Fzg. beschlagnahmt nach Unfall
Verfasst: Do, 17. Jul 2008, 14:36
hallo Albanienfreunde,
im Mai war ich mit Motorradfreunden in Albanien auf Urlaub. Am einem Nachmittag kam einer meiner Begleiter in einer Kurve in einem ca. 2,5 m² großen Loch in der Fahrbahn zu Sturz. Er zog sich dabei einen mehr-fachen Schulterbruch zu, wurde von der Rettung nach Shkoder ins Spital und anschließend in das Militärspital nach Tirana überstellt. Da ihm auch dort nicht geholfen werden konnte, wurde er mit dem Flugzeug nach Deutschland überstellt.
Neben der Rettung war auch die örtlich zuständige Polizei (sowohl die von der Stadt, als auch jene für die Straße) der Ortschaft vor Ort. wir fuhren mit den Polizisten mehrmals an die Unfallörtlichkeit, erklärten wie alles passiert ist und meinte die Polizei, dass alles kein Problem wäre, da es keinen Zweitbeteiligten gäbe und es ein Sturz aus eigenem Verschulden sei.
In Shkoder wurde der Verunfallte nochmals von einem zivilen Polizisten aus Shkoder befragt und gab auch dieser zu verstehen, dass es aufgrund des Selbstverschuldens keine weiteren Maßnahmen gäbe.
Das fahrtüchtige Motorrad wurde bei einer Privatperson mit Firma auf dessen Firmengelände abgestellt und von diesem verwahrt.
Vor einigen Wochen war dann endlich der für die Abholung des Fahrzeuges notwendige Unfallbericht beim Fahrzeug. Soweit so gut. Jetzt kommt es aber zu unserem Problem.
Gestern sollte das Motorrad von dem deutschen Automobilclub abgeholt werden. Dies war aber nicht möglich, da das Motorrad nunmehr von der örtlichen Polizei beschlagnahmt wurde und der Fahrer (meine deutscher Kollege) angeblich Fahrerflucht begangen hätte. Ende der Diskussion, keine weiteren Informationen erhältlich.
Was meint ihr, welche Möglichkeiten bestehen um wieder an das Fahrzeug zu gelangen bzw. was wäre die beste Art in dieser Angelegenheit weiter vorzugehen.
im Mai war ich mit Motorradfreunden in Albanien auf Urlaub. Am einem Nachmittag kam einer meiner Begleiter in einer Kurve in einem ca. 2,5 m² großen Loch in der Fahrbahn zu Sturz. Er zog sich dabei einen mehr-fachen Schulterbruch zu, wurde von der Rettung nach Shkoder ins Spital und anschließend in das Militärspital nach Tirana überstellt. Da ihm auch dort nicht geholfen werden konnte, wurde er mit dem Flugzeug nach Deutschland überstellt.
Neben der Rettung war auch die örtlich zuständige Polizei (sowohl die von der Stadt, als auch jene für die Straße) der Ortschaft vor Ort. wir fuhren mit den Polizisten mehrmals an die Unfallörtlichkeit, erklärten wie alles passiert ist und meinte die Polizei, dass alles kein Problem wäre, da es keinen Zweitbeteiligten gäbe und es ein Sturz aus eigenem Verschulden sei.
In Shkoder wurde der Verunfallte nochmals von einem zivilen Polizisten aus Shkoder befragt und gab auch dieser zu verstehen, dass es aufgrund des Selbstverschuldens keine weiteren Maßnahmen gäbe.
Das fahrtüchtige Motorrad wurde bei einer Privatperson mit Firma auf dessen Firmengelände abgestellt und von diesem verwahrt.
Vor einigen Wochen war dann endlich der für die Abholung des Fahrzeuges notwendige Unfallbericht beim Fahrzeug. Soweit so gut. Jetzt kommt es aber zu unserem Problem.
Gestern sollte das Motorrad von dem deutschen Automobilclub abgeholt werden. Dies war aber nicht möglich, da das Motorrad nunmehr von der örtlichen Polizei beschlagnahmt wurde und der Fahrer (meine deutscher Kollege) angeblich Fahrerflucht begangen hätte. Ende der Diskussion, keine weiteren Informationen erhältlich.
Was meint ihr, welche Möglichkeiten bestehen um wieder an das Fahrzeug zu gelangen bzw. was wäre die beste Art in dieser Angelegenheit weiter vorzugehen.