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Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 10:16
von saloni
:shock: Alinalein,

du fragst mich, nach meinen Papieren?
Respektiere zuerstmal deine eigenen Landsleute, dann kannst du auch alle anderen. Ohne in den Pass zu schauen.

Aber zu deiner Frage, ich habe die Papiere dank meiner Familie bekommen.
Meine Grosseltern bekamen hier die Ehrenbürgerschaft, sie haben Betriebe auf die Beine gestellt und den Gemeinden so mitgeholfen.

So.

und nun, was willst du nun wissen?
Ach ja, ich bin den eine Frau, auch wenn mal was ruppig.
und wir sind im Kosvo am bauen. Mich intressiert die Entwicklung und mich erschüttert es, was ich so erlebe.
Alina, du wirst viel lernen.
Weisst du, es ist nicht schlimm, der engsten Verwandtschaft zu helfen, doch hilfe zur Selbsthilfe ist ja wohl besser.
Es werden am Anfang Leute anrufen, die weniger bis garnicht Verwandt sind und deinem Mann vorrechnen und jammern und betteln. Und nicht nur bei ihm.
Jedem sagens niemand gibt uns Geld, was aber nicht stimmt. Und das finde ich ober dreisst.

alina, ich rede hier nicht von sehr bedürftigen, die man mal zum Zahnarzt schicken sollte oder am haus behilflich sein kann. Es werden dich jene anbetteln, die das Geld für sich ausgeben.

Ein Auto muss dan von hier mindestens 8 Jahre jung sein, sonst kannste es vergessen mit einlösen.

Toll.... oder?

Alina, gewisse Dinge liegen nicht drinn, auch wenn man inem reicheren Land lebt.
Garten könnte da fast jeder machen. Ich sage könnte.

ok, wir haben alle einen grossen teil vorgemacht, die Leute mit unserem Glanz gebländet, weil man halt auch zeigen wollte....aber es geht schief.
Geld Geld Geld....und nicht nur 100.-- Euro oder so... nene ein paar hunderter mehr....

Du kannst aber ab 1.-- ein komplettes Menue mit Getränk haben. nicht vergessen..... alles kann und ist z.T. günstiger. Ein Teil ist westlich.

Seltsam aber, wir haben gerne den Kaffee aus der Türkei und sollen Kaffee aus der schweiz mit bringen, wo die Bohen imprtiert werden, geröstet und hier gemahlen und ne fette Marke drauf ist?
pff..

Alina alina

lass dich bloss nicht blenden.

Dein Freund kann eine gute Seele sein, aber es kommt merh als nur das mit den Papieren auf euch zu.
Wenn er nur dem Vater hilft ok. oder?
Aber es werden andere dreisst betteln, denen es eigentlcih ganz gut geht.
Es sind tausend Welten zwischen Deutschland und kosovo....vergiss das nie.

lg

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 11:24
von Alina-19
diese frage war nicht irgendwie böse oder verachtend gemeint :(

ich bin ja auch dankbar für jeden ratschlag den ich hier bekomme, auch wenn man viele sachen so nicht hören will, wenn man grade so glücklich ist und wahrscheinlich auch blind, weil man diese person so sehr vermisst und liebt und man sich vorstellt seine weitere zukunft mit ihm zu planen...

es ist momentan ein kampf zwischen herz und verstand :(

ist es überhaupt möglich für ein kosovo-albaner ein besuchervisum zu bekommen? mein schatz hat es schon versucht, über seinen schwager, aber es wurde abgelehnt!! habe von vielen gehört das deutschland fast alle jüngeren kosovo-albaner ablehnt, aus angst das sie nicht mehr zurückgehen, stimmt das?
sein schwager hat auch schon versucht seine schwester herzuholen, wurde ebenfalls abgelehnt!!
es soll nur möglich sein, wenn man als sicherheit einen größeren betrag an geld vorzuweisen hat.

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 11:31
von krenari
mit besuchervisen wird im allgemeinen ziemlich gegeizt, nicht nur bei KA´s. natürlich müssen die eingeladenen beweisen, das sie nen rückkehrwillen haben, das ist bei jungen ( auch älteren sicher ) menschen weniger anzunehmen.

wie wäre es denn mit einem visum zur eheschliessung, meiner meinung nach auch nicht leicht zu bekommen, aber abgelehnt darf das aber nicht werden, es könnte klappen, dauert aber sicher ein wenig länger.

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 11:44
von saloni
Dieses Problem haben wir hier in der Schweiz auch.
Für meinen Schwager, bekommen wir die Standardbriefe mit Absatz Verweis auf §.
Nun dort drinn steht z.B. es ist ihnen sozusagen, aktenkundig, dass die Mehrheit der jungen Kosovaren nach Ablauf des Visums nicht mehr zurückkehren, die Gefahr seih daher zu gross. Sie hätten im Moment Statistisch eine zu hohe Zuwanderung aus den Balkanländern... et c bla bla balabala

Ich weiss es.... aber die wenigen kommen auf legalem Weg hier rein und das sollte eigentlich das Ausländeramt auch wissen.

Danach haste Beschwerderecht. Nützt nix.

hier haben wir jetzt wider nen Antrag. Nochmals, hunderter der Gemeinde dan da noch Gebühren und die Fragen sind sie bereit eine Versicherung von mind. 50000 abzuschließen. Lohnabrechnungen etc. So das man schon noch kaum bock hat.
Dabei gibt es eine Weltweite Reiseversicherung. Die machen es aber so. Ich weiss die Ämter geben dir ne Tonne Papier und dan mach mal.

Ich schrieb dir dass alles nur sehr übertrieben und aber so was gibt es z.T. noch schlimmer. Und dan wird über dich gelacht.

Aber im Kosovo heiraten ist am besten. Sonst schau mal in den Dänemarktread rein.

Wir haben in der Schweiz geheiratet, er hat die Papiere organisiert. und natürlich hatten wir Glück dass mein Vater mit dem damals zuständigen von der Ausländerpolizei seit der Kindheit kennt.

Kleiner Ort grosse Wirkung.

An sonst ist es so, dass viele eben durchs heiraten hier hinkommen.
Das hat Deutschland mitbekommen, da es auch Eheschwindler gibt, die dich in den Ruin treiben und der Staat muss dich dan versorgen. Das sind Leute, mit denen sollte man härter sein, aber es ist sehr schwer da in einen Menschen hineinzusehen.

und die wo hier sind, sind eben auch nicht alle korrekt.

Auf die eine Seite versteht jeder die Behörden, aber wenns ums persönliche Recht geht, klafft jeder mal gegen die Wand. Auch wenn es z.T. Rechtswidrig wäre.... doch wieviele junge Leute wissen den wo wer was Sache ist...

Versuche es wenn du dir dessen bewusst bist was es für dich bedeutet.
Mach dir kein schlechtes Gewissen, wenn du merkst das du keine Kraft dazu hast.

lg

-----------

wie wäre es denn mit einem visum zur eheschliessung, meiner meinung nach auch nicht leicht zu bekommen, aber abgelehnt darf das aber nicht werden, es könnte klappen, dauert aber sicher ein wenig länger.
Krenari

die Idee ansich ist gut. Aber...da gehts hart zu und her. Hier nehmen sie als erstes an es handle sich um eine Scheinehe. Wenn den da noch so leichtes zweifeln ist, der Ehe twägen, haben sie sowieso das Gefühl. Gibt schlimme Fälle....die verheiratet sind aber getrennt durchs Amt.

lg

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 11:51
von Alina-19
also das heisst ich hab keine andere möglichkeit ihn wieder zu mir nach deutschland zu holen, ausser heirat im kosovo?
das visum was er sich vor einem jahr besorgt hat, war ein 1-jähriges arbeitsvisum für slowenien, durfte sich gesetzlich gesehen nur 2 wochen oder so in deutschland aufhalten, er ist aber einfach geblieben!!
geht das denn auch in einem anderen land? das er wieder rüberkommen kann?
also brauch ich das mit dem besuchervisum gar nicht erst zu probieren oder??

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 12:36
von saloni
Das Schengerslovenevisa.. ist das einfachste und leicht zu bekommen.
Klar geht das, solange er sich im Schengenrau aufhält, darf er von jedem Eu land wo er das hat, sich innerhalb des Raumes aufhalten.


http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... aaten.html

http://www.accra.diplo.de/Vertretung/ac ... =Daten.pdf

http://bern.embassy.si/index.php?id=2925&L=1

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... engen.html

http://www.tilmann-schott-luebeck.de/39201.html


so.

ich hoffe du fidest hier ein paar Antworten auf deine Fragen.
Im Moment ist es einfach für alle Länder schwer. Wie doof. Egal.
Es ist Abzocke hoch zehn. Das weiss fast jeder.

Du kannst es versuchen mit der heirat hier.
Warum auch nicht.
Zum heiraten sollten sie ihn schon hier hin lassen...
Ein versuch ist es wert.
Vorausgesetzt du willst ihn heiraten.

Hör auf dien Herz. Papierkram macht einem immer im Kopf konfus.

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 12:44
von Alina-19
mein freund meint, dass er kein visum mehr bekommen wird, weil viele eines haben wollen....
er hat auf sein letztes fast 6 monate gewartet, aber war ja auch für ein jahr!!! dauert das immer so lange? ein 1-jähriges visum wird er wohl nicht mehr bekommen, er meint das ist jetzt abgeschlossen!! für wie lange kann man denn eins kriegen??
was für kosten kommen da auf einen zu?

lg

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 13:13
von saloni
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... sicht.html
Eheschließung in Kosovo
Für deutsche Staatsangehörige, die in Kosovo heiraten wollen, ist die Vorlage folgender Unterlagen beim jeweils örtlich zuständigen Standesamt erforderlich:

•Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt durch das zuständige deutsche Standesamt; das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen)
•Identitätsdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
•(internationale) Geburtsurkunde
•Meldebescheinigung (ausgestellt durch das zuständige Einwohnermeldeamt)
Sofern die Unterlagen nicht auf einem internationalen Vordruck gefertigt wurden - dies gilt insbesondere für die Meldebescheinigung - ist zusätzlich die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung in die albanische oder serbische Sprache erforderlich. Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Weitere Formerfordernisse, wie z.B. die Anbringung einer Apostille, werden von den hiesigen Standesämtern in der Regel nicht aufgestellt.

Im Einzelfall kann das zuständige Standesamt in Kosovo auf die Vorlage weiterer Unterlagen bestehen. Es ist daher äußerst ratsam, sich beim Standesamt, bei dem die Eheschließung später erfolgen soll, frühzeitig zu erkundigen, welche Unterlagen dort eventuell zusätzlich vorgelegt werden müssen.

Zur Trauung beim zuständigen Standesamt müssen beide Ehepartner zwingend anwesend sein.

Die Einreise in Kosovo ist für deutsche Staatsangehörige visumsfrei möglich. Allerdings wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der Bundespersonalausweis ist nicht ausreichend. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen für Kosovo und aktuelle Sicherheitshinweise sind zusätzlich auf der Webseite der Zentrale des Auswärtigen Amts eingestellt.


Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... weise.html

http://www.pristina.diplo.de/Vertretung ... idung.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... c_id=12852&

http://www.fluechtlingsrat.org/download/kossept.pdf

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 14:13
von Alina-19
nochmal ne frage :lol:
wie lange dauert eine ehegattenzusammenführung ??
ich meine wenn ich ihn im kosovo heiraten würde und hier hinholen will!

lg

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 15:04
von saloni
Das weiss ich nicht.

Habe in der Schweiz geheiratet, gign alles flott.

Bist du den schwanger? Sonst kann man das bestimmt nachlesen. Evtl. ist das ein Grund für beschl. Verfahren. ich weiss aber nicht wie Deutschland das Handhabt, aber da unten, geht es manchmal gemütlich zu und her, dieses mal waren sie schneller. Jetzt haben sie ja ein wenig aufgerüstet. Am besten zusammen mit Arbeitgeber, du heirat, er Arbeitsvertrag. Doppelt genagelt.

lg
Familien- und Kindernachzug
Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichenden Wohnraum verfügen. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, abhängig vom Status des bereits in Deutschland lebenden Ausländers, erfüllt sein.

Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss.

Beim Kindernachzug bleibt die Altersgrenze von 16 Jahren bestehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren kann im Härtefall oder bei einer günstigen Integrationsprognose ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Beim Nachzug zum allein sorgeberechtigten Elternteil besteht für Kinder unter 16 Jahren ein Anspruch auf Erteilung des notwendigen Aufenthaltstitels.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... recht.html

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Deutschen

(Gilt nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige der Schweiz, von Island, Liechtenstein und Norwegen sowie deren Familienangehörige)

Für die Einreise zur Eheschließung bzw. für den Nachzug ausländischer Ehegatten von Deutschen wird in der Regel ein Visum benötigt, welches bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden muss. Das Visumsverfahren ist für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea nicht erforderlich.

Für die Erteilung des Visums und der Aufenthaltserlaubnis müssen beide (künftigen) Ehegatten

•grundsätzlich das 18. Lebensjahr vollendet haben
•Der nachziehende ausländische Staatsangehörige muss sich vor der Einreise auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Zu eventuellen Ausnahmen erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung. Informationen finden Sie auch im Internetangebot des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.



1. Visum zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet

Sobald der Visumsantrag an die Ausländerbehörde weitergeleitet wurde, wird der künftige deutsche Ehegatte von uns schriftlich gebeten, folgende Unterlagen vorzulegen:

•Eine Bescheinigung des Standesamtes, dass die für die Eheschließung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen und die Eheschließung von beiden künftigen Ehepartnern im Standesamt angemeldet werden kann
•Vom künftigen deutschen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner den Nachweis über ein Beratungsgespräch bei einem bayerischen Notar (bzw. einem Standesamt, wenn die Lebenspartnerschaft in einem anderen Bundesland eingegangen werden soll)
•den Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes des hier einreisenden künftigen Ehegatten (in der Regel durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung).
2. Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs

Sobald der Visumsantrag an die Ausländerbehörde weitergeleitet wurde, wird der deutsche Ehegatte schriftlich gebeten, folgende Unterlagen vorzulegen:


•die Heiratsurkunde bzw. notarielle Urkunde über das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft im Original oder Ausfertigung (ggf. mit Apostille oder Legalisation).


3. Aufenthaltserlaubnis


Nach Anmeldung des Wohnsitzes (www.buergerbuero-muenchen.de), kommen Sie bitte gemeinsam während der allgemeinen Öffnungszeiten in die Ausländerbehörde.


Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:


•vollständig ausgefülltes Antragsformular
•gültiger Nationalpass beider Ehegatten (bzw. ggf. Personalausweis des deutschen Ehegatten)
•ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)

• Heiratsurkunde bzw. notarielle Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Original oder Ausfertigung), bei ausländischen Urkunden mit Apostille oder Legalisation (sofern keine internationale mehrsprachige Urkunde vorliegt)
Hinweis: ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sein (sofern keine internationale mehrsprachige Urkunde vorliegt).

•Ggf. Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse (Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, z.B. Zertifikat Deutsch).



4. Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG


Nach dreijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn der nachgezogene Ehegatte mit dem deutschen Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Kommen Sie bitte gemeinsam zur Antragsstellung während der allgemeinen Öffnungszeiten in die Ausländerbehörde.
Für die Beantragung der oben genannten Aufenthaltstitel werden folgende Unterlagen benötigt:

•vollständig ausgefülltes Antragsformular
•gültiger Nationalpass beider Ehegatten (bzw. Personalausweis vom deutschen Ehegatten)
•ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)



Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist nach fünfjährigem Aufenthalt möglich.



5. Hinweis


Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalthttp://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/ein ... ch.html-EG sind gebührenfrei.

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 16:00
von Alina-19
danke, danke für die hilfe :D
werde mich bestimmt nochmal öfter melden, falls irgendwo probleme oder fragen auftreten sollten, ist ja alles recht kompliziert mit dem ganzen papierkram und so... :?
finde es echt sch..... das man seinen partner nur durch ne heirat herholen kann, ohne das man vorher die möglichkeit hat sich wiederzusehen, wie z.b. durch ein besuchervisum...
macht mich traurig sowas :cry:

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 17:13
von saloni
Wird schon :wink:

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 18:25
von liberte
alina - ich finde das auch total [Schimpfwörter werden hier nicht geduldet]! meine bosnische freundin hab ich früher viel einfacher hier her einladen können - da reichte eine garantie. aber wahrscheinlich wurde das zu sehr ausgenutzt.

ich hätte meinen mann sicher nicht so schnell geheiratet, aber das ende vom lied: ich bin glücklich und habe den schritt nie bereut.

wenigstens wird auf deinem grab stehen "sie hat gelebt" und nicht "sie war immer vernünftig". :D

Verfasst: Do, 25. Mär 2010, 20:03
von Alina-19
liberte, wie lange warst du denn mit deinem jetzigen mann zusammen, als du ihn geheiratet hast?? und wie alt wart ihr da, wenn ich mal fragen darf?! :lol:

lg

Verfasst: Mi, 31. Mär 2010, 9:06
von M.T
kleshtrimania ES ERGAB SICH DASS ICH MAL IN DIESEM FORMUN GELANDET BIN UND HAB MAL SO DURGELESEN UND DA FÄLLT MIR EINFACH DEIN NAME AUF UND DEIN BILD,DAS HAB ICH MAL ALS KIND GESCHAUT,DAAAAS WAAAAAAAR MAL,FÜR DICH IST ES WOHL NOCH AKTUELL.SAGE NUR SO VIEL,DU HAST MEISTEN EIN NEGATIV COMENT PARAT,KANNST ES EINFACH NICH LASSEN,SEI ES JETZT DAS HEIRATEN ONHE MIT JEMANDEM VORHER ZU LEBEN,WIE MODERN BIST DU DENN :?: WO GABS ODER GIBT ES DAS,DASS ALBANER VORHER MITEINANDER LEBEN,DAS WAR DOCH TABU UND IST ES NOCH.SEI ES WEGEN UçK,SEI ES KLINIKEN IN KOSOVO ODER AUCH DIE GRIECHEN GEGEN ALBANER ,MERKST DUS NICHT,DU HASST WOHL ALBANER?DAS IST VERRAT.ALSO SOWAS SIEHT MAN SELTEN.

ALINA,ES IST ALLES MÖGLICH,DU BIST NICHT DIE ERSTE DIE SO HEIRATET UND NICHT DIE LETZTE,DARUM VIEL GLÜCK UND ES WIRD KLAPPEN :wink:

Verfasst: Mi, 31. Mär 2010, 9:59
von kleshtrimania
Wie süss M.T!!! Du eröffnest extra wegen mir einen Account und du bist sicher auch kein bestehender User. Danke dass du dir extra die Mühe gemacht hast.

Verfasst: Mi, 31. Mär 2010, 10:01
von kleshtrimania
Apros Tabu. Es ist ja auch "tabu" jemanden einer anderen Nationalität zu heiraten aber du darfst natürlich weiterhin so scheinheilig sein und Alina viel Glück wünschen.

Verfasst: Mi, 31. Mär 2010, 10:09
von saloni
Apros Tabu. Es ist ja auch "tabu" jemanden einer anderen Nationalität zu heiraten
ahhh...

wenigstens mal jemand der die Wahrheit ausspricht. Da sieht mans, wer was und warum es nicht akzeptiert wird, aber toleriert, wenn der eine dazu da unten noch ne 2.Frau nimmt.... ja-ja... wenigstens mal jemand der Mut hat, die Wahrheit nach vorne zu bringen.

lg

Verfasst: Mi, 31. Mär 2010, 10:12
von kleshtrimania
Das ist doch nicht die Wahrheit sondern nur ein Seitenhieb und es wiederspiegelt auch nicht meine persönliche Meinung.

Verfasst: Mi, 31. Mär 2010, 10:19
von saloni
Und wie viel denken aber leider genauuu soo? Und dan, darf man den Kummer trösten und es kommen wider solch Geschichten aufn Tisch, wie er wollte nur Papiere und die Familie, gaukelte mir seine Frau als Cousine vor und was es doch so alles gibt.
Und wirklich wenige tollerieren andere Nationen in der Familie, dass stimmt schon und genau die jammern hier, über die "böse" Schweiz. :lol: