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Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:11
von Genci85
Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:Befällt die Frau Unheil aus Schuld des Mannes, so werden
ihre Eltern ihn nach dem Kanun zur Rechenschaft ziehen.
Das steht auch im Kanun und ich denke mal, die Frau bezieht sich darauf.
Diese Stelle bezieht sich nicht auf psychischen Schaden, sondern auf physischen oder materiellen Schaden.
Und woraus ersiehst du das? Man kann es so oder so deuten.
Weil im Kanun in Zusammenhang mit der Frau, Gefühle belanglos sind. Oder gar nur störend sind.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:12
von Darleen17
Alles, bis ins kleinste Detail ist nicht im Kanun verankert. Vieles bleibt Ermessungssache.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:12
von Darleen17
Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:Befällt die Frau Unheil aus Schuld des Mannes, so werden
ihre Eltern ihn nach dem Kanun zur Rechenschaft ziehen.
Das steht auch im Kanun und ich denke mal, die Frau bezieht sich darauf.
Diese Stelle bezieht sich nicht auf psychischen Schaden, sondern auf physischen oder materiellen Schaden.
Und woraus ersiehst du das? Man kann es so oder so deuten.
Weil im Kanun in Zusammenhang mit der Frau, Gefühle belanglos sind. Oder gar nur störend sind.
Das ist deine Auslegung, aber sicherlich nicht die eines jeden. Der Kanun ist nunmal Auslegungssache und kann so oder so interpretiert werden.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:13
von Genci85
amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Aber amina, hier ist doch der Kanun unwichtig und unpassend.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:14
von Levana
Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:
Diese Stelle bezieht sich nicht auf psychischen Schaden, sondern auf physischen oder materiellen Schaden.
Und woraus ersiehst du das? Man kann es so oder so deuten.
Weil im Kanun in Zusammenhang mit der Frau, Gefühle belanglos sind. Oder gar nur störend sind.
Das ist deine Auslegung, aber sicherlich nicht die eines jeden. Der Kanun ist nunmal Auslegungssache und kann so oder so interpretiert werden.
Es ist so wie es Genci schrieb, ob es dir passt oder nicht.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:15
von Genci85
Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:
Diese Stelle bezieht sich nicht auf psychischen Schaden, sondern auf physischen oder materiellen Schaden.
Und woraus ersiehst du das? Man kann es so oder so deuten.
Weil im Kanun in Zusammenhang mit der Frau, Gefühle belanglos sind. Oder gar nur störend sind.
Das ist deine Auslegung, aber sicherlich nicht die eines jeden. Der Kanun ist nunmal Auslegungssache und kann so oder so interpretiert werden.
Nein da muss ich dir Entschieden widersprechen.
Der Kanun ist was die Rechte der Frau anbelangt sehr restriktiv. Und das ist eine Tatsache.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:16
von Magnet
amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch keinen Kanun herziehen, denn ich spreche aus eigener Erfahrung. Denkt ihr, der Mann darf seine Frau betrügen, grundlos schlagen ohne dass das von der Familie der Frau gesühnt wird?
Die Familie hat das Recht diese Tat zu rächen oder sie kann auch eine Entschädigung verlangen. Der letzte Sommer war ein ähnlicher Fall, der Mann hat seine Frau von vorne bis hinten verarscht, sie sitzen gelassen und in der Schweiz eine andere Frau geheiratet. Die Familie der Frau hat dann den Ehemann aufgesucht, ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, entweder du zahlst uns innerhalb von 48 h 50'000 Euro oder du landest mit einer Kugel im Kopf.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:17
von Genci85
Magnet hat geschrieben:amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch keinen Kanun herziehen, denn ich spreche aus eigener Erfahrung. Denkt ihr, der Mann darf seine Frau betrügen, grundlos schlagen ohne dass das von der Familie der Frau gesühnt wird?
Die Familie hat das Recht diese Tat zu rächen oder sie kann auch eine Entschädigung verlangen. Der letzte Sommer war ein ähnlicher Fall, der Mann hat seine Frau von vorne bis hinten verarscht, sie sitzen gelassen und in der Schweiz eine andere Frau geheiratet. Die Familie der Frau hat dann den Ehemann aufgesucht, ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, entweder du zahlst uns innerhalb von 48 h 50'000 Euro oder du landest mit einer Kugel im Kopf.
Bitteschön, der materielle Schaden der Frau wird entschädigt.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:20
von Darleen17
Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:
Und woraus ersiehst du das? Man kann es so oder so deuten.
Weil im Kanun in Zusammenhang mit der Frau, Gefühle belanglos sind. Oder gar nur störend sind.
Das ist deine Auslegung, aber sicherlich nicht die eines jeden. Der Kanun ist nunmal Auslegungssache und kann so oder so interpretiert werden.
Nein da muss ich dir Entschieden widersprechen.
Der Kanun ist was die Rechte der Frau anbelangt sehr restriktiv. Und das ist eine Tatsache.
Ich glaub wir reden gerade aneinander vorbei. Ich spreche nicht von den Rechten der Frau, aber belassen wir es dabei.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:21
von Clotaire
Magnet hat geschrieben:amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch keinen Kanun herziehen, denn ich spreche aus eigener Erfahrung. Denkt ihr, der Mann darf seine Frau betrügen, grundlos schlagen ohne dass das von der Familie der Frau gesühnt wird?
Die Familie hat das Recht diese Tat zu rächen oder sie kann auch eine Entschädigung verlangen. Der letzte Sommer war ein ähnlicher Fall, der Mann hat seine Frau von vorne bis hinten verarscht, sie sitzen gelassen und in der Schweiz eine andere Frau geheiratet. Die Familie der Frau hat dann den Ehemann aufgesucht, ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, entweder du zahlst uns innerhalb von 48 h 50'000 Euro oder du landest mit einer Kugel im Kopf.
Bin ich froh, dass ich ein treuer Mann bin.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:22
von Magnet
Clotaire hat geschrieben:Magnet hat geschrieben:amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch keinen Kanun herziehen, denn ich spreche aus eigener Erfahrung. Denkt ihr, der Mann darf seine Frau betrügen, grundlos schlagen ohne dass das von der Familie der Frau gesühnt wird?
Die Familie hat das Recht diese Tat zu rächen oder sie kann auch eine Entschädigung verlangen. Der letzte Sommer war ein ähnlicher Fall, der Mann hat seine Frau von vorne bis hinten verarscht, sie sitzen gelassen und in der Schweiz eine andere Frau geheiratet. Die Familie der Frau hat dann den Ehemann aufgesucht, ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, entweder du zahlst uns innerhalb von 48 h 50'000 Euro oder du landest mit einer Kugel im Kopf.
Bin ich froh, dass ich ein treuer Mann bin.
würd ich auch an deiner Stelle
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:22
von amina
Genci85 hat geschrieben:amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Aber amina, hier ist doch der Kanun unwichtig und unpassend.
ok, wollte mich zwar noch zurück halten hierzu, aber ich sag mal jetzt wie ich es kenne
behandelt der mann die frau niederträchtig, schlägt er sie, betrügt er sie, verlässt er sie ohne "grund", hat die familie der frau das recht auf vergeltung und rache....es kann sogar bis zu seinem leben gehen, da es hier um die ehre geht.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:25
von amina
Magnet hat geschrieben:amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch keinen Kanun herziehen, denn ich spreche aus eigener Erfahrung. Denkt ihr, der Mann darf seine Frau betrügen, grundlos schlagen ohne dass das von der Familie der Frau gesühnt wird?
Die Familie hat das Recht diese Tat zu rächen oder sie kann auch eine Entschädigung verlangen. Der letzte Sommer war ein ähnlicher Fall, der Mann hat seine Frau von vorne bis hinten verarscht, sie sitzen gelassen und in der Schweiz eine andere Frau geheiratet. Die Familie der Frau hat dann den Ehemann aufgesucht, ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, entweder du zahlst uns innerhalb von 48 h 50'000 Euro oder du landest mit einer Kugel im Kopf.
toll, und was hat man von dem geld? als ob das was gut macht
nein, ich würde als vater, bruder eine andere vergeltung in betracht ziehen....das geld stellt ihre psyche nicht wieder her. aber die familie hat dadurch was, oder?
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:25
von Genci85
Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:Darleen17 hat geschrieben:Genci85 hat geschrieben:
Weil im Kanun in Zusammenhang mit der Frau, Gefühle belanglos sind. Oder gar nur störend sind.
Das ist deine Auslegung, aber sicherlich nicht die eines jeden. Der Kanun ist nunmal Auslegungssache und kann so oder so interpretiert werden.
Nein da muss ich dir Entschieden widersprechen.
Der Kanun ist was die Rechte der Frau anbelangt sehr restriktiv. Und das ist eine Tatsache.
Ich glaub wir reden gerade aneinander vorbei. Ich spreche nicht von den Rechten der Frau, aber belassen wir es dabei.
Nein ich verstehe dich sehr wohl. Deiner Meinung nach, hat der Mann dafür zu bezahlen, da er die Frau betrogen hat.
Und ich sage nein. Er steht erst in der Schuld, ab dem Moment wenn er seine Frau verlässt oder besser gesagt rausschmeisst. Und das weil er die Frau materiell geschädigt hat und nicht weil er sie betrogen hat.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:27
von Genci85
amina hat geschrieben:Magnet hat geschrieben:amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch keinen Kanun herziehen, denn ich spreche aus eigener Erfahrung. Denkt ihr, der Mann darf seine Frau betrügen, grundlos schlagen ohne dass das von der Familie der Frau gesühnt wird?
Die Familie hat das Recht diese Tat zu rächen oder sie kann auch eine Entschädigung verlangen. Der letzte Sommer war ein ähnlicher Fall, der Mann hat seine Frau von vorne bis hinten verarscht, sie sitzen gelassen und in der Schweiz eine andere Frau geheiratet. Die Familie der Frau hat dann den Ehemann aufgesucht, ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, entweder du zahlst uns innerhalb von 48 h 50'000 Euro oder du landest mit einer Kugel im Kopf.
toll, und was hat man von dem geld? als ob das was gut macht
nein, ich würde als vater, bruder eine andere vergeltung in betracht ziehen....das geld stellt ihre psyche nicht wieder her. aber die familie hat dadurch was, oder?
eben nichts, der kanun ist nicht zeitgemäss.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:28
von kassandra30
Noch eine Frage? Mus der Mann mit der Familie der Frau die Trenung/Scheidung selber regeln oder macht das die Familie des Mannes?
l.g
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:28
von Magnet
amina hat geschrieben:Magnet hat geschrieben:amina hat geschrieben:man wo sind denn unsere spezialisten...
...ich will keine vermutungen hören sondern wie es wirklich gemeint ist vom kanun.
Das sind keine Vermutungen und ich muss auch keinen Kanun herziehen, denn ich spreche aus eigener Erfahrung. Denkt ihr, der Mann darf seine Frau betrügen, grundlos schlagen ohne dass das von der Familie der Frau gesühnt wird?
Die Familie hat das Recht diese Tat zu rächen oder sie kann auch eine Entschädigung verlangen. Der letzte Sommer war ein ähnlicher Fall, der Mann hat seine Frau von vorne bis hinten verarscht, sie sitzen gelassen und in der Schweiz eine andere Frau geheiratet. Die Familie der Frau hat dann den Ehemann aufgesucht, ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, entweder du zahlst uns innerhalb von 48 h 50'000 Euro oder du landest mit einer Kugel im Kopf.
toll, und was hat man von dem geld? als ob das was gut macht
nein, ich würde als vater, bruder eine andere vergeltung in betracht ziehen....das geld stellt ihre psyche nicht wieder her. aber die familie hat dadurch was, oder?
Eben, ich sagte ja, entweder Entschädigung (Geld) oder Rache, das entscheidet dann jede Familie selber...
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:30
von Magnet
kassandra30 hat geschrieben:Noch eine Frage? Mus der Mann mit der Familie der Frau die Trenung/Scheidung selber regeln oder macht das die Familie des Mannes?
l.g
In der Regel haben immer die ältesten in der Familie das Wort...
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:33
von Darleen17
@Genci85
Eben das meine ich mit Auslegungssache. Das siehst du so, aber wie es jemand anders sieht und umsetzt, das weisst du nicht.
Es gibt genug Fälle, wo allein der Betrug schon ausreicht, um eine Strafe zu erwirken.
Es ist ganz einfach Auslegungssache der Famillie, ob sie wartet bis der Mann die Frau velässt oder aber ob die Familie gleich Konsequenzen aus dem Verhalten des Mannes zieht.
Verfasst: Di, 04. Mär 2008, 12:34
von kassandra30
danke Magnet, also das heist der Vater oder der Bruder geht und bittet Geld an. Oder es passiert was schlimmes?