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aufhebung schengenvisum ?

Verfasst: Di, 25. Nov 2008, 22:18
von soni
hallo zusammen, stimmt es, dass im dezember diesen jahres die abschaffung des schengenvisum für in der schweiz lebende nicht EU Angehörige, welche im besitz eines B oder C ausweises sind, durchgeführt wird? oder steht diese abstimmung noch aus? weiss jemand mehr dazu? vielen dank und gruss

Verfasst: Di, 25. Nov 2008, 22:25
von Barbara
hi soni
vor einiger zeit hat das hier schon jemand gefragt. damals habe ich folgendes herausgefunden:

also wenn ich das richtig verstanden habe, dann braucht man kein visum mehr für die schengener staaten, wenn sich folgendes erfüllt hat:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... reise.html

Hier (http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... visum.html) wird folgende Frage gestellt:
"Kann ich als visumpflichtiger Drittstaatangehöriger mit einer gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder C) nach der Inkraftsetzung des SAA (siehe 1) gesamten Schengen-Raum visumsfrei reisen?
Grundsätzlich ja. Ich führe jedoch einen Pass mit. Für Fragen betreffend Einreisevoraussetzungen in andere Länder wende ich mich an die dafür zuständigen Behörden des jeweiligen Landes. "

Und für die Inkraftsetzung des SAA wird der 5./ 6. Dezember 2008 angestrebt (http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... reise.html).

Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden und hoffe, dass sie sich an das datum halten können. das wär schön :D

Verfasst: Di, 25. Nov 2008, 22:31
von soni
hallo barbara! vielen dank für diese information du hast mir sehr weitergeholfen! gruss soni

Verfasst: Di, 25. Nov 2008, 22:32
von Barbara
gern geschehen :-)

Verfasst: Fr, 28. Nov 2008, 17:11
von besimi
Der Gemischte Ausschuss des JAI-Rates (Justiz- und Innenministerrat) hat am 27. November 2008 in Brüssel entschieden, dass die Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen und Dublin am Freitag, 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert.

Verfasst: Fr, 28. Nov 2008, 18:22
von albacina
Ausweise für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Typ F), Ausweise für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Typ N) und Ausweise für Schutzbedürftige (Typ S) berechtigen ihre Inhaberinnen und Inhaber nicht zum Grenzübertritt.


Für B und C sollte es kein Problem sein.

Verfasst: Fr, 28. Nov 2008, 19:48
von Barbara

Verfasst: Fr, 05. Dez 2008, 9:46
von soni
habt ihr heute auch alle das 20 minuten gelesen :-) :-)

ab dem 12.12.08 kann mit dem ausländerausweis und mit einem gültigen pass frei auf dem luft- sowie landweg in den schengen-raum gereist werden. max. aufenthaltsdauer sind 3 monate innerhalb von 6 monaten !

zudem gibt es ab dem 15.12.08 den neuen ausländerausweis im kreditkartenformat! :-)

Verfasst: Mo, 15. Dez 2008, 13:53
von lolita
soni hat geschrieben:habt ihr heute auch alle das 20 minuten gelesen :-) :-)

ab dem 12.12.08 kann mit dem ausländerausweis und mit einem gültigen pass frei auf dem luft- sowie landweg in den schengen-raum gereist werden. max. aufenthaltsdauer sind 3 monate innerhalb von 6 monaten !

zudem gibt es ab dem 15.12.08 den neuen ausländerausweis im kreditkartenformat! :-)
cool! :D