Mo, 15. Jan 2007, 22:25
das ist eine traurige sache ,die mich allerdings ein wenig verwirrt.
1.er ist oder war mit einer deutschen verheiratet, seit wann war/ist er verheiratet
2.was hat er für einen aufenthaltsstatus
3.normal holt man sich selbst die verlängerung des visums, warum hier der anwalt (kostet alles geld )
4.das regierungspräsidium entscheidet über die abschiebung
was hat eigentlich sein anwalt gemacht ß
bevor jemand abgeschoben wird,bekommt er einen brief der aussagt, dass er in sein heimatland zurück muss (die aufforderung deutschl. zu verlassen ) er bekommt darin ein frist festgesetzt
mit diesen bescheid, kann er rechtsmittel einlegen (was ordentlich begründet werden muss)
ich bin mir sicher,dass er einen bescheid bekommen hat
vielleicht wurde der bescheid auch an die adresse seiner frau geschickt, die ihn dann vernichtet hat
also er wurde abgeholt und abgeschoben
somit ist er nicht der aufforderung nachgekommen, dass land zu verlassen
das hat zur folge, dass er eine einreisesperre bekommt
gute chancen hätte er, wenn du ihn im kosovo heiratest
er darf dann wieder hier her zurück kommen, zwecks familiennachzug
leider muss er für eine längere zeit im kosovo bleiben
nach der eheschließung, muss du eine befristung für ihn hier beim regieungspräsidium beantragen
die kannst du aber erst beantragen, wenn du die abschiebekosten für ihn bezahlt hast
diese belaufen sich immer so um die 1000 € rum
diese befristung kann von 2 bis 5 jahren dauern
nun ich hoffe ,dass ich ein wenig verständlich geschrieben habe und wünsche euch viel glück
falls ihr noch fragen habt, ich beantworte sie gerne
gruss nadya