Kasiunia
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Do, 26. Aug 2010, 21:19

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sinnesrausch
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Fr, 27. Aug 2010, 0:16

ah ne du arme :(
kümmere erstmal um dich und um dein engel
mach deine lehre mach was für dich was wichtig ist für dein zukunft,... nicht das du in 5 jahren ohne nichts da stehst
Lg.Sinnesrausch

Das Leben mag vielleicht keinen Sinn haben, was aber noch lange nicht heißt, dass es Sinnlos ist.
http://www.youtube.com/watch?v=6BzYUvzOY6w

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Melanie31
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ohne

Fr, 27. Aug 2010, 2:03

shaleen hat geschrieben:Wird er hier bleiben können wenn er noch kein Unbefristet hat?

Hallo

Dir soll das alles egel sein ob er hier bleiben darf oder nit....Also mir ist gleichgültig und sch...egal...
Ist das für dich ein komplex wen er hier nicht bleiben darf???????oder hast du ein damit problem wen er nach kosovo muss?????????

tung pra
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muss, was er nicht will.
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt.

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saloni
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Fr, 27. Aug 2010, 8:36

wenn er gehn muss, ist es für viele Frauen leichter.
sie haben oft Angst vor Terror, sprich anrufen, vor dem Haus rumschleichen hinter spionieren und auch wenn das Gesetz was dagegen hat, dass kind bei sich zu behalten und damit runter gehn. Er kann ja seinen Aufenthalt immer auflösen, wann er will.

kindesunterhalt wird er nicht bezahlen wollen. Bei den meisten ist es so das, sie sonst ins Ausland flüchten.

Suche dir bitte richtige Hilfen 1. Juristische 2. Psychologische 3. Rückendeckung 4. neuer Wohnraum oder mutterkind heim.


für 1 und 2 gibt es das auch wenn du kein Geld hast. Am ehesten gibt dir da die Frauennotstelle auskunft.

http://www.frauen-gegen-gewalt.de/index ... &dok_id=59

http://www.weisser-ring.de/internet/index.html
Notfall Informationen - Frauen in Not

Deutschland:

Schwangere und Mütter in Not

Notrufnummer 0-800-456 0789 (kostenlos)

Sternipark e.V. setzt sich für die Anonyme Geburt ein.
Die Mitarbeiterinnen organisieren Betreuung vor und nach
der Geburt und sorgen dafür, dass die Frau ohne Nennung
des Namens - auch gegenüber Mitarbeiterinnen von Sternipark
- in einem Krankenhaus entbinden kann.
www.sternipark.de
www.anonyme-geburt.de

Babyfenster und Babyklappen bundesweit

Hier können Frauen in extremer Not
ihr Baby anonym und straffrei abgeben.
HIER finden Sie die Liste

Verbundprojekt Babyklappe von Caritas und Diakonie in Berlin
www.babyklappe-berlin.de

Zentraler Hebammen Ruf

bundesweiter Hebammen Telefon Service

Bundesverband autonomer Frauennotrufe e.V.

www.frauennotrufe.de

Notruf für Frauen und Mädchen 09621 - 2 22 00

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Amberg, Projekt Moses
www.rohsys.de/SkF/Notruf/IndexDe.html
www.rohsys.de/moses/IndexDe.html

SOLWODI
Solidarity with women in distress / Solidarität mit Frauen in Not

Notruf Telefon für Frauen in Not: 0171- 9 45 61 14
www.solwodi.de

Der Weisse Ring
Bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien

Bundesweites Info-Telefon & Opfer-Notruf: 01803 - 34 34 34
www.weisser-ring.de

Courage - Beratungsstelle für Frauen

Notfalltelefon 06221 - 83 30 88

Frauennotruf 04401 - 40 40, Frauensache e.V. Hamburg 040 - 724 04 77, Frauen - Notruf e.V. Leipzig 0341 - 306 52 46, Frauenkrisentelefon Berlin 030 - 615 42 43, Frauen-Notruf Flensburg 0461 - 2 90 01, Frauennotruf Bielefeld 0521 - 12 42 48, Frauen-Notruf-Telefon Langenhagen e.V. 0511 - 724 05 05, Frauen in Not und Notruf für vergewaltigte Frauen e.V. Düsseldorf 0211 - 68 68 54, Frauen gegen Gewalt e.V. Notruf Köln 0221 - 56 20 35, Frauen helfen Frauen e.V. Bonn 0228 - 65 95 00, Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt 069 - 57 30 55, Frauen Nottelefon Kirchheim/Teck 07021 - 7 55 24, Frauen-Notruftelefon des ARADIA e.V. Landau 06341 - 8 34 37, Frauenring Breisgau e.V. Freiburg 0761 - 27 41 70, Frauen in Not München 089 - 53 53 03, Frauen in Not Nürnberg 0911 - 59 30 01, Frauennotruf Amberg 09621 - 2 22 00, Frauennotruf Hof/Saale 09281 - 7 76 77



Österreich:

Frauennotruf

Tel: 71 71 9 (0-24 Uhr)
E-mail: frauennotruf@m57.magwien.gv.at

F.E.M. Hotlines

Tel: 60191 5201 (Mo-Fr, 9-17 Uhr)
Tel: 47615 5771 (Mo-Fr, 9-17 Uhr)

Service-Telefon der MAG ELF

Tel: 4000 8011 (Mo-Fr, 8-18 Uhr)
E-mail: service@m11.magwien.gv.at

Anonyme Geburt - Informationen und Links

www.anonyme-geburt.at

Anonyme Geburt ist in Österreich an nahezu allen Kliniken
(Gebärabteilungen) möglich.
Information zu anonymen Vorsorgeuntersuchungen
und zur anonymen Geburt in Wien:
Tel: 4000 8011 Stadt Wien

Babyklappen in Österreich

www.geburtskanal.de/Wissen/B/BabyKlappe_Verzeichnis.php

Frauenhelpline Österreich

Tel: 0800 - 222 555 (kostenlos)

Helpline für vergewaltigte Frauen

Tel: 01 - 71 71 9

Der Weisse Ring

01 - 712 14 05 oder 07114 - 200 155 (aus ganz Österreich zum Ortstarif)
www.weisser-ring.at

Frauenberatungsstelle "Der Lichblick", Burgenland 02167 - 33 38, Frauennotruf Graz 0316 - 31 80 77, Frauenberatung Belladonna, Kärnten 0463 - 51 12 48, Frauen-Notruf Linz 0732 - 21 29, Frauenberatungsstelle Vöcklabruck 07672 - 2 77 75, Frauennotruf Salzburg 0662 - 88 11 00



Schweiz:

Notruftelefon für Frauen
Krisenberatung, Juristische Beratung, Vermittlung von AnwältInnen, ÄrztInnen und TherapeutInnen, kostenlos und anonym

Tel: 01 - 291 46 46
http://www.frauenberatung.ch/frauenbera ... ramedt.htm

Die dargebotene Hand

Tel: 143 oder 01 - 251 82 00

Der Weisse Ring

Tel: 01 - 491 26 27
www.weisser-ring.ch

Beratungsstellen und Nottelefone - Gewalt an Frauen

Basel 061 261 89 89, Bern 031 332 14 14, Einsiedeln 055 412 30 30, Frauenfeld 054 720 39 90, Freiburg 026 322 22 02, Genève 022 733 63 63, Lausanne 021 329 02 22 ou 021 625 45 76, Lugano 091 972 51 49, Luzern 041 211 00 20, Neuenburg 027 456 56 15, Schaffhausen 052 624 22 55, Thun 033 223 07 90, Wallis 077 28 87 80, Winterthur 052 213 61 61, Zürich 01 291 46 46

Frauenhäuser

Basel 061 681 66 33, Bern 031 332 55 33, Biel 032 322 03 44, Brugg 056 442 19 11, Fribourg 026 322 22 02, Genève 022 797 10 10, Graubünden 081 252 38 02, Lausanne 021 625 45 76, Liechtenstein 075 232 45 70, Locarno 091 743 47 33, Lugano 091 972 68 68, Luzern 041 360 70 00, Olten 062 212 03 53, Schaffhausen 052 625 08 76, Sion 027 323 12 20, St. Gallen 071 223 13 56, Winterthur 052 213 08 78, Zürich 01 363 22 67

Frauenberatungsstelle Aarau Nottelefon 062 - 822 79 01, Frauenzentrale Appenzell 071 - 344 26 45, Frauenzentrale Basel 061 - 261 35 70, Frauenzentrale Baselland 061 - 921 60 20, Frauen-Nottelefon Bern 031 - 333 02 15, Beratungsstelle und Nottelefon Genf 022 - 733 63 63, Nottelefon Luzern 041 - 211 00 20, Frauen-Nottelefon Schaffhausen 052 - 624 22 55, Nottelefon für Frauen Einsiedeln 055 - 412 30 30, Frauenzentrale Thurgau 071 - 626 58 48, Zürcher Frauenzentrale 01 - 202 69 30, Beratungsstelle Lausanne 021 - 329 02
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Fa ... Id=6983510

Scheidung & Folgesachen
Inhaltsverzeichnis
■Voraussetzungen der Scheidung
■Scheidung bei Ausländern in Deutschland
■Versorgungsausgleich
■Scheidungsverfahren
■Folgesachen der Scheidung
■Kosten der Scheidung
■Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss


Voraussetzungen der Scheidung
Wann kann ich geschieden werden?

Grundsätzlich kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Es kommt nicht darauf an, wer „schuld“ daran ist, dass die Ehe gescheitert ist. Voraussetzung ist, dass die Ehepartner länger als ein Jahr voneinander getrennt leben, sich also über einen längeren Zeitraum bestätigt hat, dass ein eheliches Zusammenleben nicht mehr möglich ist, und dass außerdem zumindest einer der Ehepartner ernsthaft und nachhaltig ablehnt, mit dem andern weiter verheiratet zu sein.
Näheres erfahren Sie in der Broschüre "Was Sie über das Eherecht wissen sollten".

Scheidung bei Ausländern in Deutschland
Ich bin Ausländer/in - welches Scheidungsrecht gilt für mich?

Bei Ehepartnern, die beide eine gemeinsame und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist das gemeinsame (ausländische) Heimatrecht anzuwenden. Danach gibt es abweichende Voraussetzungen für die Scheidung.
Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit gilt das Recht des letzten gemeinsamen Aufenthaltslandes. In Deutschland lebende Ausländer werden also nach deutschem Recht geschieden, wenn sie keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben und auch nicht früher während der Ehe eine gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten.

Versorgungsausgleich
Was geschieht bei der Scheidung mit unserer gemeinsam angesparten Rente?
Warum will das Familiengericht bei der Scheidung etwas über meine Rentenansprüche wissen?

Gleichzeitig mit der Scheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch, allerdings nur, wenn sich die Scheidung nach deutschem Recht richtet. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Versorgungs- und Rentenansprüche, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, beiden gleichermaßen zu Gute kommen müssen: wer mehr erworben hat, muss die Hälfte des „Mehrerwerbs“ an den anderen Partner abtreten. Dafür müssen die Rentenkonten beider Ehepartner „geklärt“ werden. Das bedeutet, dass mit den Rentenversicherungsträgern abgeklärt werden muss, welche Einzahlungen und Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung vorliegen. Das kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen bei der Klärung auch schon bevor das Scheidungsverfahren bei Gericht läuft (im örtlichen Telefonbuch oder auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung).




Scheidungsverfahren
Wo kann ich die Scheidung einreichen?
Kann ich mich auch ohne Anwalt scheiden lassen?

Wo kann ich die Scheidung einreichen?
Kann ich mich auch ohne Anwalt scheiden lassen?

Zuständig für Scheidungen ist das Familiengericht (Amtsgericht) am Wohnort des Ehepartners, bei dem minderjährige Kinder aus der Ehe leben, anderenfalls das des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehepartner.
Im Scheidungsverfahren selbst ist auf jeden Fall die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vorgeschrieben. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht finden sich im Telefonbuch oder im Internet über Anwaltssuchdienste. Aber auch alle nicht spezialisierten Rechtsanwälte können beauftragt werden.
Ein Rechtsanwalt kann immer nur einen Ehepartner vor Gericht vertreten, niemals beide. Wenn sich die Parteien aber über die Scheidung und die Folgesachen einig sind, kann der „Antragsgegner“, also der Partner, der nicht selbst den Scheidungsantrag stellt, auch ohne Anwalt vor Gericht erscheinen und die Ehe kann geschieden werden.

Folgesachen der Scheidung
Als sogenannte „Folgesache“ (s.oben) muss mit der Scheidung der Versorgungsausgleich geregelt werden (siehe oben). Auf Antrag eines (anwaltlich vertretenen!) Partners können mit der Scheidung auch Unterhalt, Sorgerecht für Kinder, Besuchsregelungen bezüglich der Kinder, Weiterbenutzung der ehelichen Wohnung, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich geregelt werden - wenn das nicht schon während der Trennungszeit geschehen ist.
Einzelheiten finden Sie in der Broschüre "Was Sie über das Eherecht wissen sollten".

Kosten der Scheidung
Was kostet meine Scheidung?

Die Kosten richten sich auch hier nach dem „Streitwert“, d.h. einem vom Gericht festzusetzenden „Wert“ des Verfahrens. Der wiederum richtet sich nach dem Monatseinkommen der Eheleute, ihren Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, ihrem Vermögen und ihren Schulden. Hinzu kommt für den Versorgungsausgleich der Jahresbetrag der zu übertragenden Rentenansprüche. Mindestens fallen knapp 800 Euro für Gerichtskosten und einen Anwalt an.

Auch für das Scheidungsverfahren kann man Verfahrenskostenhilfe beantragen

Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss
Gegen den Scheidungsbeschluss und die damit verbundenen Folgeentscheidungen kann man Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen. Die Beschwerde muss beim Familiengericht eingelegt werden, welches die Akten an das Oberlandesgericht weiterleitet. In der Regel beträgt die Beschwerdefrist einen Monat ab Zustellung der Entscheidung. Anwaltliche Vertretung ist vorgeschrieben.


Scheidung Online

http://www.online-ehescheidung.org/index.html


lg
stolz bin, auf meine Schwiegereltern :)

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leanna
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Beiträge: 1184
Registriert: Di, 12. Jun 2007, 11:51

Fr, 27. Aug 2010, 8:57

Grausig, ganz grausig, diese Geschichte.

1. Ich glaube die Story mit seiner Familie nicht. Ich denke, er hat dir da ganz viele Märchen erzählt.

2. Klar steht die Familie bei Albanern ganz oben. Was auch ok ist. Aber wenn eigene Kinder und eine Frau da sind, dann MÜSSEN sie Priorität haben. Alles andere ist komplett daneben.

3. Was das Kind angeht, sitzt du am längeren Hebel. Er behandelt dich wie ein Stück Dreck. Zieh deine Konsequenzen draus und kümmer dich auch nicht mehr um sein Leben. Ich glaube, dass die ganze Sache von vornherein geplant war. Nimm ihm das weg, was ihm am wichtigsten ist. Sein Aufenthalt. Und damit die Möglichkeit, über dich immer wieder an Kohle für seine Familie und andere Frauen zu kommen.

4. So einen Vater braucht kein Kind. Von daher ist die Scheidung auch für das Kind sicher immer noch die dankbarste Lösung. Wenn ein Kind mitbekommen muss, dass seine Mutter so behandelt wird, ist es für sein ganzes Leben traumatisiert. Ich denke, dein Kind hat nur ohne diesen Mann eine glückliche Zukunft vor sich. Und du auch.

Hol dir Hilfe, es gibt genügend. Nimm dir die Adressen aus den Postings vor und hol dir dein Leben zurück. Wenn nicht für dich, dann für dein Kind. Von diesem Mann hast du mit Sicherheit in Zukunft nur noch Schlimmeres zu erwarten.
Ich möchte gerne etwas weniger blöd sterben als ich geboren bin.

André Heller

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