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verlobung statt heirat bei einer abschiebung in den kosovo?
Verfasst: Do, 05. Aug 2010, 10:26
von MashaFL
hallo ihr lieben
ich hab eine frage
mein freund ist seit 4 jahren im kosovo da er abgeschoben worden ist...
ich weiß das ich ihn heiraten könnte... doch meine frage ist kann ich mich auch nur mit ihm verloben lassen? könnte er so auch wieder zurück nach deutschland kommen wenn wir uns verloben lassen und in deutschland heiraten? und wenn ich mich verloben lasse was für papiere brauche ich wenn ich in den kosovo fliege?
ich warte auf antworten wäre nett von euch...
liebe grüße
Verfasst: Do, 05. Aug 2010, 10:32
von liberte
wo in aller welt "lässt" man sich denn verloben????
meinst du die traditionelle verlobung? die hilft euch genau so wenig wie die traditionelle hochzeit.
am einfachsten wird es sein, wenn du in den ks fliegst, ihr heiratet und dann die familienzusammenführung beantragt.
der umgekehrte weg ist recht steinig und von einer verlobung als lösung hab ich noch nie etwas gehört. lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Verfasst: Do, 05. Aug 2010, 12:17
von Zamira
Die Absicht, zu heiraten, reicht rein theoretisch aus, um ein Visum zu bekommen....
Das Heiratsvisum ist aber an höhere Vorraussetzungen gekoppelt, die Frauen in den seltensten Fällen erfüllen können.
Ua. muss eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, wo man unterschreibt, dass man für sämtliche Kosten aufkommt im Falle einer Abschiebung.
Und das ist der Fall, wenn es nur bei der Verlobung bleibt, aber die avisierte Hochzeit nicht im Plan ist oder nicht stattfindet, weil ER sich vom Acker macht...Gibts keine Hochzeit, muss ER zwangsläufig wieder ausreisen, tut er es nicht, wird "freundlich" nachgeholfen....und dabei entstehen ne Menge Kosten.
Die Behörden halten sich dann ganz an Dein Portemonnaie...
Verfasst: Fr, 06. Aug 2010, 9:29
von Sonne1710
Zamira hat geschrieben:Die Absicht, zu heiraten, reicht rein theoretisch aus, um ein Visum zu bekommen....
Das Heiratsvisum ist aber an höhere Vorraussetzungen gekoppelt, die Frauen in den seltensten Fällen erfüllen können.
Ua. muss eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, wo man unterschreibt, dass man für sämtliche Kosten aufkommt im Falle einer Abschiebung.
Und das ist der Fall, wenn es nur bei der Verlobung bleibt, aber die avisierte Hochzeit nicht im Plan ist oder nicht stattfindet, weil ER sich vom Acker macht...Gibts keine Hochzeit, muss ER zwangsläufig wieder ausreisen, tut er es nicht, wird "freundlich" nachgeholfen....und dabei entstehen ne Menge Kosten.
Die Behörden halten sich dann ganz an Dein Portemonnaie...
Ihre Geldbörse bleibt verschont! Im BGB §§ 1297 ff. steht geschrieben, das eine Verlobung ein rechtlich formloses Versprechen ist und somit einen Vertrag gleich kommt. Sollte er sich vom "Acker machen" kann sie die Verlobung auflösen und sogar entstandene Kosten gegen ihn geltend machen! Aber in Sachen Aufenthalt ist eine Verlobung zumindest hier in DR rechtlich nicht wirksam.
Verfasst: Fr, 06. Aug 2010, 10:43
von Darleen17
Moment, moment... wenn sie eine Verpflichtungserklärung unterschreibt, und davon schrieb Zamira doch, steht sie natürlich für entstandene Kosten ein, wenn die Hochzeit nicht statt findet und er sich aus dem Staub macht.
Da kann sie die Verlobung lösen wie sie will... sie hat die Verpflichtungserklärung unterschrieben und die ist bindend.
Verfasst: Fr, 06. Aug 2010, 10:46
von Sonne1710
Stimmt Darleen, die Verpflichtungserklärung hatte ich nicht mit bedacht, ich war mal vom Normalfall ausgegangen!!! sorry!
Verfasst: Sa, 07. Aug 2010, 10:07
von Schatzilein
Ohne diese Verpflichtserklärung lassen sie ihn ja gar nicht einreisen,zum Visum erstellen braucht man jemanden wo diese Verpflichtserklärung unterschreibt,damit dem Deutschen Staat keinerlei Kosten entstehen...hilft nur eins,in den Kosovo und heiraten.Das mache ich nämlich nächste Woche...uns haben sie hier solange hingehalten,trotzdem mußten wir natürlich alle Gebühren bezahlen(Übersetzer,Übersetzung seiner Heiratsdokumente,Gebühren zur Anmeldung der Eheschließung)und kurz vor knapp,mein Zukünftiger hatte nur ne Duldung,haben Sie ihm nahegelegt freiwillig auszureisen aber pronto!!!sonst Abschiebung und 5Jahre EU Verbot...Das ganze Geld weg.Egal,meine Familie steht hinter uns und jetzt heirate ich halt im Kosovo...
Also immer weiter kämpfen wenn es sich lohnt...Weiß jemand wie es nach der Heirat im Kosovo weitergeht??
Verfasst: Do, 12. Aug 2010, 23:25
von Mädie2010
Mein Schatz musste auch freiwillig ausreisen und nach einigem hin und her haben wir die FZf zum deutschen Kind beantragt und das ging dann, auch wenn uns sehr viele Steine in den Weg gelegt wurden bzw. immer noch werden.
Re: verlobung statt heirat bei einer abschiebung in den koso
Verfasst: Fr, 13. Aug 2010, 14:29
von Kira
MashaFL hat geschrieben:hallo ihr lieben
ich hab eine frage
mein freund ist seit 4 jahren im kosovo da er abgeschoben worden ist...
ich weiß das ich ihn heiraten könnte... doch meine frage ist kann ich mich auch nur mit ihm verloben lassen? könnte er so auch wieder zurück nach deutschland kommen wenn wir uns verloben lassen und in deutschland heiraten? und wenn ich mich verloben lasse was für papiere brauche ich wenn ich in den kosovo fliege?
ich warte auf antworten wäre nett von euch...
liebe grüße
Zurück nach Deutschland holen,wird dir wohl nur die Heirat im KS bleiben ,Ohne Heirat kein Visa und da wenn man in Deutschland Heiraten möchte ,sind die Vorausetzungen eben schwerer als bei einem FZF ,hab das gerade in einem anderen Forum ,die warten und warten das der Mann ein Visa zur einreisen wegen Hochzeit in Deutschland bekommt ,der Termin steht fest ,aber nun kam von der Botschaft eine mitteilung an die ABH wegen Verdacht auf Scheinehe und Befragung ,troz das die ABH das Visa befürwortet ,also ohne Heirat kein Visa und auch keine einreise nach Deutschland .Nur Verlobt sein reicht meiner Meinung nicht aus .Und auch wenn in Deutschland die Hochzeit sein sollte ,muss Mann wieder zurück in KS einen FZF Antrag stellen ,ist auch in dem Forum der Fall .Denke es ist nicht mehr alles so einfach mal schnell in Deutschland zu Heiraten ,und wenn nun wieder kommt bei uns was es anders ,kann sein war bei uns auch so ,nur es hat sich die Letzen 12 jahre viel getan ,und ist eben alles nicht mehr so einfach wie vor10- 12 jahren .Kann auch vor 6 Jahren noch anders gewesen sein ,nur seit der Unabhägigkeit des KS ist eben viel anderes und Schwerer als vor Jahren zuvor .
Und was du für Papiere zur Hochzeit im KS brauchst ,findest du sicher viel ,wenn du auf Suchfunktion gehst ,das hatten wir hier auch schon viele male ,und wenn du nichts findest bekommst du sicher genug Info hier ,einfach fragen ,nur wegen Verlobung was man da braucht kann ich dir leider nicht helfen .
Verfasst: Fr, 13. Aug 2010, 20:56
von sonne06
Also ich möchte dazu sagen, nach der Hochzeit in Deutschland muss der Ehemann nicht zurück, war jedenfalls bei uns so. Wir haben im März 2010 geheiratet und anschließend gab es sofort eine 2 jährige Aufenthaltserlaubnis. Wir sind wahrscheinlich einer den wenigen, bei denen es ohne Probleme und Befragung mit dem Visum zur Eheschließung in Deutschland geklappt hat- nach Weihnachten den Visumsantrag gestellt und am 20.Februar war mein lieber Mann hier in Deutschland. Ich will nur etwas Mut machen, dass es auch positive Beispiele gibt. Aber eins steht zu 100 % fest- ohne eine Hochzeit- egal ob nun in Kosovo oder hier- anders kann man seinen Schatz nicht hier haben. Eine Verlobung reicht da nicht aus!!
Verfasst: Fr, 13. Aug 2010, 21:58
von Kira
sonne06 hat geschrieben:Also ich möchte dazu sagen, nach der Hochzeit in Deutschland muss der Ehemann nicht zurück, war jedenfalls bei uns so. Wir haben im März 2010 geheiratet und anschließend gab es sofort eine 2 jährige Aufenthaltserlaubnis. Wir sind wahrscheinlich einer den wenigen, bei denen es ohne Probleme und Befragung mit dem Visum zur Eheschließung in Deutschland geklappt hat- nach Weihnachten den Visumsantrag gestellt und am 20.Februar war mein lieber Mann hier in Deutschland. Ich will nur etwas Mut machen, dass es auch positive Beispiele gibt. Aber eins steht zu 100 % fest- ohne eine Hochzeit- egal ob nun in Kosovo oder hier- anders kann man seinen Schatz nicht hier haben. Eine Verlobung reicht da nicht aus!!
Es ist ja schön wenn es bei euch keinerlei Probleme gab ,aber es ist eben so das es von fall zu fall verschieden ist ,und nicht jeder so viel Glück hatte wie du und dein Mann ,ich kenne leider andere Fälle wo es eben nicht so einfach war oder ist ,schrieb doch haben 2 fälle in einem anderen Forum wo die Männer zurück mussten in den KS und einen FZF Antrag stellen mussten und müssen ,und dann noch troz Heirat in Deutschland Probleme haben ,weil der Botschaft in Pristina jetzt einfällt es könnte eine Scheinehe sein ,und die Frauen liegen weder von alter her mit den Männern weit auseinander noch haben sie kinder ,und es wird auch immer wieder fälle geben wo es so ist wie bei dir oder auch wie die fälle wo ich Schrieb ,aber es ist einfach wirklich so das es eben alles nicht mehr so einfach ist ,als vor Jahren . Und klar würde ich auch gern mehr Positives Schreiben ,aber wenn es anders ist bringt es auch nix wenn ich was Schreibe was eben nicht so Positiv ist ,man sollte eben beide Seiten beachten wie es sein kann oder könnte .Als wir 1999 geheiratet haben ,konnte mein Mann auch gleich da bleiben .Aber die meisten bekommen erst mal für 1 Jahre den Aufenthalt und die wollen ja aus 2 oder 3 Jahren bald 10 jahre machen ist mir zu Ohren gekommen .
Verfasst: Fr, 13. Aug 2010, 23:34
von krenari
ich kenne es auch nur so, das wenn man per visum zur eheschliessung nach dtl kommt, das man da nicht noch mal ausreisen muss. aber es ging dabei nicht um kosovo, die fälle die ich kenne sind nordafrikanische länder.
ich denke es ist echt regionalbedingt. zu mir sagte man damals auch lieber dort heiraten als das er herkäme und wieder weg muss.
Verfasst: Sa, 14. Aug 2010, 16:34
von Zamira
Wer mit einem regulären Heiratsvisum eingereist ist, muss nach der Eheschließung selbstverständlich nicht wieder ausreisen.
Zur Ausreise "genötigt" werden diejenigen, die in Dänemark oder sonstige 8 Ecken herum geheiratet haben...z.B. mit einem läppischen Touristenvisum.