Zustimmung vom leiblichen Vater
Verfasst: So, 13. Feb 2011, 2:02
Moin Moin,
meine Frau - lebt mit ihrer Tochter in Tirana - und ich haben nun nach 2 langen Jahren endlich alle erforderliche Bestimmungen bezgl. unserer Familienzusammenführung erreicht. Meine Frau und ich haben vor genau 2 Jahren in Tirana geheiratet. Sie selbst hat noch eine 6-jährige Tochter aus erster Ehe, für die sie auch alleiniges Sorgerecht hat (so steht es im Scheidungsurteil). In diesem wurde damals zusätzlich die Besuchszeiten für den leiblichen Vater geregelt: 1x wöchentlich à 1-2 Stunden.
Nachdem die Deutsche Botschaft in Tirana nun meine Verpflichtungserklärung (für das Kind) in Original erhalten hat, meldete sie sich gestern bei meiner Frau mit der Info, es müsse noch der leibliche Vater des Kindes im Konsulat erscheinen um irgendetwas zu unterzeichnen.
Wir haben nun die Befürchtung, dass er dies verweigert, zumal er bis heute noch immer nicht vom aktuellen Beziehungsstatus seiner Exfrau weiss. Wir haben auch aus Sicherheitsgründen der Kleinen nichts erzählt, da ihr Vater sie jeden Freitag (öfters unregelmässig) im Kindergarten besucht.
Ist nicht bereits im Sorgerecht das Aufenthaltbestimmungsrecht inbegriffen ?
Muss der Vater des Kindes - obwohl er nicht das Sorgerecht hat - seine Zustimmung für die Ausreise geben ?
Mein Gedanke ist, meine Frau soll sich einen Termin bei der Botschaft geben lassen und dort ihren Status des Sorgerechts erneut erläutern.
Wer von Euch hat ähnliches erlebt oder davon erfahren ?
LG Stefan
meine Frau - lebt mit ihrer Tochter in Tirana - und ich haben nun nach 2 langen Jahren endlich alle erforderliche Bestimmungen bezgl. unserer Familienzusammenführung erreicht. Meine Frau und ich haben vor genau 2 Jahren in Tirana geheiratet. Sie selbst hat noch eine 6-jährige Tochter aus erster Ehe, für die sie auch alleiniges Sorgerecht hat (so steht es im Scheidungsurteil). In diesem wurde damals zusätzlich die Besuchszeiten für den leiblichen Vater geregelt: 1x wöchentlich à 1-2 Stunden.
Nachdem die Deutsche Botschaft in Tirana nun meine Verpflichtungserklärung (für das Kind) in Original erhalten hat, meldete sie sich gestern bei meiner Frau mit der Info, es müsse noch der leibliche Vater des Kindes im Konsulat erscheinen um irgendetwas zu unterzeichnen.
Wir haben nun die Befürchtung, dass er dies verweigert, zumal er bis heute noch immer nicht vom aktuellen Beziehungsstatus seiner Exfrau weiss. Wir haben auch aus Sicherheitsgründen der Kleinen nichts erzählt, da ihr Vater sie jeden Freitag (öfters unregelmässig) im Kindergarten besucht.
Ist nicht bereits im Sorgerecht das Aufenthaltbestimmungsrecht inbegriffen ?
Muss der Vater des Kindes - obwohl er nicht das Sorgerecht hat - seine Zustimmung für die Ausreise geben ?
Mein Gedanke ist, meine Frau soll sich einen Termin bei der Botschaft geben lassen und dort ihren Status des Sorgerechts erneut erläutern.
Wer von Euch hat ähnliches erlebt oder davon erfahren ?
LG Stefan