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Bötchen zu Wasser lassen an Albaniens Küste
Verfasst: Di, 03. Aug 2010, 22:17
von volkergrundmann
Mich fragt gerade ein Deutscher, ob er vorher Formalitäten erledigen muss, wenn er ein Winzigboot von 4,5 m Länge, 10 qm Segelfläche und 1,3 PS Elektromotor an der Küste zu Wasser lassen möchte. Ich habe dafür keinen Präzedenzfall und weiß nur, dass Ausländer im Gegensatz zu Einheimischen mit großen Booten nach Einklarierung die Küste befahren können.
Hat jemand zufällig Erfahrung, was für solche Kleinboote von Ausländern gilt?
boote
Verfasst: Mi, 04. Aug 2010, 9:20
von roland
http://www.balkaninsight.com/en/main/news/24392/
The only small motorised vessels allowed to venture out into the sea from Albanian shores are police, customs and fishing boats, and foreign-owned tourist yachts.
Ich würde zum "Hafen" gehen und fragen, Vlora z.B.
Verfasst: Do, 05. Aug 2010, 11:46
von rossio29
Generell interessiert mich das Thema auch, gerade aus Sicht eines Seglers.
Meines Wissens dürfen Einheimische nur innerhalb einer 2-Meilengrenze fahren. ( Wegen der Schmuggelei)
Ausländer, zumindest EU-Angehörige, dürfen sich frei bewegen.
Frei heisst aber auch, dass sie in einem offiziellen Port of Entry einklariert wurden. Ein so kleines Böötchen wie angefragt, muss wohl nicht einklarieren, da es wahrscheinlich sowieso auf dem Landweg ins Land gekommen ist.
Ein wenig am Strand herumsegeln ist ganz gewiss kein Problem.
Dann müsste ja jede opti-Jolle auch angemeldet werden.
Verfasst: Di, 10. Aug 2010, 21:27
von volkergrundmann
Auch über die deutsche Botschaft war nichts wirklich Hilfreiches zu erfahren (sie ist übrigens auch nicht zuständig für die Frage, sondern die albanische Botschaft in Berlin).
Man speiste mich mit der Information ab, dass jede Küstenbefahrung mit Boot auch für Ausländer anmeldepflichtig sei, und die entsprechende Genehmigung von den Hafendienststellen der Grenzpolizei erteilt werde.
Nbenbei gesagt, das Verbot wird von den Albanern auch strikt eingehalten, es ist nach wie vor ein äußerst seltener Anblick, an der Küste ein Freizeitboot zu sehen, und falls doch, sind es in der Regel Yachten unter ausländischer Flagge, die offenbar einklariert haben.
Die zuständige Behörde sitzt in jedem Hafen, also in Shengjin, Durres, Vlora oder Saranda, sie heißt Komisariati i policise se kufirit. Also. wer macht den ersten Versuch, dort eine Genehmigung zu kriegen?
Re: Bötchen zu Wasser lassen an Albaniens Küste
Verfasst: Do, 24. Nov 2011, 20:01
von corse84
Bezüglich Bootfahren mit dem eigenen Boot in Albanien kann ich folgendes beisteuern.
Wir waren 2010 in Griechenland und wollten einige Tage mit unserem 6 meter Boot über den Seeweg nach Albanien fahren. Im Internet fand ich eine Handy.Nr eines Büros welches die Anmeldeformalitäten übernimmt. Als wir in Korfu abgefahren sind habe ich eine SMS abgesendet das wir in ca 1 Stunde in Sarrande ankommen würden. Und siehe da, am Hafen winkte uns eine Person und half uns beim anlegen im Zollhafen.Nach einer sehr,sehr,sehr freundlichen Begrüßung nahm er unsere Unterlagen mit und kam nach ca 15 minuten zurück und erklärte uns wir wären '' jetzt Frei ''. Was soviel bedeutete wir könnten jetzt fahren wohin wir wollten.
Die Kosten betrugen ca 40,- Euro. Wir verbrachten unseren Kurzurlaub auf den Ksamil-Inseln wo wir auch ohne Probleme auf dem Boot übernachteten. Die freundlichkeit die wir überall erfahren durften war grenzenlos.
Das ist auch der Grund warum wir für 2012 auch unseren Urlaub an der Albanischen Riviera verbringen möchten. Als Ausgangspunkt
und sicheren Hafen dürfte wohl Porto Palermo am besten geeignet sein.
Für weitere Infos und Tipps bitte ich um kurze Mail.
Grüße Martin
Re: Bötchen zu Wasser lassen an Albaniens Küste
Verfasst: Fr, 25. Nov 2011, 13:04
von Belifario
volkergrundmann hat geschrieben:Mich fragt gerade ein Deutscher, ob er vorher Formalitäten erledigen muss, wenn er ein Winzigboot von 4,5 m Länge, 10 qm Segelfläche und 1,3 PS Elektromotor an der Küste zu Wasser lassen möchte. Ich habe dafür keinen Präzedenzfall und weiß nur, dass Ausländer im Gegensatz zu Einheimischen mit großen Booten nach Einklarierung die Küste befahren können.
Hat jemand zufällig Erfahrung, was für solche Kleinboote von Ausländern gilt?
ich glaube (bin mich sicher) dass das verbot für boote mit einer motorstärke über 5 ps gilt!
ps. wellcomeback!