Mystery hat geschrieben:@kira: ja stimmt das mit den internationalen urkunden...hab noch irgendwo die liste was wir brauchen. allerdings sagte mir die frau vom standesamt, dass die apostille eine art überbeglaubigung bzw. stempel ist, den die deutsche botschaft auf das original-dokument macht... was verstehst du denn unter einer apostille?
grüsse
Nicht die Botschaft mach die Stempel auf die Urkunden sondern eine andere Behörde weis aber den namen nicht ,müsste mal auf den Urkunden schauen da steht es drauf diese Stempel nennen die da Apostillen das sind die Apostillen besser KS stellt keine Apostillen auf die nennen sie nur so .Vll weis einer hier wer die Stempel macht also wie die Heisen und ach ein so ein Stempel ( Apostille ) kostet ca 25 euro pro stück und das muss der Verlobte machen also der der im KS lebt
Das hab ich Gefunden less das mal
Kosovo (Republik Kosovo)
A) Urkundliche Nachweise zur Geburt, Abstammung und Familienstand
1) Geburtsurkunde im Original, ausgestellt durch die Selbstverwaltungsorgane von Kosovo
(PISG).
2) Aktuelle Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung im Original, ausgestellt
durch die Selbstverwaltungsorgane von Kosovo (PISG).
3) Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, abgegeben vor dem
deutschen Standesbeamten.
B) Urkundliche Nachweise zu jeder in der Heimat und im Ausland geschlossenen Vorehe und deren Auflösung
1) Heiratsurkunde im Original, ausgestellt durch die Selbstverwaltungsorgane von Kosovo
(PISG).
2) Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk im Original.
3) Ggf. Sterbeurkunde im Original, ausgestellt durch die Selbstverwaltungsorgane von
Kosovo (PISG).
C) Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Heimat
Ausländische Scheidungsurteile sind zur Wirksamkeit für den Rechtsbereich im Kosovo
durch das zuständige Gericht im Kosovo in einem förmlichen gerichtlichen Anerkennungsverfahren
anzuerkennen.
Vorzulegen ist die Anerkennungsentscheidung des zuständigen Gerichts mit Rechtskraftvermerk
im Original.
D) Legalisation / Apostille / inhaltliche Überprüfung
Die Originale der Urkunden aus Kosovo sind mit einer Apostille der zuständigen Heimatbehörde
zu versehen.
Internationale Urkunden bedürfen keiner Apostille.
Die Originale der Urkunden, die durch die Selbstverwaltungsorgane von Kosovo (PISG) ausgestellt sind, bedürfen einer Überbeglaubigung (Authentification and Verification)
durch die UNMIK - Civil Status Section (CSS).
Die Originale der gerichtlichen Entscheidungen der durch die Vereinten Nationen (UN) eingesetzten Gerichte im Kosovo bedürfen einer Überbeglaubigung (Authentification and Verification) durch das UNMIK-Department of Justice.
E) Übersetzung
Sämtliche Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer zu fertigen.
Internationale Urkunden bedürfen nicht der Übersetzung.
PS .Da aber nicht mehr die Unmik zuständig ist ,sonden die Eulex die machen die Stempel nun so viel ich weis