Ich weiß eigentlich garnicht warum ich diese frage stelle, denn theoretisch erübrigt sich meine frage ja durch das wörtchen `unbefristet`...oder?!
...da ich aber gemerkt hab, dass hier zum teil viele leute sind, die echt ahnung in den unterschiedlichsten bereichen haben, möchte ich die frage trotzden stellen.
meine cousine hat sich nach dreieinhalb jahren ehe von ihrem mann getrennt. Die scheidung ist noch nicht eingereicht( Trennung im März 2007).
Sie hat erfahren, dass er eine freundin im kosovo hat und nimmt an, dass die Beziehung auf einer scheinehe basiert(e). ich würd sagen, er hat sie von vorne bis hinten vera...kaum zu glauben wie manche menschen ihre gefühle spielen können...selbst ich wär nie auf die idee gekommen, dass er ne andere hat oder sie gar nicht liebt...da ist leider keiner von uns vor gewappnet...ich als aussenstehende habe die beiden für ihre beziehung echt beneidet und bin selbst vollkommen schockiert, aber lassen wir das.....
Meine Frage: Er hat seit ca. einem Jahr die unbefristete aufenthaltsgenehmigung.kümmert sich in diesem Fall die ausländerbehörde garnicht mehr um diesen fall oder könnte es aufgrund der kommenden scheidung doch noch zur aufhebung seiner aufenthaltsbewilligung kommen?????
und noch ne frage hintendran : sie hat einen doppelnamen und möchte ihren mädchennamen wiedererlangen, da sie keinen sinn darin sieht seinen namen weiterzutragen( VERSTÄNDLICH,gell!?) weiß jmd. mit welchen unkosten das verbunden ist und wie lange es dauert bis sie ihren mädchennamen wieder offiziell erlangt hat?
schon mal DANKE auf alle Antworten, die da so kommen mögen...