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Verfasst: Mi, 18. Jun 2008, 10:51
von Viktor
wie alt seid ihr und wie lange seid ihr zusammen?

Verfasst: Do, 19. Jun 2008, 19:34
von ladyflorijana
Wenn du eine Frau bist dann erklärt miirr das schon einiges. Und ich würde mal sagen Glaub nicht alles was du hörst!!!!!! Für mich hört sich das wie eine Ausrede an, weil er eine Albanerin heiratet, mehr nicht. :roll:

Verfasst: Fr, 20. Jun 2008, 10:50
von Alena
Ich kann mich den anderen nur anschließen!
Er scheint wohl ein sehr guter Geschichten Erzähler zu sein und auch noch so dramatisch :roll:
Wenn er dich wirklich lieben würde, würde er zu dir stehen und sich nicht verheiraten oder verloben lassen.
Tut mir leid für dich, aber du hast was besseres verdient!

Verfasst: Fr, 20. Jun 2008, 13:04
von Orphelia
Bzgl. Verlobung

Also, dass stimmt nicht ganz, dass eine Verlobung wirklich ein so formloser Akt ist. Denn man kann das Verlöbnis auch vor dem Standesamt ablegen und dann ist das wieder ein hoch offizieller Akt. Das ist jedenfalls in der BRD so, wird zwar heutzutage selten, bis gar nicht gemacht, möglich ist es aber.

Ansonsten kommt mir die Geschichte auch etwas unglaubwürdig vor.

Verfasst: Fr, 20. Jun 2008, 13:22
von Darleen17
Eine Verlobung gilt erst dann als Offiziell, wenn man das Aufgebot bestellt beim Standesamt. Aber die Verlobung ansich ist kein formeller Akt. Es gibt keine Verlobungspapiere oder ähnliches.

In Deutschland ist eine Verlobung nicht rechtlich bindend.

Verfasst: Fr, 20. Jun 2008, 16:35
von Orphelia
Kommt darauf an, was man unter „rechtl. bindend“ versteht.

Richtig ist, dass man die Eheschließung nicht einklagen kann, aber gewisse rechtliche Folgen hat doch das Verlöbnis trotzdem. Denn auch unter Verlobten entstehen Rechte und Pflichten ähnlich einer Ehe.

Wird das Verlöbnis einseitig aufgelöst, so kann sich derjenige, der die Auflösung zu vertreten hat Schadensersatzpflichtig machen. Dies würde alle Aufwendungen umfassen, die Aufgrund der Erwartung der Ehe gemacht wurden sind.
Bis vor einigen Jahren konnten Frauen, die vor der Ehe Sex hatten mit ihrem Verlobten und es dann aber nicht zu der Ehe kam das sog Kranzgeld verlangen, was auch ein Schadensersatzanspruch war. Dieser § wurde in der BRD erst mit der Reform von 1998 aus dem BGB entfernt.....

Verfasst: Fr, 20. Jun 2008, 16:40
von Darleen17
Schon klar, aber es gibt kein Papier was es hier zu unterschreiben gilt und wenn wir mal ehrlich sind, so ist eine Verlobung heutzutage doch eher proforma und nicht mehr, weil es sich so gehört.

Hat aber auch nicht wirklich was mit dem Thema zu tun. :wink:

Verfasst: Fr, 20. Jun 2008, 16:50
von Orphelia
Hast Recht :wink:

Klingt aber schöner oder besser, wenn man den Verlobten vorstellt und nicht "nur" den Freund, Lebensgefährten oder schlimmer noch "Lebensabschnittsgefährten" :)

Verfasst: So, 22. Jun 2008, 8:57
von prizreni1971
kann sein dass der Junge ;-) ist,und der Vater ihn "bekehren" will, :twisted: ,In kosovo sind die Richter hart,wie in Deutschland oder Schweiz.Solche Geschichte hört sich aber komisch an.Ehefähigkeitbescheinigung muß man volegen,aber auch persönlich erscheinen.keine heiratswillige Frau würde JA zum Vatter oder Bruder oder Sowieso sagen.Forsche mal richtig nach,BITTE! :idea: