Zamira hat geschrieben:Nochmal....
ein bestandener Sprachtest ist Grundvorraussetzung für den Visa-Antrag...
ohne Sprachtest kein Antrag...ohne Antrag keine Überprüfung der Eheschließung...
Bei Antrag natürlich Prüfung der Visabestimmungen incl. Einkommen und Wohnverhältnissen...und eben evtl. bei Verdacht auf Scheinehe eben dann das Interview (Befragung) beider Eheleute...
Eine Zweckehe ist in Deutschland zwar erlaubt, bei korrekter Angabe dieser Planung aber dann natürlich um 100000000% erschwerte Chance, das Visum zu bekommen...
Aber nicht wenn der Mann schon Deutschkenntnisse hat oder der Deutschen Sprache schon mächtig ist ,also mein Mann musste nie einen Deutschtest machen. Hier geht es doch um ein FZF oder ,hab ich mich da verlesen ???? und das mit der Befragung auch nur wenn die Botschaft das für eine Scheinehe hält ,und die eine Mitteilung in der Akte machen die dann nach Deutschland zur ABH geht .Diese geht meist von der Botschaft aus und nicht von der ABH in den meisten Fällen ,die ich kenne war es die Botschaft die die Befragung wollte .Ist eben von fall zu fall verschieden .