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06.07.2007
Bundesrats-Entscheidung: Ausländerrecht wird verschärft
Auch der Bundesrat stimmte mehrheitlich für die umstrittenen Verschärfungen im Zuwanderungsrecht. Unter anderem werden höhere Hürden für den Nachzug ausländischer Ehegatten geschaffen.
Die umstrittenen Verschärfungen im Zuwanderungsrecht sind unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat mehrheitlich für das Gesetzespaket, mit dem unter anderem höhere Hürden für den Nachzug ausländischer Ehegatten geschaffen werden. Wegen der Neuregelungen haben Migrantenverbände damit gedroht, dem Integrationsgipfel in der kommenden Woche fernzubleiben. Im Bundesrat bemängelten mehrere Länder, dass der Zuzug von hochqualifizierten Ausländern nicht in genügendem Maß erleichtert werde.
Das Gesetzespaket sieht vor, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten bekämpft werden.
Um die Integration hier lebender Ausländer zu fördern, werden auch verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Verweigern sich Ausländer diesen Kursen, können ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 1000 Euro auferlegt werden. Die ebenfalls in dem Paket enthaltene Bleiberechtsregelun g sieht vor, dass langjährig Geduldete ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und deutsch sprechen. Für Familien mit Kindern gelten sechs Jahre. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubni s auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Mit dem Gesetz werden insgesamt elf EU-Richtlinien umgesetzt.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kritisierte in der Länderkammer, dass durch die Neuregelung der "Zuzug in die Sozialsysteme" gefördert werde. Der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminist er Andreas Pinkwart (FDP) sagte zum Zuzug hoch qualifizierter Ausländern: "Hier baut dieses Gesetz hohe Hürden auf."
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... recht.html
14. Juni 2007
Integration
Bundestag beschließt neues Ausländerrecht
Wenn ausländische Ehegatten von deutschen Staatsbürgern nach Deutschland ziehen, müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen - das hat der Bundestag beschlossen. Die Regel gilt aber nur für Bürger bestimmter Staaten. Kritiker zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit.
Das Gesetzespaket sieht vor, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten bekämpft werden. Außerdem ist die Teilnahme an Integrationskursen verpflichtend; wer sich verweigert, muss mit Geldbußen rechnen.