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Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 13:55
von Zamira
Für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch muss die Strafe höher angesetzt werden, dass ist mal klar....ich finde das Urteil auch zu milde.

Jedoch sehe ich keinen Ansatz für Deinen Einwürf, dass ein Ausländer eine härtere Strafe bekommen hätte.

Vielleicht reden wir aneinander vorbei??

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 13:58
von Genci85
Zamira hat geschrieben:Für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch muss die Strafe höher angesetzt werden, dass ist mal klar....ich finde das Urteil auch zu milde.

Jedoch sehe ich keinen Ansatz für Deinen Einwürf, dass ein Ausländer eine härtere Strafe bekommen hätte.

Vielleicht reden wir aneinander vorbei??
Ja ein Ausländer wird dazu noch ausgeschafft, bei der Annahme dieser Initiative. Was ja heisst von einem Ausländer vergewaltigt zu werden schlimmer ist (Achtung Ironie).

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 14:06
von Zamira
Oh....jetzt verstehe ich das ...sorry....

und jetzt bekommen wir uns in die Köppe :wink:

Weshalb sollte die Schweiz einen ausländischen Vergewaltiger im Land lassen, ihn auf Kosten des Staates im Knast mit Vollpension beherbergen, teure Resozialisierungsprogramme auf ihn anwenden und ihn anschließend nach der Haftstrafe wieder auf die schweizer Bevölkerung loslassen?

Wenn ich Gast in einem Land bin und dessen Gesetze mit Füssen trete, dann muss ich auch mit den Konsequenzen leben...
und wenn ich weiß, dass diese mich hart und existenziell treffen werden, dann sollte ich vor der Straftat überlegen, ob ich einer Frau gewaltsam den Schlüpper runterziehe.

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 14:09
von Genci85
Zamira hat geschrieben:Oh....jetzt verstehe ich das ...sorry....

und jetzt bekommen wir uns in die Köppe :wink:

Weshalb sollte die Schweiz einen ausländischen Vergewaltiger im Land lassen, ihn auf Kosten des Staates im Knast mit Vollpension beherbergen, teure Resozialisierungsprogramme auf ihn anwenden und ihn anschließend nach der Haftstrafe wieder auf die schweizer Bevölkerung loslassen?

Wenn ich Gast in einem Land bin und dessen Gesetze mit Füssen trete, dann muss ich auch mit den Konsequenzen leben...
und wenn ich weiß, dass diese mich hart und existenziell treffen werden, dann sollte ich vor der Straftat überlegen, ob ich einer Frau gewaltsam den Schlüpper runterziehe.
Du unterstützt das doch nicht, dass für die gleiche Tat zwei unterschiedliche Straffen gibt. Und was ist mit den Frauen im Ausland? Sind die weniger wert, als die hier in der Schweiz?

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 14:32
von Zamira
Nein....die Frauen sind nicht weniger wert...

aber ist das Gastland verpflichtet, die Straftäter eines anderen Landes zu beherbergen und die eigenen Frauen der Gefahr auszusetzen?

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:04
von Genci85
Zamira hat geschrieben:Nein....die Frauen sind nicht weniger wert...

aber ist das Gastland verpflichtet, die Straftäter eines anderen Landes zu beherbergen und die eigenen Frauen der Gefahr auszusetzen?
Nun ich kann sogar deiner Argumentation folgen, aber wenn jemand der in der Schweiz geboren ist und hier aufgewachsen ist. Straffällig wird, wieso bitte soll das Herkunftsland verantwortlich sein.
Und in meinem Auge ist jemand nicht mehr Gast, sobald er hier geboren wurde. Ist aber in der Schweiz so, weil man die Einbürgerung hier geborener an der Urne verworfen hat.

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:15
von Zamira
Da gebe ich Dir recht....wer in der Schweiz geboren ist, sollte selbstverständlich nicht mehr als Gast angesehen werden.

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:17
von Pejanec
Zamira hat geschrieben:Da gebe ich Dir recht....wer in der Schweiz geboren ist, sollte selbstverständlich nicht mehr als Gast angesehen werden.
Und die die eingebürgert worden sind? ;-)

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:23
von Zamira
Da sehe ich das differenzierter....

Einbürgerung ist für mich kein Zeichen von Integration.


Einbürgerung hört doch beim Patriotismus fürs Heimatland sowieso wieder auf und wird schon alleine daran sichtbar, dass die meisten die doppelte Staatsbürgerschaft haben.

Und wer 2 Pässe besitzt und derart heimatverbunden ist, sollte dann seine schlechten Charakterzüge ruhig in seinem Heimatland ausleben.

:wink:

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:26
von Pejanec
Einbürgerung ist ein ganz klares Zeichen der Integration - sonst würde man sie nicht haben... ;-)

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:46
von Zamira
Aber nicht bei doppelter Staatsbürgerschaft :roll:

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:48
von Genci85
Wieso nicht, man kann ja auch nicht nur deutsch oder albanisch sein.

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 16:58
von Zamira
Also da können wir jetzt tagelang drüber streiten....

Wer die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und sich beiden Ländern gleich verbunden fühlt, müsste z.B. als Mann dann auch rein theoretisch in beiden Ländern seinen Wehrdienst verrichten.

Ich kann nicht auf 2 Verfassungen und 2 Fahnen schwören :wink:

Und wir kennen es doch zu genüge hier aus dem Forum....

Je nach Thema wird zwischen der schweizer und der albanischen Zugehörigkeit hin und her gependelt.

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 18:10
von Pejanec
Zamira hat geschrieben:Aber nicht bei doppelter Staatsbürgerschaft :roll:
Ich bin Schweizer auf Papier - doch Albaner mit Herz... ;-)

Verfasst: Fr, 19. Nov 2010, 21:19
von daylight
sorry wenn das jetzt off topic ist....

ich war einige wochen nicht in deutschland.

was ist eigentlich aus dem schweizer *wetterfrosch* geworden,
der in deutschland wegen vergewaltigung vor gericht stand B-)




PS: die strafen für definitiv nachgewiesene vergewaltigungen
sollten weitaus höher sein !!!

Verfasst: Sa, 20. Nov 2010, 13:14
von BesaBes
Zamira hat geschrieben:Da sehe ich das differenzierter....

Einbürgerung ist für mich kein Zeichen von Integration.


Einbürgerung hört doch beim Patriotismus fürs Heimatland sowieso wieder auf und wird schon alleine daran sichtbar, dass die meisten die doppelte Staatsbürgerschaft haben.

Und wer 2 Pässe besitzt und derart heimatverbunden ist, sollte dann seine schlechten Charakterzüge ruhig in seinem Heimatland ausleben.

:wink:
Warum sollte man den zweiten Pass abgeben wenn man vielleicht nocht etwas von den Eltern oder Grosseltern erben kann. Wenn man keinen Pass besitzt verliert man alles, dafür ist es schlau den alten Pass nicht abzugeben, somit hast du noch rechte in deinem "zweiten" Heimat.

Verfasst: Sa, 20. Nov 2010, 17:53
von Zamira
Ich kenne das Erbrecht in Kosovo nicht, aber in Deutschland und vielen anderen Ländern kann man auch als Ausländer erben...

Das Testament und die Familienbande zählen und nicht der Pass.

Verfasst: Sa, 20. Nov 2010, 18:05
von BesaBes
In vielen ländern ist es den ausländern nicht erlaubt land zu erwerben.

Verfasst: Sa, 20. Nov 2010, 18:35
von Zamira
In vielen...aber nicht in allen :wink:

So....und wenn der Passus mit dem Erbe wegfällt, welches Argument gibts dann noch für die doppelte Staatsbürgerschaft?

Verfasst: Sa, 20. Nov 2010, 23:09
von BesaBes
ich weiss nicht was ein passus ist? doppelte staatsbürgerschaft hat viele vorteile man ist im alten heimat kein ausländer, man hat in 2 länder die vollen rechten, sonst noch etwas was dich stört?