So, 24. Okt 2010, 21:18
Wer meint, hier geht es um einen ernstgemeinten Lösungsansatz, die hiesigen Kriminalitätsraten zu senken, denkt schlichtweg einfach und falsch. Die Kriminalität spielt hier eine untergeordnete Rolle und dient lediglich nur dazu, um sich vor dieser Schutzbehauptung zu verstecken und vor Bekanntgabe der eigenen wahren Meinung zu drücken. Es geht hier ausschliesslich darum, die Angst vor Überfremdung zu mildern, einen legitim vertretbaren Grund zu haben, um die Ausländer in der Zahl zu senken und eine weitere Ebene zu erreichen, um ein Zweiklassensystem zu schaffen.
Tiefengründig betrachtet suggeriert doch diese Initiative nur eines:
Die heiligen guten Bünzli-Schweizer auf der einen Seite, und auf der anderen Seite, die bösen Ausländern, die auch dann mit Vorsicht zu geniessen sind, wenn sie gut sind; die auch dann in der Beweispflicht der eigenen Gesellschaftsfähigkeit und der Absprechung zur Kriminalität stehen, wenn sie in friedvoller Idylle mit der Umgebung ihr Dasein führen.
Und das Traurige daran, wir selbst gehen schon so weit mit diesen Symptomen eines Verfolgerwahntums konform, dass wir uns bei Kennenlernen mit Schweizern die eigene Persönlichkeit damit erklären "..dass ich nicht wie die Anderen bin, ich bin Anders als die Anderen.". Damit verpflichten wir uns freiwillig zu Schuldbekennung und Zeugnisablegung, wo in keinster Weise eines nötig ist, damit degradieren und mindern uns selbst, indem wir uns indirekt und kollektiv mit all diesen vorbelasten, obwohl man dafür nicht haftbar gemacht werden kann.
Zum Inhalt der geistesabwesenden Initiative ist folgendes zu sagen:
Punkt Eins: Mit dieser Initiative versucht man sich aus der Verantwortung zu ziehen, ein "Ausländer", der sein ganzes Leben hier verbringt und höchstens einmal im Jahr in seinem Land zu treffen ist, wird in schweizer Gegebenheiten kriminell, und nicht in albanischen. Seine kriminelle Persönlichkeit kommt nicht dadurch zum Vorschein, dass er ein Ausländer ist, sondern dass er als eigentlich offiziell anerkannter Schweizer Bürger, in diesem Land mit dem minder wertschätzenden Status eines Ausländers Vorlieb nehmen muss und straffällig aus Gründen wird, die hier zu suchen und zu finden sind, und nicht in Kosova, in Angola oder sonstwo.
Punkt Zwei: Man löst damit kein Problem, sondern schiebt es ab, in Gegenden, wo die Gefängnisbedingungen und Resozialisierungstrukturen im verbesserungswürdigen Zustand sind. Hier kann ein straffällig gewordener Jugendlicher eine Ausbildung machen, sich weiterbilden, diplomieren und rechtzeitig mit Unterstützung von Bewährungshelfern die Kurve kriegen, in anderen Gegenden wird er nach Absitzen seiner Knastzeit sich selbst überlassen.
Punkt Drei: Man prangert die Usa für ihre Todesstrafe an, gleichzeitig möchte man das gleiche Prinzip hier einführen: Ein straffällig gewordener Mensch bekommt keine zweite Chance und muss für sein Vergehen ein lebenlang büssen, in den Usa das gleiche, nur das dort die Wörter "ein lebenlang" mit den Wörtern "mit dem Tod" ausgetauscht werden.
Mit dieser Initiative wird ein unverantwortlicher Automatismus in den Rechtsverfahren der Ausschaffungsanträge in Gang gesetzt, die auf Buckel von Menschen und deren weiterführendes Leben ausgetragen wird. Man will verhindern, dass Ausschaffungsfälle akribisch genau überprüft werden und der Rechtsgrundsatz "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" bei Ausschaffungskandidaten keine Gültigkeit mehr hat.
Wer so eine Initiative annimmt, handelt im Sinne der Initianten auf einer ihrer Plakate deutlich zum Ausdrucke gebracht: "Ivan S., Vergewaltiger, bald Schweizer?" ( Diese Plakate gibt es übrigens auch in den Ausführungen Sozialbetrüger, Mörder und Kinderschänder. ) Die Gesinnug der Initianten ist selbst sprechend.
Ka dy lloje njerëz: Këta që kur hynë në dhomë thonë: “Ja ku jam!”, dhe ata që kur hynë në dhomë thonë: “Ah, këtu qenke!”
lamtumirë sa t'jetë jeta