Seite 1 von 1

mal ne andere frage.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 0:13
von sinnesrausch
ich habe für meine wohnung ein trennwand bei der eigentümer beantragt,die eigentümer sagten zu mir vor ein monat die werden eine firma beantragen damit es vernüftig gemacht wird.
heute sagte mir die nachbarin ich soll aufpassen den die kosten was alles kosten wird muss ich tragen.
ist es so? hat einer von euch erfahrung gemacht?
zweitens meinte meine nachbarin die miete wird dann erhöht ?
warum soll dann meine miete erhöht werden, den die quadratur wird in dem sinne nicht mehr es bleibt so wie es ist, nur ledeglich ein kinderzimmer hab ich mehr.
ich sehe aber nicht ein warum soll ich die kosten übernehmen für eine trennwand die ich nicht mitnehmen kann, wenn ich irgendwann umziehe
ich habe die eigentümer mehrmals versucht zur erreichen die sind wahrscheinlich im urlaub.
ich mache mir echt sogen nicht das ich neujahr einfach eine rechnung bekomme.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 11:06
von daylight
das ist eine vehandlungssache zwischen dir und dem vermieter.....

habt ihr darüber denn nicht geredet ???

wenn er auf deinen wunsch hin eine trennwand einbauen läßt
kanns gut möglich sein, dass du die kosten dafür tragen mußt...

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 11:18
von hansi
hallo rausch :)

die kosten musst du mit sicherheit übernehmen, du kannst vielleicht deine mitkaution (falls du welche bezahlt hast beim einzug) dazu verwenden?

wie schon daylight gesagt hat, verhandle mit deinem vermieter.

viel spass dabei :D

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 11:57
von sinnesrausch
das ist der sch...ich habe nicht nachgefragt wer die kosten übernimmt.
mein vetrag mein neuen vetrag hab ich bekommen da steht drauf statt 4 5 zimmerwohnung also das hat er schon geändert, und die miete ist nicht erhöht worden nur die nachbarin meine warte mal ab ab januar wird er erhöhen wenn dann der trennwand vertig ist...
der kann ja den mietvetrag nicht ändern wann er will wie er will
ja daylight ich kann die nicht erreichen zuminden das ich denen sagen kann,das ich selber mache dann suche ich leuten die es für mich günstiger machen können.
so ein misst.
wenn eine firma das machen würde und ich dann bezahlen soll ich kann mein urlaub die ich im april geplant habe wegschtreichen so was von doofes.

hansi danke für deine mitgefühl :)

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 12:03
von Keiner
Du musst Dir keine Sorgen machen, so wie ich das sehe, musst Du nichts zahlen.

Die Frage ist nämlich, ob und ggf. wer mit wem in diesem Zusammenhang Verträge geschlossen hat. An den Handwerker musst Du schon mal nichts zahlen, weil Du ihn nicht beauftragt hast und insofern kein Vertrag besteht.

Und wenn Du schreibst, dass Du beim Vermieter eine Wand „beantragt“ hast, hast Du ja gerade zum Ausdruck gebracht, dass er die Wand zahlen soll. Jedenfalls sehe ich nicht, dass zwischen Dir und dem Vermieter ein Vertrag über den Einbau einer Wand zustande gekommen ist.

Eine Mieterhöhung musst Du auch nicht befürchten, weil es dafür keinen Rechtsgrund gibt. Möglicherweise liegt der Einbau der Wand ja auch im Interesse des Vermieters, weil er einen Raum mehr hat oder nicht will, dass Du ohne die Wand die Wohnung kündigst.

Ich habe gerade noch gelesen, dass Du einen neuen Mietvertrag mit der neuen Zimmerzahl bekommen hast, da ist aber keine Mieterhöhung enthalten. Na, dann ist doch alles klar. Wenn eine Mieterhöhung wegen der Wand geplant wäre, hätte der Vermieter das schon mit dem neuen Mietvertrag machen müssen.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 14:11
von sinnesrausch
danke keiner
ja ich habe bei der eigentümer beantragt.
dacher bin ich ausgeganen das ich nix zahlen muss,aus diesem grund hab ich nicht nachgefragt wer die kosten übernimmt,
ich hoffe das es so bleibt wie es ist.
wenn ich materialkosten beteiligt sein muss sagen wir mal um die 400,- dann ist ok aber mehr möchte ich, und kann ich nicht bez.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 16:37
von Keiner
Du kannst davon ausgehen, dass Du gar nichts zahlen musst.

Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung: Ich bin selber Vermieter und habe auch sonst oft mit dieser Branche zu tun. Wenn ein Vermieter beabsichtigt, den Mieter an den Kosten für Baumaßnahmen zu beteiligen, ist es natürlich allgemein üblich, dass er ihm das vorher (und nicht nachher) mitteilt und vor allen Dingen, wie hoch die Kostenbeteiligung sein soll. Alles andere würde nämlich unweigerlich Stress nach sich ziehen und das tut sich keiner freiwillig an.

Wenn der Vermieter also nachträglich mit einer Kostenbeteiligung kommt, ist das so ungewöhnlich, dass ich mich sehr darüber wundern würde.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 17:01
von sinnesrausch
ok. danke nochmal keiner
dan bin ich froh hoffe das es so bleibt, und nicht so wie meine liebe nachbarin sagt.
ich brauche das schöne geld, aber ein zimmer noch dazu brauche ich auch dringend.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 19:10
von Viktor
Per Gesetz ist das eigentlich klar geregelt, du müsstest die Kosten übernehmen, da es kein Schadensfall ist, sondern ein Sonderwunsch.

Bei Wegzug muss die Wohnung den gleichen Zustand haben wie beim Einzug, wen das nicht der Fall ist, dann wird die Wohnung auf Kosten des Mieters im alten Zustand versetzt. Ausser die Änderungen erfolgten mit der Einwilligung des Vermieters, dann musst du nichts mehr ändern, aber das sollte man am besten schriftlich haben.

So ist das in der Schweiz, ich denke in Deutschland sieht das auch nicht anders aus.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 21:06
von Keiner
Viktor hat geschrieben: Per Gesetz ist das eigentlich klar geregelt, du müsstest die Kosten übernehmen, da es kein Schadensfall ist, sondern ein Sonderwunsch.
Wenn ein zukünftiger oder gegenwärtiger Mieter einen Ausstattungswunsch äußert, dann ist die Kostenübernahme nicht per Gesetz geregelt. Es kommt darauf an, welche Vereinbarung die Vertragparteien getroffen haben. Und wenn, wie im vorliegenden Fall, keine konkrete Vereinbarung getroffen wurde, kommt es darauf an, wie sich die Vertragsparteien verhalten haben. Sinnesrausch hat einen Ausstattungswunsch geäußert, und der Vermieter hat dem zugestimmt und einen Handwerker beauftragt, ohne ihr mitzuteilen, dass sie Kosten übernehmen muss. Daraus kann ein vernünftiger Mensch eigentlich nur schließen, dass der Vermieter die Absicht hatte, aus eigenem Interesse an dem Umbau die Kosten selbst zu tragen.
Viktor hat geschrieben: Bei Wegzug muss die Wohnung den gleichen Zustand haben wie beim Einzug, wen das nicht der Fall ist, dann wird die Wohnung auf Kosten des Mieters im alten Zustand versetzt. Ausser die Änderungen erfolgten mit der Einwilligung des Vermieters, dann musst du nichts mehr ändern, aber das sollte man am besten schriftlich haben.
Das wäre der Fall, wenn Sinnesrausch die Wand ohne Einwilligung des Vermieters eingebaut hätte. Aber genau das hat sie ja nicht gemacht. Im Gegenteil. Sie hat den Vermieter gefragt und er wird die Wand höchstselbst einbauen lassen.
Viktor hat geschrieben: So ist das in der Schweiz, ich denke in Deutschland sieht das auch nicht anders aus.
Das sehe ich auch so.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 21:41
von Klara
sinnesrausch hat geschrieben:ok. danke nochmal keiner
dan bin ich froh hoffe das es so bleibt, und nicht so wie meine liebe nachbarin sagt.
ich brauche das schöne geld, aber ein zimmer noch dazu brauche ich auch dringend.
Ich weiß mit Sicherheit das derjenige die Kosten übernimmt der der Firma den Auftrag erteilt hat, in deinem Fall Sinnesrausch also der Vermieter.
So ist es in Deutschland. Ich hatte auch so ein Umbau.

Verfasst: Mi, 30. Dez 2009, 23:36
von sinnesrausch
das hört sich gut an, bin wenigstens etwas beruhigt.
danke

Verfasst: Do, 31. Dez 2009, 13:20
von Lilli
Also ich kenn das auch so. Meine Eltern sind auch Vermieter und wenn die Mieter sie fragen wegen einem Einbau oder einer baulichen Änderung oder so, dann beauftragen meine Eltern die Firmen und bezahlen das dann auch. Oder sie vereinbaren mit den Mietern eine Beteiligung VORHER. Falls meine Eltern als Vermieter nichts bezahlen wollen/müssen, genehmigen sie zwar diese Sachen, aber sagen den Mietern, sie müssen dann ne Firma beauftragen.

Verfasst: Mo, 04. Jan 2010, 11:57
von skyblue78
Ja, ich kenn das auch nur so. Wir haben eine Öffnung (ca. Türbreite) vom Wohnzimmer zur Küche, die wir eigentlich zu machen wollten, was wir bis jetzt aber noch nicht gemacht haben.

Wir haben bei unserem Vermieter schriftlich den Antrag gestellt, und auch genehmigt bekommen, wobei wir selbst evtl. eine Firma beauftragen sollten oder es auch selber machen dürfen. Die Kosten hätten wir übernehmen müssen. Wenn wir ausziehen, müssten wir dann aber wieder den "alten" Zustand herstellen.

Verfasst: Mi, 24. Feb 2010, 13:32
von sinnesrausch
so nun heute ist der trennwand fertig geworden,ich musste nichts bezahlen weil ich den eigentümer beantragt habe,er übernimmt die kosten.
du hattes recht keiner
bin froh zugleich erleichtet,ich kann in ruhe schlafen.
am samstag fang ich mit meinen engeln,endlich mit den tapezieren an.
danke danke nochmals.

Verfasst: Mi, 24. Feb 2010, 15:37
von sinalco
sinnesrausch hat geschrieben:so nun heute ist der trennwand fertig geworden,ich musste nichts bezahlen weil ich den eigentümer beantragt habe,er übernimmt die kosten.
du hattes recht keiner
bin froh zugleich erleichtet,ich kann in ruhe schlafen.
am samstag fang ich mit meinen engeln,endlich mit den tapezieren an.
danke danke nochmals.
  • hi sinnesrausch,
    hast du jemanden (Bauarbeiter)sebst beauftragen müssen der dir die trennwand fertigstellt,oder lief das alles über den Vermieter.
    Ich hatte letztens auch so ein fall,aber müsste erst die bauarbeiter selbst beauftragen das waren bekante von mir,und dan hat mir der vermieter nur die materialkosten übernommen,und für die bauarbeiter müssten wir selber aufkommen.

Verfasst: Mi, 24. Feb 2010, 19:41
von sinnesrausch
sinalco hat geschrieben:
sinnesrausch hat geschrieben:so nun heute ist der trennwand fertig geworden,ich musste nichts bezahlen weil ich den eigentümer beantragt habe,er übernimmt die kosten.
du hattes recht keiner
bin froh zugleich erleichtet,ich kann in ruhe schlafen.
am samstag fang ich mit meinen engeln,endlich mit den tapezieren an.
danke danke nochmals.
  • hi sinnesrausch,
    hast du jemanden (Bauarbeiter)sebst beauftragen müssen der dir die trennwand fertigstellt,oder lief das alles über den Vermieter.
    Ich hatte letztens auch so ein fall,aber müsste erst die bauarbeiter selbst beauftragen das waren bekante von mir,und dan hat mir der vermieter nur die materialkosten übernommen,und für die bauarbeiter müssten wir selber aufkommen.
sinalco
es lief alles über den vermieter