rita hat geschrieben:da ich ihn direkt heiraten musste und wir keine Chance hatten uns anders kennenzulernen.
Musste? Ich denke, wir leben immer noch in einem freien Land, in der jeder selbst entscheiden kann und muss, was er tut.
Soviel ich weiss, kannst du dich rechtlich nur am Wohnort von einem der beiden Eheleuten scheiden lassen. Dein Partner kann sich erleichtert einbürgernlassen, wenn er mind. 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat und mind. 3 Jahre davon verheiratet war. Wenn du dich jetzt scheiden lässt, verliert er wahrscheinlich das Aufenthaltsrecht, es sei denn, der Arbeitgeber kann geltend machen, dass er dringend auf die Arbeitskraft angewiesen ist.
Wenn ihr euch übrigens einvernehmlich scheiden lassen wollt, empfiehlt es sich, die Scheidungskonvention vorher von einem Anwalt erstellen oder durchsehen zu lassen, damit das dann vor dem Scheidungsrichter auch tatsächlich gut durch geht. Sonst wird euer Anliegen zurückgewiesen und ihr müsst beide das ordentliche Verfahren gehen, das teurer ist und länger dauert.
Vielleicht kannst du dich von einer Fachperson beraten lassen, denn eine Scheidung will wohlüberlegt sein, da sie doch auch grosse Konsequenzen hat (z.B. Pensionskassengelder).
Alles Gute!