sonne06
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Registriert: Mo, 05. Okt 2009, 14:55

Mi, 16. Jun 2010, 13:44

Hallo, melde mich noch mal kurz. Also wir haben im März dieses Jahres geheirat- nach der Antragstellung Visum zwecks Eheschließung in Deutschland Ende Dezember 2009 ist er am 20.Februar mit einem 3 monatigen Visum eingereist. Nach der Hochzeit sind wir zur ABH, dort gab es dann zum Glück ohne Problem gleich eine Aufenthalsterlaubnis für 2 Jahre- also kein zurück nach KS und neue Anträge stellen.

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Melanie31
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.-)

Sa, 19. Jun 2010, 21:09

Hallo

Also weist du das oder davon gehört das Lange Sätze verdecken die Wahrheit !!! am besten du sagst keinem was und du bist nicht irgendjemanden rechenschaftschulgig um zu beweisen das du ihn liebst und geheiratet hast.

Kurze Sätze sind knapp und bündig. das wegen bleibst du beim zweiten Option. du darfst den heiratet den du liebst und wen er einer serienmörder wäre (hoffe nicht )

also ich wäre ehrlich,,und kannst du nicht viel falsch machen

viel glück
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muss, was er nicht will.
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt.

Schatzilein
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Registriert: Di, 15. Jun 2010, 15:55

Sa, 07. Aug 2010, 11:30

Chantal,du hattest mal weiter vorne ein spezielles Forum werwähnt,welches meintest du denn???Kannst du es mir persönlich schreiben??Wäre sehr nett von dir...danke...

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