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Kurorizim / Heirat / Visum / Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: Mo, 18. Okt 2010, 19:48
von guximtari
Hallo zusammen,
ich habe mich "endlich" entschlossen, meine langjährige Freundin in Kosova zu heiraten, den Heiratsantrag muss ich noch machen, ich hoffe sie sagt ja
Da ich die deutsche Staatsangehörigkeit (und auch die "kosovarische") besitze, wollte ich fragen, wenn ich in Kosova standesamtlich heirate, muss dann meine Zukünftige diesen Deutschkurs in KS besuchen und am Ende diesen komischen Test erfolgreich abschließen?
Mir wurde gesagt, dass es jetzt Pflicht und auch Voraussetzung sei, diesen Test zu bestehen, um den Aufenthaltserlaubnis/Visum zu bekommen?!
Ich kenne mich in diese Materie überhaupt nicht aus? Was für Papiere brauche ich, wenn ich unten heirate?
Geburtsurkunde
Wohnbescheinigung
sonst noch was?!
Ju felenderoj per ndihmen e juaj!
Verfasst: Mo, 18. Okt 2010, 20:47
von Alket
Verfasst: Di, 19. Okt 2010, 16:03
von guximtari
Faleminderit Alket!
Mir bleibt nicht anders übrig, ich dachte nur, ich kann mich hier im Voraus informieren. Bin davon ausgegangen, das welche unter uns vielleicht in so eine Situation waren.
Verfasst: Di, 19. Okt 2010, 19:49
von Alket
Bin auch überrascht dass sich niemand gemeldet hat, normalerweise sollte da einige Antworten stehen weil du nicht der einzige bist.
Ich dachte nur, das beste wäre wen man direkt bei den Behörden nachfragt und nicht in die dumme Falle tappt dass man vor den Behörden mit halben Informationen steht.
Wünsche euch jedenfalls alles gute zu eurer Hochzeit und dir und deiner zukünftigen viel erfolgt mit dieser Sache, hoffe ihr bekommt das gut geregelt.
Verfasst: Fr, 22. Okt 2010, 12:37
von DARDANIAN PRINZ
Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt durch das zuständige deutsche Standesamt; das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen)
Identitätsdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
(internationale) Geburtsurkunde
Meldebescheinigung (ausgestellt durch das zuständige Einwohnermeldeamt)
Verfasst: Fr, 22. Okt 2010, 12:56
von DARDANIAN PRINZ
31.03.2010 * Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.03.2010 in einem Grundsatzurteil (1 C 8/09) entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführte Vorschrift weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht verstösst, wonach ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer nur dann besteht, wenn der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstösst dies auch nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG), weil das öffentliche Interesse der Integration und Verhinderung von Zwangsehen Vorrang habe. Mit diesem Urteil gilt also auch künftig, dass ein Visum für den Ehegattennachzug nur dann erteilt werden wird, wenn der Ehegatte den Sprachtest A 1 bestanden hat. Rechtstip: einzige Ausnahme: wenn die nachziehende Ehefrau schwanger wäre.
Da du ja kein Ausländer bist weil du ja den deutschen Pass hast, trifft dies auf dich ja nicht zu oder lieg ich da komplett falsch.
Verfasst: Fr, 22. Okt 2010, 13:00
von DARDANIAN PRINZ
Ausländer benötigen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Für mit Deutschen verheiratete Ausländer gelten aufenthaltsrechtliche Sonderregeln, die dem Grundrechtsschutz von Ehe und Familie bei tatsächlich bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaften Rechnung tragen.
Verfasst: Fr, 22. Okt 2010, 13:02
von DARDANIAN PRINZ
Verfasst: Fr, 22. Okt 2010, 13:02
von Zamira
Faaaalsch...ätschiiiiiiiiiiiiii
Den Test muss JEDER machen, der aus einem Drittland lt. Liste kommt und dauerhaften Aufenthalt in der BRD anstrebt.
Auch wenn der Partner einen deutschen Pass hat, ist der positive Test mit den Unterlagen für den Visumsantrag mit einzureichen...sonst keine Bearbeitung.
Verfasst: Fr, 22. Okt 2010, 13:12
von DARDANIAN PRINZ
also können wir festhalten fürs Visum zum Nachzug müssen mindestens A1 Kenntnisse nachgewiesen werden. Ein Integrationskurs ist dann vielleicht eine andere Sache.
Verfasst: Fr, 22. Okt 2010, 14:50
von traurig077
das thema wurde schon öfter beredet, allerdings in liebe und kontakte, deswegen haben sich wahrscheinlich nicht so viele gemeldet
muss mal die suchfunktion nutzen und sprachtest eingeben... alles gute für euch
Verfasst: So, 24. Okt 2010, 12:29
von Azura
DARDANIAN PRINZ hat geschrieben:Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt durch das zuständige deutsche Standesamt; das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen)
Identitätsdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
(internationale) Geburtsurkunde
Meldebescheinigung (ausgestellt durch das zuständige Einwohnermeldeamt)
Tung Princ,
ich wollte dich hierzu nochmal etwas fragen, da ich auch bald heiraten werde im Kosovo. Wenn ich die Geburtsurkunde vom Deutschen selbst in Englische übersetze, wo lasse ich sie dann beurkunden? Beim Einwohnermeldeamt oder beim Standesamt.
FLM
Azura
Verfasst: So, 24. Okt 2010, 23:51
von guximtari
Vielen Dank für eure Antworten!
Jetzt weiß ich, welche Unterlagen ich brauche, werde mich morgen mal im Rathaus informieren!
d.h. hier ist niemand mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, der/die eine ähnliche Erfahrung gemacht hat?
Bis bald!!!
Verfasst: Mo, 25. Okt 2010, 0:07
von traurig077
Verfasst: Mo, 25. Okt 2010, 22:11
von guximtari
@traurig077 danke für die links...
die habe ich auch gelesen... trotzdem wurde da meine Frage nicht beantwortet!
Ehefähigkeitszeugnis!
Ich war heute beim Standesamt. Um eine Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen, braucht man eine Menge an Unterlagen. Was mich gewundert hat, ich brauche nicht nur von mir Unterlagen, sondern v.a. auch von Ihr.
A) Urkundliche Nachweis zur Geburt, Abstammung und Familienstand
Er/Sie:
1. Geburtsurkunde (Birth Certificate), ausgestellt durch die zuständige kosovarische Zivilregisterbehörde, im Original mit Legalisation (*) und vollständiger Übersetzung in die deutsche Sprache.
Sie:
2. Aktuelle Ledigkeits-/Familienstandbescheinigung (Certificate of Marital Status), ausgestellt dusgestellt durch die zuständige kosovarische Zivilregisterbehörde, im Original mit Legalisation (*) und vollständiger Übersetzung in die deutsche Sprache.
3. ...
Sie:
4. Staatsangehörigkeitsbescheinigung im Original mit Legalisation (*) und vollständiger Übersetzung in die deutsche Sprache.
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Weitere Unterlagen
Er:
- Einbürgerungsurkunde
Sie:
- bestätigte Passkopie
- Meldebescheinigung
Urkunden dürfen nicht älter wie 6 Monate sein.
Punkt 1, 2 und 4 müssen den Überbeglaubigungsstempel haben (Apostille)
Um das Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen, muss ich die o. g. Unterlagen einreichen. Wieso muss ich auch ihre Unterlagen einreichen um das Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen? Für mich ist es nicht logisch!!!
Den Test muss Sie auf jeden Fall machen egal welche Staatsangehörigkeit ich besitze!!!
Verfasst: Di, 26. Okt 2010, 0:05
von Zamira
Das Ehefähigkeits kannst Du wie eine Heiratserlaubnis mit genau dieser Person werten....und dazu will das Amt natürlich wissen, ob es überhaupt möglich/erlaubt ist, diese Person zu heiraten...
Ist sie ledig, ist sie volljährig, existiert sie überhaupt?
Verfasst: Sa, 11. Dez 2010, 19:48
von mimi22
also guximtar das ist so:
du heiratest in KOSOVO standesamtlich ne komun ok e ajo nusja jote duhet me nxirr leternjoftimin edhe pasosshin ne mbiemer tend , edhe ajo duhet me shku ne test per gjuhe , masi qe e kryn edhe pak para se me kry shkon ne pr edhe e bon nje dat per me hi ne test lajmorohesh per test se ata teste nuk mbajn qdo dite por kan dite te caktume , pasi qe e jep niher me shkrim mas 2 apo 3 ditve e ka me goj masi qe te jep edhe ate shkon mas 1 jave e merr certifikaten qe e ka kalu testin e pastajn e dorzon per vize ne ambasad oki
me fal por skam dite ma heret se kam lexu pyetjen tende , shpresoj se ke pak a shum nje ndhim per me ta lehtsu punen ty dhe shum fat
Verfasst: Mo, 27. Dez 2010, 19:43
von Marsida
em ich hab ma eine direkte frage da ich eure ausagen nicht ganz mitbekommen haben
ich bin grad 17 und warte das ich bald 18 werde und ich will meinen freund aus albanien nach deutschland nehem und ihn in deutschland auch heiraten .. was brauchen er und ich dafür ?? was für vorrausetzungen müssen da sein ??
wird er dann deutscherstaatsbürger wenn ich ihn heirate ????
Verfasst: Mo, 27. Dez 2010, 19:45
von traurig077
Marsida hat geschrieben:em ich hab ma eine direkte frage da ich eure ausagen nicht ganz mitbekommen haben
ich bin grad 17 und warte das ich bald 18 werde und ich will meinen freund aus albanien nach deutschland nehem und ihn in deutschland auch heiraten .. was brauchen er und ich dafür ?? was für vorrausetzungen müssen da sein ??
wird er dann deutscherstaatsbürger wenn ich ihn heirate ????
was willst du marsida??? ich denk dein freund lebt in griechenland, dann ist es wieder dein cousin, jetzt albaner aus albanien... kannst dich mal entscheiden???
Verfasst: Mo, 27. Dez 2010, 19:47
von Marsida
omq das mit cousen wa nua spass weil wir das thema gelsen habn
er ist albaner er lebt nua zurzeit in griecheland okii
-.-