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Orphelia
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Do, 27. Mai 2010, 23:16

Lilli hat geschrieben:Also das ist Quatsch mit Soße. Ein Kind hat das Recht auf seinen Vater genauso wie andersherum. Und zwingen kann man ihn sehr wohl zum Kontakt. Das ist nämlich nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht. Außerdem hat sie irgendwo geschrieben, daß auch ihre Affaire mit seiner Frau geredet hat und ihre Reaktion ähnlich ausfiel wie die ihres Mannes.
Wie willst Du denn ihn dazu zwingen, wenn er es nicht will?

Er ist verpflichtet für das Kind unterhalt zu zahlen, aber zum Umgang mit dem Kind ist er nicht verpflichtet!
Und überhaupt würde ein gezwungener Umgang nicht dem Wohl des Kindes dienen!
Die Definition der eigenen kulturellen Identität und Zugehörigkeit durch Abgrenzung ist unsinnig, weil diese Abgrenzung unmöglich ist. Denn Kulturen bekämpfen sich nicht, sie fließen zusammen. (Ilija Trojanow/Ranjit Hoskoté)

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Dalbana
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Fr, 28. Mai 2010, 8:04

Lilli hat geschrieben:Also das ist Quatsch mit Soße. Ein Kind hat das Recht auf seinen Vater genauso wie andersherum. Und zwingen kann man ihn sehr wohl zum Kontakt. Das ist nämlich nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht. Außerdem hat sie irgendwo geschrieben, daß auch ihre Affaire mit seiner Frau geredet hat und ihre Reaktion ähnlich ausfiel wie die ihres Mannes.
rechtlich gesehen ist eh ihr Ehemann (hat sie einen) der Vater und die Affäre hat somit weder Recht noch Pflicht zu igrendwas. Es sei denn, alle Parteien einigen sich über Recht und Pflicht irgendwie....

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Lilli
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Fr, 28. Mai 2010, 10:19

"Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1.7.1998 wurde neben dem Sorgerecht auch das Umgangsrecht geändert. Der Gesetzgeber wollte darauf hinweisen, dass der Umgang nicht so sehr ein Recht (und eine Pflicht) der Eltern ist, sondern vielmehr ein Recht des Kindes auf Wahrung und Förderung seiner Entwicklungschancen.

Auch nach einer Trennung und Scheidung soll der Kontakt zu den Personen aufrechterhalten und gefördert werden, die dem Kind besonders nahe stehen. Soweit wie möglich sollen ihm seine gewachsenen familiären Beziehungen erhalten bleiben.

Als Eltern sind Sie sogar verpflichtet, den Umgang mit diesen Personen zu ermöglichen und zu unterstützen. "

Quelle: www.elternimnetz.de

WIe genau das jetzt in dieser Konstellation ist, weiß ich nicht, zugegeben. Daß der Ehemann automatisch als Vater zählt, hab ich aber auch schon mal gehört, stimmt. Aber soweit ich weiß, kann der andere die Vaterschaft anerkennen, wenn sonst keiner dagegen ist. Und auch normalerweise wird alles zum Wohl der Kindes entschieden. Das ist zumindest so vergesehen. Natürlich wär es irgendwo Blödsinn, jemand auf Dauer zum Kontakt zu zwingen, der einfachnicht will. Ich glaub, da wär es dann zum Wohl des Kindes besser, keinen Kontakt zu haben.

ABER: Das wissen wir alles nicht genau, weil sie ja jetzt nicht mehr dazu schreibt. Und die genaue Situation kennt ebenfalls nur sie. und was jetzt für wen besser ist, müssen die Beteiligten eh selber entscheiden.

Was ich schon die ganze Zeit hier anmerken wollte: Irgendwer hat geschrieben, daß ihr Ehemann ja so toll ist, weil er das Kind anerkennt und zur Eheberatung geht. Also von Kind anerkennen hab ich nirgends was gelesen und das mit der Eheberatung, tja, manche schlagen das auch nur vor, weil sie insgeheim hoffen, dort wird dem untreuen Partner (oder dem der eine Trennung herbeigeführt hat) mal so richtig die Meinung gegeigt. Das wird aber nicht passieren!

ramona75
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Do, 03. Jun 2010, 13:03

Lilli hat geschrieben:Also das ist Quatsch mit Soße. Ein Kind hat das Recht auf seinen Vater genauso wie andersherum. Und zwingen kann man ihn sehr wohl zum Kontakt. Das ist nämlich nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht. Außerdem hat sie irgendwo geschrieben, daß auch ihre Affaire mit seiner Frau geredet hat und ihre Reaktion ähnlich ausfiel wie die ihres Mannes.
Das ist kein Quatsch mit sosse. ich schreibe nur Fakten. Leider kenne ich mich da aus.Wenn der Vater nicht dass kind sehen will, dann muss er nicht. So sieht es leider aus. ER hat das Recht , aber nicht die Pflicht. und auch wenns ums zahlen geht kann das manchmal jahre dauern bis er dann zahlt.

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saloni
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Do, 03. Jun 2010, 13:13

@ Ramona

für das gibt es doch die Alimentenbevorschussung....

so weit ich weiss, auch in Deutschland.

Muss man zwar beantragen und dan wird geprüft ob man wie viel man Kohle hat...

lg
stolz bin, auf meine Schwiegereltern :)

ramona75
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Do, 03. Jun 2010, 13:19

saloni hat geschrieben:@ Ramona

für das gibt es doch die Alimentenbevorschussung....

so weit ich weiss, auch in Deutschland.

Muss man zwar beantragen und dan wird geprüft ob man wie viel man Kohle hat...

lg
ja das stimmt aber bis der vater das dann selber zahlt oder bis er betrieben wird kanns so lane gehen, oder auch bis eine vaterschaftsannerkennung gerichtlich festgestellt wird.es ist alles imme so langwierig. also wie es in D ist weiss ich auch nicht, nehme mal an dass es da noch schlimmer ist.

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saloni
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Do, 03. Jun 2010, 14:45

also in der Schweiz..

gehts nicht soooo lange...


wenn alles so früh wie möglich eingeleitet wird, so um die rund Max. zwei Jahre.

Bei einer Betreibung, haben kinderalimente den Vorrang.
Jedoch, damit damit das Kind dan was hat, läuft der Vorschuss, sobald alles geklärt ist, dass Geld selbst holen sie im Nqachhinein rein, somit muss man evtl. so rund kanpp zwei Jahre warten, bis der Stein ins rollen kommt. Ab Datum der Anerkennung, auch da lassen die Behörden sich nicht mehr lumpen, wenn der Vater amtlich fest steht, muss er alles noch nachzahlen.

somit bekommt, dass Kind dan in etwa den mindestdurchschnitt, pro Monat min. 600.-- plus die Schuldennachzahlung, die sofort eingetrieben wird...was so meist noch etwa 3-6 Monate dan dauern kann.

Auf jedenfall nachdrücken und sowieso, sobald er Vater verpflichtet ist zum zahlen und Besuchen dürfte auch wenn er nicht will, muss er bezahlen. Sollte er das nicht tun, muss man in der Schweiz, zum Sozialamt sprich zur Inkassostelle, mit denen Kontakt aufnehmen und dene alles schildern.

Am besten wäre es aber, die Gemeinde davor schon miteinzu beziehn. und am Fall dran zu sein.

Sollte er nun nicht bezahlen, muss man den Vorschuss beantragen und um zusätzliche inkassohilfe bitten. Das sind zwei verschiedene Dokumente. Man muss aber alles selber bveantragen, die kommen nicht von selber.
Vorschuss ist Vorschuss.... davor kommt aber noch die Inkasso hilfe, diese tun das Geld schneller und besser eintreiben bei ihm.

weigert er sich dennoch, bekommt er eine Lohnpfändung.

Dafür brauchen sie nicht nur die Anmeldung, sondern auch die Vollmacht.

Es sind zwei Dinge.

Zur klärung der Vaterschaft, tretet eigentlich die Vormundschaftsbehörde mit einem Bestand ein. der ist der sogenante Anwalt, dass Sprachrorh des kindes. Da es um das Kindsrecht geht.

Kein Kind kann von Luft und Liebe leben.
Und das min. von ca 600.-- reichen kaum aus, also ist es nur eine Art Beitragsleistung, für die Männer die nun denken das seih zu viel oder es ginge nur ums Geld.

Den den Lulli konnten sie ja auch rein tauchen....
Ob nun einer dan das Kind sehen will oder nicht, spielt keine Rolle.

Aber er bekommt das Besuchsrecht, jenach Verhältnis der Eltern in Begleitung eines Beistandes. Anfangs evtl. nur Stundenweise, aber jedoch hat jeder Vater das min.Recht auf ein mal pro Monat. üblicherweise aber, jedes zweite WE.

lg

Kleiner Nachtrag:

Es ist nicht automatisch, dass der Ehepartner als Vater auch gilt.

Bevor das Kind auf der Welt ist, machen sich ja die meisten doch etwas Gedanken über den Ort, sprich den Spital wo sie gebären werden.

Man muss sich da anmelden.

Da fragen sie Name von Mama, Name von Ehemann und ob dieses Kind vom Ehemann ist, wenn nein, bitte ausfüllen. und weitere Fragen auch noch.

nach der Geburt bekommt man den Fak. wider retour, mit dem Stempel der Hebamme oder Arztes, was es geworden ist, wann etc.,
mit diesem Dokument geht man dan in das Einwohneramt und meldet sofort den neuen Bürger an.

Aber reden muss man immer mit den Behörden. Lieber zu viel als einmal zu wenig.

Freundliche Grüsse
stolz bin, auf meine Schwiegereltern :)

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