erleichda
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Dringend Hilfe!!!

So, 25. Jan 2009, 17:20

Hallo Ihr lieben.
ich habe meinem freund eine einladung nach albanien geschickt (Verpflichtungserklärung). Er war am Montag mit allen Unterlagen bei der deutschen Botschaft in Tirana. es war alles ok. Pass, Verfplichtungserklärung, Versicherung usw. wurden einbehalten. man sagte, dass man alles in den nächsten Tagen wieder zusschickt.
Gestern kam der Brief. Dabei fehlte die verpflichtungserklärung. Im umschlag war ein standardanschreiben auf deutsch, wo angekreuzt war, das er in einem anderen schengenstaat einreiseverbot hätte, und deshalb kein visum für deutschland bekäme. das mit dem einreiseverbot ist falsch. bisher war er nur in griechenland und dafür hatte er papiere.
die eine sorge ist die abgelehnte einladung wegen dieser offenslichtlich falschen begründung. mein freund will morgen zur botschaft gehen und herausfinden, für welches land er angeblich ein eireiseverbot hat und versuchen, die angelegenheit zu klären.

ich mache mir aber auch sorgen, dass die von der Botschaft mit meiner verplichtungserklärung irgendwelchen mist anstellen. hab schon von verkauften einladungen, pässen etc gehört. was meint ihr, soll ich da was unternehmen? Wenn ja was? Polizei? ausländerbehörde? ich hab keine lust, dass statt meines freundes irgendwelche anderen leute mit meiner einladung hier einreisen und wer weiss was anstellen.

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Melanie31
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Re: Dringend Hilfe!!!

So, 25. Jan 2009, 17:55

erleichda hat geschrieben:Hallo Ihr lieben.
ich habe meinem freund eine einladung nach albanien geschickt (Verpflichtungserklärung). Er war am Montag mit allen Unterlagen bei der deutschen Botschaft in Tirana. es war alles ok. Pass, Verfplichtungserklärung, Versicherung usw. wurden einbehalten. man sagte, dass man alles in den nächsten Tagen wieder zusschickt.
Gestern kam der Brief. Dabei fehlte die verpflichtungserklärung. Im umschlag war ein standardanschreiben auf deutsch, wo angekreuzt war, das er in einem anderen schengenstaat einreiseverbot hätte, und deshalb kein visum für deutschland bekäme. das mit dem einreiseverbot ist falsch. bisher war er nur in griechenland und dafür hatte er papiere.
die eine sorge ist die abgelehnte einladung wegen dieser offenslichtlich falschen begründung. mein freund will morgen zur botschaft gehen und herausfinden, für welches land er angeblich ein eireiseverbot hat und versuchen, die angelegenheit zu klären.

ich mache mir aber auch sorgen, dass die von der Botschaft mit meiner verplichtungserklärung irgendwelchen mist anstellen. hab schon von verkauften einladungen, pässen etc gehört. was meint ihr, soll ich da was unternehmen? Wenn ja was? Polizei? ausländerbehörde? ich hab keine lust, dass statt meines freundes irgendwelche anderen leute mit meiner einladung hier einreisen und wer weiss was anstellen.






Hallo

also mit deiner einladung kann keiner andere nach deutschland kommen,wie soll das gehen :-)!?

Und wen jemand einreiseverbot (egal)von welche in ramen des schengen staaten hat dan werd es immer schwieriger ein visum zu bekommen.

Aber ein sogenannte einreiseverbot kann man auch auf straffe umwandern nur dan wen kein mord oder diebstahl vorliegt.

also ich hab vor Jahren einreise verbot von 7 Jahren für Östereich gehabt wegen ilegalität und schön damals ca 11 Jahren her ist das habe einer straffe von 3500 Deutsche Mark heute ca 1900 euro.

also das ist meiner erfahrung mehr weis ich nicht

viel glück und erfolg

Man von Melanie
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muss, was er nicht will.
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Darleen17
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So, 25. Jan 2009, 17:59

Die Einladung bleibt dann wahrscheinlich in den Akten, denn wenn ein Visum vergeben wird, bekommt man die Einladung ja auch nicht mit seinen Papieren und dem Visum zurück, sondern die bleibt in der Botschaft.

Claudia
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So, 25. Jan 2009, 18:42

So ist es. Die Einladung bleibt in der Akte.

erleichda
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So, 25. Jan 2009, 18:46

ok...dann bin ich da schon mal beruhigt... ich dachte, ich hätte irgendwo gelesen, das diejenigen die erklärung dabei haben müssen, wenn sie einreisen.

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Darleen17
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So, 25. Jan 2009, 18:53

Mir fällt gerade ein, daß die Originalverpflichtungserklärung niemals der deutschen Botschaft ausgehändigt werden soll, sondern lediglich eine Kopie. So hat man es uns bei unserer Ausländerbehörde gesagt.

Demnach hätte er das Original garnicht dort abgeben dürfen. An der Grenze wird dieses Original nämlich tatsächlich in einigen Fällen verlangt. Wir haben bisher bei unseren Besuchen (Schwiegermuter und Schwiegervater) diese nicht vorzeigen müssen bei Einreise, aber auf dem Merkblatt steht, daß man diese immer bereit halten soll, sowie auch die Incoming-Krankenversicherung.

erleichda
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So, 25. Jan 2009, 19:08

genau, das hatte ich nämlich auch gelesen. soll er die herausgabe des orignals bei der botschaft verlangen?
ich hatte auch eine kopie mitgeschickt, aber offensichtlich haben die gleich das orignal mit einkassiert. was kann man machen, wenn sie das orignal nicht wieder herausrücken?

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Darleen17
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So, 25. Jan 2009, 19:11

Hhhmmm... ich würde mal anrufen und fragen, warum sie das Original an sich genommen haben, obwohl sie wissen, daß sie das nicht sollen.

Ich kann mich daran erinnern, das der SB bei unserer Ausländerbehörde es eindringlich gesagt hat, daß Original nicht aus den Händen zu geben.

Frag auf jeden Fall mal nach.

erleichda
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So, 25. Jan 2009, 19:47

so hab grad nochmal mit meinem freund gesprochen. er hat erzählt, dass er die kopie hingegeben hatte und die bearbeiterin zusätzlich das orignal sehen wollte und dann beides behalten hat. Sie hat ihm gesagt, sie würde das original gemeinsam mit dem pass in den nächsten tagen zurückschicken.
Morgen geht er zur Botschaft und verlangt das Orignal zurück und fragt nach was es mit dem angeblichen einreiseverbot auf sich hat. irgendwie ist die ganze geschichte ziemlich merkwürdig. Bin mal gespannt, was da morgen rauskommt. Dann werde ich dort nochmal anrufen und nachfragen.
Im Falle, das das orignal verschwunden bleibt: wo kann man die Verpflchtung ungültig machen lassen?

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