Am Sonntag geht's an die Urne! Unter anderem wird auch über das revidierte Ausländergesetz abgestummen, wo wir gerade auch beim Thema wären.
Eure Meinung ist wieder mal gefragt!
All die, die sich jetzt mit unwichtigen Gedanken rumschlagen und gerne den Thread zumüllen: Ja! Es hat sehr wohl was mit uns Albanern, hier in der Schweiz lebend, zu tun! wir werden direkt davon betroffen sein (..siehe weiter unten)
zuerst mal zu den Argumenten: (Bundeshaus empfiehlt ein JA)
-Die bestehenden Regelungen sind veraltet
Das alte Gesetz aus dem Jahr 1931 entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Die Rahmenbedingungen haben sich mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie der EFTA stark geändert. Neue Massnahmen sind insbesondere für eine bessere Integration und die Bekämpfung von Missbräuchen erforderlich.
-Qualifizierte Arbeitskräfte können zugelassen werden
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der EFTA ermöglicht es, auch die benötigten ausländischen Arbeitskräfte mit geringeren beruflichen Qualifikationen zu rekrutieren. Die Wirtschaft ist aber auch auf beruflich gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus andern Staaten angewiesen. Die Erfahrung zeigt, dass eine gute berufliche Qualifikation die langfristige Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz erleichtert.
-Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird verbessert
Die ausländische Bevölkerung ist in der Schweiz allgemein gut integriert. Schwierigkeiten bestehen aber insbesondere in den Schulen und auf dem Arbeitsmarkt. Das neue Gesetz sieht hier Verbesserungen vor, beispielsweise eine kürzere Frist für den Nachzug von ausländischen Kindern. Die Einschulung erfolgt dadurch früher, und die Ausbildungschancen werden verbessert. Die Behörden können die Aufenthaltsbewilligung mit der Bedingung verbinden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. So wird erreicht, dass sich Ausländerinnen und Ausländer aktiver um ihre Integration bemühen. Dadurch verringern sich das Risiko der Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfeabhängigkeit sowie die Gefahr, in die Kriminalität abzugleiten.
(meine) Gegenargumente:
Ausser ein paar einzelnen wirklich guten Aspekten, wie zum Beispiel nach einer Zulassung von Ausländerinnen und Ausländer können sie die Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben, und ein Berufs- oder Stellenwechsel ist bewilligungsfrei, ist alles andere diskriminierend und integrationsschädigend.
- Diese Abstimmungsvorlage ist deshalb diskriminierend, weil es zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU Bürgern unterscheidet! Klar kann man nicht die Grenzen öffnen und für alle Staaten eine Einreiseregelung bewerkstelligen, doch ich finde, dass in dieser Abstimmungsvorlage deutlich wird, wie sehr man daran interessiert ist die inländischen Nicht-EU Bürger zu schützen und für diese bessere Bedingungen zu schaffen.
Hier sieht man deutlich dass man EU-Bürger bevorzugt. Während hier arbeitslose Nicht-EU Bürger (mit geringer beruflicher Qualifikation) auf eine Arbeit warten, werden mit Sicherheit Wirtschaftsunternehmen Personal aus Polen und anderen EU-Staaten hier einstellen weil sie ja die gleiche Arbeit für weniger Geld erledigen! Nur wenn man eine hohe qualifizierte Ausbildung als Nicht-EU Bürger darlegen kann, wird man hier eingestellt (Vorausgesetzt die schweiz findet für diese Arbeit kein qualifiziertes Personal aus den EU Staaten)Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der EFTA ermöglicht es, auch die benötigten ausländischen Arbeitskräfte mit geringeren beruflichen Qualifikationen zu rekrutieren. Die Wirtschaft ist aber auch auf beruflich gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus andern Staaten angewiesen
Neu sieht dieses Gesetz vor, dass Kinder bis zu 12 Jahren nachgezogen werden dürfen, ist das Kind aber gerade 12 Jahre alt, hat der Vater noch 1 Jahr Zeit die Papiere bereitzustellen, falls er es innerhalb dieser Frist nicht schafft, wird dieses Kind keine Möglichkeit mehr erhalten mit der Familie zusammenzuleben!Das neue Gesetz sieht hier Verbesserungen vor, beispielsweise eine kürzere Frist für den Nachzug von ausländischen
Im Klartext heisst das, dass die Behörden dich nach diesem Kurs noch einmal vorsprechen lassen können. Kannst du immer noch nach diesem Kurs so schlecht Deutsch oder gar kein Deutsch, kannst du abgeschoben werden! in dem Sinne "Beuge dich unseren Gesetzen oder wir drohen dir mit der Abschiebung"Die Behörden können die Aufenthaltsbewilligung mit der Bedingung verbinden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. So wird erreicht, dass sich Ausländerinnen und Ausländer aktiver um ihre Integration bemühen
werde noch den Rest morgen posten, bin jetzt zu müde...