Ich gehe mal davon aus, dass beide, der Bruder deines Mannes und seine Frau, keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen? Deshalb dauert es wahrscheinlich auch so lange mit der Arbeitserlaubnis.Ivi1975 hat geschrieben: von meinem mann der bruder hat jetzt das problem 3 monate dauert das bis man arbeitserlaubnis bekommt. die frau ist im okt rüber gekommen. und eh nicht die arbeitserlaubnis da ist bekommt sie auch kein erziehungsgeld oder geld vom arbeitsamt deswegen weiss ich das. gruss
Als Angehöriger eines Deutschen bekommt man (oder Frau) diese sofort nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bei meinem Mann war das jedenfalls so. Nachdem er wieder hier war, hat er sich ganz normal beim Einwohnermeldeamt angemeldet, dann beim Ausländeramt seine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen und damit sind wir dann direkt zum Arbeitsamt und haben die Arbeitserlaubnis beantragt. Nach ca. 1 Woche haben sie diese zu uns nach Hause geschickt. Ich habe allerdings gehört, dass neuerdings die Ausländerbehörden auch die Arbeitserlaubnis erteilen, oder zumindest zentral alles verwalten. Also spart man sich zumindest einen Weg.
Und was das Geld vom Arbeitsamt betrifft: Das kann ein Ausländer, der gerade erst nach Deutschland gekommen ist, gar nicht bekommen, da er ja noch nichts in die Versicherung eingezahlt hat. Wer also noch nie (legal) in Dtl. gearbeitet hat, bekommt auch nichts vom Arbeitsamt. (Noch nicht mal ne Umschulung oder Weiterbildung)
Gruß