Merkblatt
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug / zur Eheschließung
Pristina, August 2008
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der
Botschaft kostenlos sind.
Auslagen, z.B. Telefon- und Faxkosten, sind zu erstatten. Weiter wird darauf hingewiesen,dass die Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung
von Mitarbeitern der Botschaft neben den strafrechtlichen
Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge hat.
Die Botschaft muss im Visumsverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel mindestens 2 Monate, meistens erheblich länger.
Für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug oder zur Eheschließung gilt für beide Ehegatten ein Mindestalter von 18 Jahren.
Im Rahmen der persönlichen Vorsprache sind immer folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zwei vollständig in deutscher oder englischer Sprache in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
- drei biometriefähige Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- gültiger Reisepass
- Familienzertifikat
- dieses Merkblatt
Für Ehegattennachzug:
- Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' von UNMIK
- Falls einer der Ehegatten bei Eheschließung noch minderjährig war:
Gerichtsbeschluss über die Zustimmung der Eltern zur Eheschließung
- formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend,
Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse
Für Eheschließung in Deutschland (mit anschließendem Daueraufenthalt):
- Geburtsurkunde mit 'Apostille' von UNMIK
- Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung des Standesamtes in Deutschland
- Original-Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend, mit Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse
Die Gebühr in Höhe von EUR 60,00 ist bei Beantragung bar zu zahlen. Die Botschaft akzeptiert Geldscheine bis zu einer Höhe von EUR 50,00; höherwertige Scheine werden nicht angenommen. Gebührenbefreiung gilt für Ehegatten von Deutschen und EU-Staatsangehörigen; hierauf ist zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Vorlage geeigneter Nachweise hinzuweisen. Eine nachträgliche Gebührenerstattung ist nicht möglich.
Alle Unterlagen müssen im Original und in Schwarz-Weiß-Kopie vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können.
Übersetzungen können nur von vereidigten Dolmetschern akzeptiert werden.
Vollständigkeit der Unterlagen führt nicht automatisch zur Visumserteilung.
Ge- oder verfälschte Unterlagen führen automatisch zur Ablehnung.
Bei Ablehnung – gleich aus welchem Grund - wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet.
Außer der o.a. Gebühr und ggf. entstehenden Telekommunikationsauslagen entstehen keine weiteren Kosten –
weder innerhalb noch außerhalb der Visastelle. Sollten Sie gleichwohl von Dritten gebeten werden, mehr zu zahlen, bitten wir um schriftliche Benachrichtigung möglichst unter ausführlicher Schilderung.
Adresse:
Rr. Azem Jashanica Nr. 17,
Dragodan II
10000 Pristina
Öffnungszeiten Ausgabe:
Montag bis Freitag jeweils
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
je nach Vorgabe bei Antragstellung
Visastelle: +381-38-2545-77
Kanzlei: +381-38-2545-00
Fax: +381-38-2545-36
email:
info@pris.auswaertiges-amt.de
Internet:
www.pristina.diplo.de