Fr, 11. Mai 2007, 10:22
Also in Deutschland ist es so:
Falls Dein Freund die von Lule erwähnten Kriterien erfüllt, bekommt er eine Einbürgerungszusicherung, mit dieser Zusicherung muss er die Ausbürgerung im Heimatstaat, sprich Serbien beantragen, ist er dann ausgebürgert, bekommt er die EInbürgerung. Nun ist es so, dass Serbien fast nie ausbürgert und extreme Probleme macht, bei den meisten heisst es, sie hätten den Wehrdienst nicht geleistet, etc.
Dieses Problem wurde nun bekannt und seit letztem Jahr bekommen Albaner automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft, d.h. sie müssen sich nicht erst ausbürgern lassen, um eingebürgert zu werden.
Mein Mann hatte bereits die Zusicherung, dann habe ich beim Ausländeramt angerufen, mein Mann hat dann noch einmal die letzten drei Gehaltsbescheinigungen hingebracht, er wurde polizeilich nochmals überprüft und nach 2 Monaten bekam der die deutsche Staatsangehörigkeit. (Mit der Ausbürgerung lassen wir parallel laufen, unser Anwalt hat nach Ablehnungsbescheid, Einspruch beim "obersten Gericht" eingelegt, aber egal, mein Mann hat die deutsche Staatsbürgerschaft, BEVOR die Zusicherung ablief (sie ist 2 Jahre gültig))
Also lange Rede, kurzer SInn, die GEschichte Deines Freundes stimmt von vorne bis hinten nicht, sorry.