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Verfasst: So, 09. Nov 2008, 19:38
von mondlaus
Nicole,
ich habe das Gefühl, ich rede hier ein wenig gegen die Wand...
1. Es ist - bei Dir als deutscher Frau - bzgl. einer FZF vollkommen egal, wie groß oder teuer eine Wohnung wäre. Ihr könnt Euch auch ein Zimmer in einer WG oder bei Deinen Eltern teilen! Hauptsache, ihr lebt die eheliche Gemeinschaft und er meldet sich dort an. Wann Du Dir die Wohnung mietest ist ebenfalls vollkommen egal.
Was Dir Deine Freundin da erzählt, gilt bestenfalls für eine Ehe zwischen "Ausländer im Ausland" und "Ausländer in Deutschland"!!! Capiché?
2. Den eheschließenden Beamten interessiert es nicht die Bohne, ob Du arbeitest oder eine Wohnung hast. Du brauchst bestimmte Papiere zur Heirat, einen Dolmetscher und weiter nichts.
3. Wenn er vor 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte, braucht er heute nur einen neuen Pass beantragen und kann ohne FZF legal wieder einreisen.
Hatte er diesen Status nicht, hat er mit seiner Ausreise seinen Aufenthaltsstatus (gleich welcher Art) verwirkt und kann erst per FZF auf Dauer wieder in Deutschland leben.
Erkundige Dich bitte mal ganz genau nach den Gegebenheiten damals. Niemand kann Dir wirklich helfen, wenn Du nur Stück für Stück mit den Tatsachen rausrückst...
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 20:06
von Nicole
ja capishe danke
ja ich weiß nur damals hat mich das nicht so interessiert
ich weiß nicht welchen paß er hatte hab da nie gescahut ob unbefristet o auf zeit
die gründe genau warum er runter ist weiß ich auch nciht leider
nur was er mir damsl gesagt hat
aber istr schön das ihr mir so helfen wollt
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 20:42
von Luckygirl
mondlaus hat geschrieben:Nicole,
ich habe das Gefühl, ich rede hier ein wenig gegen die Wand...
1. Es ist - bei Dir als deutscher Frau - bzgl. einer FZF vollkommen egal, wie groß oder teuer eine Wohnung wäre. Ihr könnt Euch auch ein Zimmer in einer WG oder bei Deinen Eltern teilen! Hauptsache, ihr lebt die eheliche Gemeinschaft und er meldet sich dort an. Wann Du Dir die Wohnung mietest ist ebenfalls vollkommen egal.
Was Dir Deine Freundin da erzählt, gilt bestenfalls für eine Ehe zwischen "Ausländer im Ausland" und "Ausländer in Deutschland"!!! Capiché?
2. Den eheschließenden Beamten interessiert es nicht die Bohne, ob Du arbeitest oder eine Wohnung hast. Du brauchst bestimmte Papiere zur Heirat, einen Dolmetscher und weiter nichts.
3. Wenn er vor 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte, braucht er heute nur einen neuen Pass beantragen und kann ohne FZF legal wieder einreisen.
Hatte er diesen Status nicht, hat er mit seiner Ausreise seinen Aufenthaltsstatus (gleich welcher Art) verwirkt und kann erst per FZF auf Dauer wieder in Deutschland leben.
Erkundige Dich bitte mal ganz genau nach den Gegebenheiten damals. Niemand kann Dir wirklich helfen, wenn Du nur Stück für Stück mit den Tatsachen rausrückst...
Das haben sie zu Anfang zu meiner Freundin auch gesagt dass keine Wohnung usw vorzweisen ist und dann auf einmal zwei Monate später war es dann doch wieder so, dass sie es hätte vorweisen müssen. Das ist schon komisch.
Einer sagt so anderer sagt so
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 21:05
von mondlaus
Zum besseren Verständnis:
Es ist grundsätzlich so, das es bei 2 Leuten immer 3 Meinungen gibt...
Die ABH´s genauso wie die Botschaften erwarten fast immer Unterlagen, die sie theoretisch gar nicht anfordern dürften. Das Problem ist, das sich kaum jemand mit den Gesetzen wirklich auskennt und immer schön erledigt, was verlangt wird. Und es wird immer und immer wieder etwas anderes / neues sein. Es ist ein Spiel auf Zeit.
Durch dieses nervenaufreibende Prozedere springen genügend Leute ab und schon haben wir einen Ausländer weniger in Deutschland... Und das ist es, worauf man es anlegt.
Laßt Euch doch nicht alle so verar...en!
Lest Euch die entsprechenden Gesetzestexte einfach mal durch, auch wenn es anstrengend ist. Man kommt schneller voran, wenn man den Mitarbeitern der Behörden entsprechende Zitate vorlegen kann.
Und zu Dir, Nicole:
Du weißt nicht, warum er in den Kosovo zurück gegangen ist. Du weißt nicht, welchen Aufenthaltstitel er hatte. Du weißt scheinbar so vieles nicht von ihm...
Willst Du wirklich jemanden heiraten, von dem Du so wenig weißt?
Schau erstmal hinter die Kulisse und bringe seine Vergangenheit in Erfahrung. Wie man dann damit umgeht, steht auf einem anderen Blatt.
LG mondlaus
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 21:19
von Nicole
ich kenne andere sachen von ihm
denn ich schnüffle nicht in seinem pass, das würd ich auch nicht wollen
u ich kenn ein grund warum er gegangen ist , aber weiß halt alles nicht so wil ja m ihm reden klartext, u natürlich wil ich den man heiarten da ich viel v ihm kenne u ich noch nie so glücklich war aber über meine vergangenheit rede ich hier nicht u seine woltte ich nicht wissen
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 21:20
von Luckygirl
mondlaus hat geschrieben:Zum besseren Verständnis:
Es ist grundsätzlich so, das es bei 2 Leuten immer 3 Meinungen gibt...
Die ABH´s genauso wie die Botschaften erwarten fast immer Unterlagen, die sie theoretisch gar nicht anfordern dürften. Das Problem ist, das sich kaum jemand mit den Gesetzen wirklich auskennt und immer schön erledigt, was verlangt wird. Und es wird immer und immer wieder etwas anderes / neues sein. Es ist ein Spiel auf Zeit.
Durch dieses nervenaufreibende Prozedere springen genügend Leute ab und schon haben wir einen Ausländer weniger in Deutschland... Und das ist es, worauf man es anlegt.
Laßt Euch doch nicht alle so verar...en!
Lest Euch die entsprechenden Gesetzestexte einfach mal durch, auch wenn es anstrengend ist. Man kommt schneller voran, wenn man den Mitarbeitern der Behörden entsprechende Zitate vorlegen kann.
Und zu Dir, Nicole:
Du weißt nicht, warum er in den Kosovo zurück gegangen ist. Du weißt nicht, welchen Aufenthaltstitel er hatte. Du weißt scheinbar so vieles nicht von ihm...
Willst Du wirklich jemanden heiraten, von dem Du so wenig weißt?
Schau erstmal hinter die Kulisse und bringe seine Vergangenheit in Erfahrung. Wie man dann damit umgeht, steht auf einem anderen Blatt.
LG mondlaus
Das hab ich auch schon mal gehört dass die Behörden jemanden löchern bis er aufgibt. Da hast du schon recht. Aber wenn die Anwältin das sagt dass es gebraucht wird??? Aber ich denke wenn genügend Wohnraum herrscht dürfte es auch ohne gehen.
Ich denke auch das es ihre Entscheidung ist. Sie wird sehen, ob es nur um die Papiere geht oder nicht. Sie kennt ihn besser als wir alle
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 22:15
von mondlaus
Ich wollte keineswegs unterstellen, das es hier nur um "Papiere" geht... Versteht mich bitte nicht falsch.
Ich denke einfach nur, man sollte genauer wissen, wen man heiratet.
Alte Liebschaften braucht man nicht aufzuwärmen und in Pässen schnüffeln sicherlich auch nicht. Aber wenn ich mich mit Brief und Siegel an jemanden binden will, dann würde ich schon so einiges hinterfragen!
Außerdem MUSS man doch wissen, was und wie es damals gelaufen ist, um die entsprechenden Schritte einleiten zu können...
Und die Anwältin...
Naja... es gibt eben gute und schlechte. Manche setzen sich mit einem auseinander und tun etwas für ihr Geld, andere kassieren nur ab.
Was will man dazu noch sagen?
Vielleicht sollte man ihr mal das entsprechende Gesetzbuch unter die Nase legen und sie bitten, sich bis zum nächsten Termin etwas weiter zu bilden...
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 22:39
von Nicole
ja ok du hast ja recht!
ich habe es so bicßhen gewußt hab schon mit ihm geredet u weiß es
jetzt.
er wurde nicht abgeschoben hat auch nicht getan in letzter zeit kan das holen
sein serbischer paß ist abgelaufen u da hatte er visa unbefristet u jetzt hat er kosova paß f 5jahre aber das visum nicht das war nicht übertragbar
er sagte man kan ihm visum schiken
weiß nicht ob das geht
er kan da visum nur v hier holen da er in münchen gemeldet ist
aber danke für den tipp weiß es war gut gemeint scheinehe ist das sicherlich nicht
naja meine freundin verteidigt mich halt
u heiarten wollen wir trotzden aber wenn es geht heairten wir hier das ist mir lieber
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 22:51
von Zamira
Wer länger als ein halbes Jahr im Ausland ist, verliert seinen Aufenthaltsstatus....
Seine "alte" Unbefristete ist heute gegenstandslos...deshalb kommen selbst Rentner alle 6 Monate zurück nach Deutschland.
Verfasst: So, 09. Nov 2008, 23:29
von Nicole
Zamira hat geschrieben:Wer länger als ein halbes Jahr im Ausland ist, verliert seinen Aufenthaltsstatus....
Seine "alte" Unbefristete ist heute gegenstandslos...deshalb kommen selbst Rentner alle 6 Monate zurück nach Deutschland.
das wußte ich gar nicht jetzt bin ich schlauer