Ich habe eine Frage an euch:
Wie sieht das eigentlich aus. Ein Kollege von mir lebt in der Schweiz, lebt getrennt und hat ein Kind. Möchte sich scheiden lassen. Verheiratet ist er über fünf Jahre. Hat die Niederlassung sprich Bewilligung C nicht erhalten aus welchem Grund möchte ich jetzt nicht sagen (obwohl es nicht allzuschlimm ist).
Jetzt lebt er getrennt von seiner Frau. Kann er falls sich seine Gründe aufgehoben haben, trotzdem einen Antrag auf C-Bewilligung machen? Würde dieser abgelehnt werden weil er in Trennung lebt? Wie siehts aus wenn er sich scheiden liesse? Keine Chance auf die Niederlassung? Könnte es sein das er die Schweiz verlassen müsste obwohl er ein Kind hat?
Ich weiss einwenig viele Fragen, aber vielleicht wisst ihr die Antwort?
glg