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heiraten ...haftstrafe
Verfasst: Mo, 08. Feb 2010, 23:31
von geardino
hallo,
kennt sich jmd mit den rechtlichen möglichkeiten aus bzgl heiraten in der u-haft? bitte um hilfe!!!
danke!
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 0:21
von agrono
Wassss??? Du willst im Gefängnis heiraten?
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 0:22
von geardino
JA!
sonst hätte ich die frage nicht gestellt.
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 0:27
von agrono
Du bist ja krass, hast du nicht angst vor ihm (oder ihr)???
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 0:30
von geardino
quatsch, was du denkst. er muss in den knast, ist im moment noch in u-haft u wir leben seit 5 jahren zusammen. ich habe angst wegen abschiebung, wir wollten schon lange heiraten, habens aus angst vor der reaktion meiner familie noch nicht getan. ich bereue dieses und möchte es schnellstens nachholen. wir haben bereits ein gemeinsames kind. etwas nachvollziehbarer?
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 0:32
von agrono
Ahaa ja jetzt verstehe ich es. Wenn du das machen willst, musst du zuerst auch in U-Haft rein. Dann musst du einen Priester davon überzeugen, etwas kriminelles zu tun, dann kommt er auch in U-Haft. Und dann brauchst du noch einen Trauzeugen
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 0:45
von geardino
hat auch noch jmd ernsthaftere antworten... bei dir scheint das vorurteil wohl zu stimmen..viel inner bluse, nix im hirn..wa?
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 7:38
von agimanu
Hallo,
kann dich gut verstehen , wir waren vor 19 Jahren selber in der gleichen Situation !!! War aber alles schon zu spät und er wurde abgeschoben !! Habe ihn dann im Kosovo geheiratet , und dann hier in D .
Frag doch mal beim Anwalt nach , oder auf dem Amt - Viel Glück wünsche ich euch .
LG
Manu
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 8:56
von geardino
danke!!!
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 16:09
von Rachel
Soweit ich weiß, ist es kein Problem, wenn beide Seiten gültige Papiere haben, aber sicherheitshalber solltest Du wirklich einen Anwalt fragen. Viel Glück!
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 17:41
von Sonne1710
U-Haft ist keine Strafhaft - er ist also noch nicht verurteilt, weswegen es immer noch die Unschuldsvermutung gibt. Man kann sowohl in U-Haft, als auch in Strafhaft heiraten. Aber wie sihet die Perspektive aus? Wenn er eine schwere Straftat begangen und vielleicht bereits gestanden hat und eine Verurteilung unausweichlich erscheint, bleibt immer die Frage, wieviel er verbüssen muss. Schwere Straftaten sind auch Raub oder Körperverletzung mit Todesfolge. Da kann man aber auch 2 Jahre auf Bewährung bekommen, wenn die Tatumstände es zulassen. Ob es sinnvoll ist, ihn zu heiraten, hängt also auch davon ab, wieviel Zeit man mit ihm nach der Haft noch verbringen kann bzw. darf - das Leben ist für jeden von Euch beiden irgendwann mal zu Ende. Da ist nicht nur das Herz, sondern auch der Verstand gefragt. Abschiebung hin oder her!!!!
Verfasst: Di, 09. Feb 2010, 18:57
von Klara
Es ist jederzeit möglich im Knast zu heiraten, wenn beide Seiten gültige Papiere haben.
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 0:17
von geardino
klar reden alle auf mich ein, warte erstmal ab, was daraus wird... aber ich werde nicht tatenlos zusehen wie meine große liebe mir entrissen wird. das schlimme ist... eigentlich ist es für mein verständnis keine allzu schlimme straftat..nach den neuen gesetzen vom letzten jahr leider wohl... im prinzip wurde er erst nur angehalten ohne gültiger fahrerlaubnis, leider hatte er aber ein messer dabei wo die klinge länger war als der schaft... dafür soll er mehr bekommen als zb n vergewaltiger???!!! dummes beispiel... aber michael jacksons arzt bekommt für totschlag 4 jahre im harten amiland u ihm drohen ab 5 jahre aufgrund des mitführens eines UNBENUTZTEN messers?! krankes deutschland - ich bin deutsche u nehme mir das raus!!!
er hat gültige papiere: unbefristete aufentahltserlaubnis, geburtsurkunde, ehefähigkeitsbescheinigung wird besorgt..das reicht doch, hm? dank euch!
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 8:05
von kleshtrimania
Ich kenn das deutsche Gesetz nicht aber ich bin mir zu 1000% sicher dass man wegen Mitführen eines Messers (Waffe) nicht 5 Jahre kriegt wenn man vorher nicht schon vorbestraft war.
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 8:20
von Sonne1710
Also das alleinige Mitführen eines Messers, vor allem sogenannte Einhandmesser, die mit einer Hand ausklappbar sind, und Messer ab einer feststehenden Klingenlänge von zwölf Zentimetern, führt in der Regel nicht zum Verhängen einer Haftstrafe. Hier hat der Gesetzgeber vorwiegend die Hand in der Geldbörse des Betroffenen! Fahren ohne Führerschein führt auch nicht zwangsläufig hinter schwedische Gardinen! Ich nehme mal an, ohne dir jetzt zu nahe zu treten, er ist vorbestraft, vielleicht auch einschlägig! Dann ist natürlich die U-Haft zu erklären! Heiraten kannst ihn aber trotzdem! Und noch eins bitte, verkneife dir solche Bemerkungen, wie krankes Deutschland und so! Und Vergleiche mit den USA hinken sowieso gewaltig. Mach dich mal mit der Ausländerpolitik der USA vertraut! Die sind weniger zaghaft als die deutschen Behörden!!!!
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 10:16
von geardino
ich hoffe mal du kannst ein wenig verstehen, dass ich momentan halt schon n großes hass auf deutsche gesetze habe...
also bzgl der u-haft... die ist eingetreten, weil er bei der stellung versucht hat abzuhauen, keinen ausweis bei sich trug u auch wegen kleinerer dinge in polizeilicher erscheinung getreten ist (häufiger gefahren ohne erlaubnis,...).
wir haben beim anwalt gestern nochmal nachgelesen, dass es bis zu fünf jahre sind bei solch einem messer..laut neues gesetz april 09.
zusätzlich kommt ja noch das fahren.
ich wollte keinen direkten vergleich zu den usa ziehen, sondern nur ein grobes beispiel geben, da man doch immer sagt die usa sei so hart u man dann mal die beiden urteile sich anguckt... natürlich kommen da noch gaaanz viele äußere umstände hinzu, aber ich denke als grobes beispiel darf ich das schon verwenden
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 10:42
von kleshtrimania
Einen Hass? Gesetze sind nicht da um sie zu brechen sondern um sie einzuhalten.
All die Dinge die er "verbrochen" hat findest du natürlich völlig ok weil er dein Freund ist. Wäre es irgendjemand anders gewesen, würde es du auch völlig ok finden wenn man diesen bestraft.
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 10:43
von Sonne1710
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/ ... G001200000
Das ist der Link zum neuen seit 2009 geltenden Waffengesetz!!!! Les es dir in Ruhe durch und orientiere dich an den Strafen. Es wird, wenn er jetzt das erste Mal mit einem Messer erwischt wurde, sicherlich nur auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren hinauslaufen. Aber ich denke, er war zu oft auffällig, und dann noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte!!! Und noch eins, die Waffengesetze wurden nicht aus Schikane dem Bürger gegenüber so drastisch geändert!!! Der Hintergrund ist verdammt ernst!!!! Und warum trägt er überhaupt eine verbotene Waffem mit sich rum????
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 14:03
von geardino
danke..zu der sache selbst hab ich keine lust mehr mich zu äußern.. es gibt gewisse äußere umstände, die taten, die er getan hat, bedingen. punkt
zum thema gesetze sind da um sich daran zu halten.. meinst du die regierung ist gott??? meinst du jedes gesetz ist richtig..tzz... lacht nur..
Verfasst: Mi, 10. Feb 2010, 14:21
von Sonne1710
geardino hat geschrieben:danke..zu der sache selbst hab ich keine lust mehr mich zu äußern.. es gibt gewisse äußere umstände, die taten, die er getan hat, bedingen. punkt
zum thema gesetze sind da um sich daran zu halten.. meinst du die regierung ist gott??? meinst du jedes gesetz ist richtig..tzz... lacht nur..
Wer redet hier von Gott? Der hat deinen Liebsten nicht in U-Haft gesteckt! Also bleibe sachlich!!!! Und erwarte kein Mitleid dafür, dass dein Freund dort ist, wo er ist!!!! LG Sonne