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Einreise-Familienzusammenführung
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 14:46
von menta51
Hallo zusammen habe öfters hier im forum vieles gelesen alle dings noch nie eine thema eröffnet.
Ich Lebe seit 15 jahren in deutschland habe eine niederlassungserlaunbis (unbefristet) habe im august im kosovo geheiratet und am 27.10.08 hat meine frau einen antrag auf familienzusammenführung bei der deutschen botschaft in prishtina gestellt, den sprach test hat sie nicht gemacht weil sie früher hier gelebt hat und sehr gut deutsch spricht und schulbescheinigungen einreichen konnte. erst am 12.01.2009 habe eine einladung vom dem sachbearbeiter bekommen der mich als ich ihn anrief oft tröstete das er warscheinlich keine unterlagen von mir braucht nun will er 6 lohnabrechnungen haben.
heute am 15.01.09 habe ich folgendes eingerreicht
Arbeitsvertrag angestellt seit 01.09.2008 probezeit ein monat
Arbeitsbescheinigung über arbeitsverhältniss unbefristet
lohngehälter der lezten 4 monaten netto lohn 1280
er sagte zu mir das das einkommen ok wäre aber da der gesetzgeber einen probezeit von 6 monaten beim arbeitsverhältniss angibt er will alle 6 lohnabrechnugen haben dann kann er nach pristina schreiben das das visum erteilt werden kann. er meinte auch er könnte das visum auch ablehnen könnte aber er wird warten bis ich die anderen lohnabrechnungen einreiche.
ich verstehe das nicht. ist das überhaupt rechtens? kann ich was dagegen tun? bedanke mich im vorraus.
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 18:05
von Claudia
Habe das hier gefunden - und da steht eindeutig drin, dass man die LETZTEN 3 Abrechnungen vorlegen muss:
Ehegattennachzug
Zur Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit in Deutschland wohnenden Familienangehörigen kann Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis kann grundsätzlich erteilt werden, wenn der Ehepartner/Lebenspartner den Lebensunterhalt sicherstellt und ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellt.
Soll eine im Ausland lebende Person, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, zum Zweck der Familienzusammenführung ins Bundesgebiet einreisen, so bedarf diese eines Visums der deutschen Auslandsvertretung. Dieses Visum darf grundsätzlich nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden.
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
* gültiger Reisepass oder Personalausweis des in Deutschland lebenden Ehegatten
* Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (z. B. Grundsteuerbescheid)
* Heiratsurkunde (mit deutscher Übersetzung und gegebenenfalls legalisiert oder mit Apostille)
* Einkommensnachweise, z. B. Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, bei Selbständigen aktueller Steuerbescheid oder Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 20:18
von Sweetxangel
hallo,
ich bin auch verheiratet seit 14.10.2008 und am 5.november hatte mein mann ein vorsprechen gehabt in tirana bei der botschaft und ich warte seitd 2 monaten drauf das mein mann endlich kommen kann.Ich habe noch kein vorsprechen gehabt bei der Behörde war aber auch schon da was los sei warum mein mann noch nich da ist und ich bekam keine antwort drauf sie würden sich melden.Heute hat mein Mann ein anruf von der Botschaft bekommen und sie sagten ihn nur was negatives was das wohl heissen mag???jetzt fährt er montag nach Tirana und geht dort nach fragen was los ist.Ich habe echt keine ahnung was ich machen soll könnte mir jemand ein rat geben was ich machen könnte ???
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 20:31
von *Hope*
@ Swwetxangel
Hast du dich denn schon in deiner ABH informiert? Was sagen die denn dazu?
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 20:34
von Sweetxangel
ich war schon oft dort und habe nach gefragt was jetzt ist und so aber ich habe nie eine antwort bekommen ich solle warten bis die sich melden weil die noch eine frage an die botschaft hatte aber jetzt fahr ich morgen nochmal dahin und mache terror weil solange habe ich echt keine lust mehr drauf die sind doch alle .....
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 20:42
von *Hope*
Ja, ich kenn das...wir warten jetzt auch schon 5 Monate...
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 20:43
von *Hope*
Ich weiß nicht, ob du die Seite schon kennst aber ich find die richtig gut.
http://multikultiladys.foren-city.de/
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 20:45
von *Hope*
Auch an Menta51 gerichtet...hier gibts schon einige Hilfen für die FZF.
RE Claudia
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 21:59
von menta51
Hallo Claudia Danke für deine antwort.
aber wie kann ich jetzt vorgehen, ich habe den sachbearbeiter heute drauf angesprochen und ihm gesagt das es 3 lohnabrechnungen ausreichen müssen, seine antwort war ich kann den antrag ablehnen oder aber auch auf die nächsten abrechnungen warten.
ich weiss nicht ob es ein sinn macht einen anwalt einzuschalten?
wenn jemand mir irgend einen rat geben kann wäre ich ihnen dankbar.
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 22:17
von *Hope*
Ich weiß nicht, ob dir das etwas weiter hilft menta51, aber das Mädchen hatte das gleiche Problem mit den Abrechnungen.
http://www.albanien.ch/forum/phpbb/view ... sc&start=0
Hallo
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 22:52
von menta51
Also ich denke sie hatte überhaupt nicht den gleichen fall den sie hatte nur 2 lohnabrechnungen ich habe 4 lohnabrechnungen eingerreicht aber der typ wollte wohl 6 haben.obwohl arbeitsvertrag unbefrisstet ist und bescheinigung vom januar auch bestätigte das ich eine unbefristette arbeitsverhältniss habe.
für alle die was darüber mir schreiben können bin ich dankbar
Verfasst: Do, 15. Jan 2009, 23:07
von *Hope*
Dann schilder deinen Fall hier, da sind Fachleute. Hier wirst du nicht allzuweit kommen, denk ich.
http://www.info4alien.de/
Alles Gute und Gruß,
*Hope*
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 9:03
von Moerli03
Hallo,
also ganz ehrlich, Ihr müsst viel Geduld mit den Behörden haben, da diese natürlich immer prüfen ob auch alles in Ordnung ist - bezüglich Ehe.
Diese Prüfung kann sich bis zu 2 Jahre hinzögern. Solange können die ohne triftigen Grund Euch warten lassen.
Das ist natürlich sehr verständlich, da es auch viele Ehen gibt, die nur wegen Papieren geschlossen werden.
Solltet Ihr erwägen einen Rechtsanwalt diesbezüglich einschalten zu wollen, dann nehmt einen der nicht unmittelbar aus der Ortschaft oder gleichen Stadt ist, wo das Amt ist. Lieber einen der zwar aus dem gleichen Bundesland ist, aber vielleicht 2-3 Orte entfernt. Ist besser so!
Also - viel Geduld und Nerven sowie auch viel Geld - alles Gute
Moerli
Re: Einreise-Familienzusammenführung
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 9:59
von Tomcat
menta51 hat geschrieben:
er sagte zu mir das das einkommen ok wäre aber da der gesetzgeber einen probezeit von 6 monaten beim arbeitsverhältniss angibt er will alle 6 lohnabrechnugen haben .......
Eine gesetzliche Regelung über eine Probezeit gibt es nicht, die kann nur zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
Da hier eine Probezeit von einem Monat vereinbart war, beträgt die Probezeit einen Monat, und nicht 6 Monate.
Wenn das also der Grund dafür sein sollte, dass er 6 Gehaltsabrechnungen sehen will, ist das entweder Ahnungslosigkeit oder gelogen.
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 12:53
von Sweety1
Hallo,
kann man sich in solchen Fällen nicht auch an den Vorgesetzten des Beamten wenden? Würde ich tun!
Klar, dass man immer vorsichtig ist dass man keinen "verärgert" aber das grenzt ja nun schon an Schikane.
Wo gibt es denn sowas, dass eine Probezeit vertraglich auf einen Monat begrenzt ist und der Beamte da einfach mal 6 Monate daraus macht. Er hält den unbefristeten Vertrag in Händen und vier Abrechnungen! Das muss doch reichen.
Ich mußte damals auch nur 3 Abrechnungen vorlegen!
Also, ich würde mich mal erkundigen an wen du dich in Streitfällen in diesem Amt wenden kannst.
Viel Glück!
LG sweety
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 13:59
von Claudia
@moerli
Das ist so nicht richtig. Die dürfen ohne triftigen Grund NICHT 2 Jahre lang ihre Hinhaltetaktik praktizieren - das wäre ja noch schöner. Wenn sich 3 Monate nichts tut, kann man dagegen vorgehen.
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 14:15
von *Hope*
Richtig... so was nennt sich dann "Untätigkeitsklage"
Aber vorher würd ich den SB einen lieben Tritt in den Allerwertesten geben, wenn sich garnichts tut und die Klage ansprechen.
Aber eigentlich melden die sich wohl...
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 17:30
von Zamira
seine antwort war ich kann den antrag ablehnen oder aber auch auf die nächsten abrechnungen warten.
Ich würde vor allem empfehlen. beim nächsten Besuch bei dem Sachbearbeiter einen Zeugen mitzunehmen, damit solche dämlichen Drohungen nicht wieder vorkommen.
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 20:11
von menta51
Klar kann mann sich an seinem vorgestezen wenden, ob das was nützt weiss ich nicht den die sitzen am längeren hebel...
das mit dem geseetz habe ich mir auch gedacht habe ich ihm da auch gesagt aber wie gesagt seine antwort war das er den antrag auch ablehnen könnte.
laut ihm hatte er die papiere am 04.11.2008 auf dem tischund die einladung kommt erst am 13.01.2008 da kann mann es gleich sehen das er nur auf zeit spielt.
darf er überhaupt den antrag ablehnen ohne irgend ein grund so wie im meinen fall?
tja da stehe ich nun entweder ein anwalt einschalten oder abwarten.
bedanke mich im vorraus
Verfasst: Fr, 16. Jan 2009, 21:52
von Claudia
Ablehnen kann die ABH schon mal gar nicht. Die können "nur" eine negative Stellungnahme abgeben - und das wäre natürlich nicht gut, weil die Botschaft dann daraus eine Ablehnung machen würde.