wer von Euch hat ähnliches erlebt oder davon erfahren ?

LG Stefan

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 13. Feb 2011, 13:34
von Lula
Soweit ich weiss, solange die Mutter nicht das ALLEINIGE Aufenthaltsbestimmungsrecht + SOrgerecht hat, hat der leibliche Vater ein Mitspracherecht, so könnte er einen Umzug verweigern, aber wenn Du das genau wissen möchtest, würde ich mal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Familienrecht vereinbaren.

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 13. Feb 2011, 14:02
von bashkim1987
Nun ja. Eine Bekannte von uns hat das selbe Problem. Der Vater muss dem zustimmen, weil er sonst ja sein Kind ja nie sehen dürfte. So hatte es mir meine Bekannte erklärt.

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 13. Feb 2011, 16:42
von Fipi71
Ich erhielt heute einen Tipp, meine Frau solle zum Gericht welches damals das Scheidungsurteil gefällt hat und dort sich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ausstellen lassen. Vielleicht klappt es ja. Aber euch noch vielen Dank für die schnelle Reaktion ! :)

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 13. Feb 2011, 18:32
von Lula
Du hast zwar nicht nach Meinungen gefragt, aber ich hoffe, Ihr habt trifftige Gründe dafür. Es ist nämlich völlig daneben, dem leiblichen Vater das Kind vorzuenthalten.

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: Mo, 14. Feb 2011, 10:46
von krenari
manchmal ist es aber besser.

was aber doch auch hier der fall ist, das sie verheiratet sind und die frau wohl kaum das kind alleine in albanien lassen kann. selbst andersrum, würde der vater das kind behalten, würde es ja auch der mutter vorenthalten werden.

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: Mo, 14. Feb 2011, 11:40
von Fipi71
Ich weiss, ist es keine leichte Angelegeheit. Für beide Parteien nicht. Auf der anderen Seite aber kommmt der leibliche Vater nicht einmal für die gerichtlich angeordneten Zahlungen auf. Und das schon seit 2 Jahren. Auch wenn dieser Betrag mit 3000 ALL = 24,- € recht niedrig ist.
Ein Mensch wird schlecht behandelt, in den eigenen vier Wänden eingesperrt, nimmt sich den Mut und lässt sich scheiden. Muss hart arbeiten gehen um sein Kind ernähren zu können, weil dem eigentlichem Vater alles egal ist und keine einzige Münze abdrückt. Nun lernt dieser Mensch einen neuen Partner kennen und hat die Chance ein normales - wenn auch besseres - Leben zu führen, zusammen mit dem Kind. Meiner Frau wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen, nach Gutachten einer Psychologin (vom Gericht beauftragt).

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: Mo, 14. Feb 2011, 11:58
von kleshtrimania
Naja ob dem Vater das Kind wirklich egal ist, kannst du ja nur anhand den Erzählungen deiner Frau beurteilen.

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: Mo, 14. Feb 2011, 12:31
von Fipi71
das ist richtig

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 20. Feb 2011, 3:02
von bashkim1987
Tja. Leider muss er dem zustimmen anderes wird es nicht gehen. Ich habe mich von meiner Bekannte informieren lassen. Weil wenn du mit deiner Frau in den Westen ziehst, dann hat der Leibliche Vater nicht die Möglichkeit sein Kind zu sehen, weil man dafür ein Visum braucht. Nun ja innerhalb der EU können die Albaner aus Albanien für 3 Monate ohne Visum einreisen, aber für die Schweiz ist das nicht möglich.
Es ist zwar nicht gut für dich und deine Frau, aber ändern kann man da leider sehr wenig. Bei meine Bekannte ist der Leibliche Vater verstorben.

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 06. Mär 2011, 9:13
von Fipi71
Wir haben es geschafft ! Er hat der Ausreise seiner Tochter zugestimmt. Die Zustimmung wurde notariell beglaubigt und liegt bei der Botschaft. Klar mussten wir einigen Vereinbarungen zustimmen, wie z.B. regelmässiger Kontakt via Skype. Vielen Dank nochmal für Eure Anregungen.

Re: Zustimmung vom leiblichen Vater

Verfasst: So, 06. Mär 2011, 9:34
von fencingline
Hey Stefan, ganz herzliche Gratulation!