Als Deutsche musst Du weder Einkommen, noch Wohnungsgröße nachweisen. Die ABH könnte eventuell Mietvertrag und Einkommensbescheinigung anfordern, berechtigt ist sie jedoch nicht. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, gleich mit dem Anwalt drohen oder gar kommen und die Papiere einfach vorlegen...alles andere hinterlässt einen schlechten Eindruck und könnte Sachbearbeiter dazu verführen, euch mal ein bisschen zu tritzen.
Hört sich böse an, so sieht die Realität in vielen ABHs aber aus
Solltest Du keine deutsche Staatsbürgerin sein oder eingebürgert, kann (und wird) die ABH ausreichend Einkommen und eine entsprechend großen Wohnraum von Dir verlangen. Kannst Du das nicht vorweisen, vergiss die FZF.
Aber mal von vorne:
Hat er überhaupt schon einen Antrag bei der deutschen Botschaft gestellt? Davon konnte ich nämlich nichts lesen.
Wenn dies geschehen ist, geht erst alles seinen Gang. Die ABH schreibt Dich an, Du wirst aufgefordert Unterlagen X einzureichen und bei diesem Termin machen die dann in 99% der Fälle eine kleine Befragung. Auf die kommt es dann an...Deinem Mann werden sie bei der Botschaft nämlich auch auf den Zahl fühlen. Weichen eure Antworten zu sehr voneinander ab oder erscheinen einstudiert, kommt wahrscheinlich der Verdacht auf Scheinehe...also besprecht euch bevor ihr Termine bei Botschaft/ABH wahrnehmt.
Was ist mit A1? Hat er bereits sein Zertifikat? Das braucht ihr für die FZF!
Weiss das es schwer fällt, aber ein bisschen Geduld musst Du schon haben...wenn es sich lohnt
@Moerli03
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich doch gar nicht äussern. Ging Dir glaub ich auch gar nicht darum, etwas beizutragen, jedenfalls nichts konstruktives
Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.