§ 8 AAZuVO - lies mal nach...
Zumindest ein Asyl-Antrag muß irgendwann mal von Deinem Mann gestellt worden sein!
Ansonsten befaßt sich das Regierungspräsidium mit Abschiebungen direkt nur in Strafsachen. Aber hier geht es um den Befristungsbescheid und nicht die Abschiebung ansich.
Und nochmal zu "info4alien":
Wenn sie dort die Frage nach der Befristungszeit stellt, bekommt sie folgende Antwort: "Wir sind alle keine Hellseher".
Es wird dort nicht wirklich geholfen, jedenfalls nicht von ABH´lern.
Die sorgen nur für noch mehr Verwirrung und verschweigen viele Möglichkeiten.
Aber wer möchte, kann sich natürlich auch dahin wenden. Ist ja jedem selbst überlassen...