@ alle,
also mein schwiegervater hat mit 63 eine 21 jährige kosovoalbanerin geheiratet.
da haben sie auch kontrolliert, ob sie wirklich bei ihm wohnt und so, mehr nicht.
die gute hat sich die deutsche aufenthaltsgenehmigung schwer verdient, als er ein pflegefall wurde hat sie in versorgt.
nachdem sie die unbefristete aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, lies sie sich scheiden - drei monate später starb er - die rente hätte sie eigentlich verdient. aber man steht ja nicht drinn - genauso hätte er noch 2 jahre im bett dahin vegetieren können.
bei den beiden war die ehe schon vom alter her unglaubwürdig und die behörden konnten auch nichts machen.
was wollen sie denn fragen? man kann doch seine intimsphäre schützen - hauptsache man wohnt wirklich zusammen. was wirklich in den eigenen vier wänden passiert oder nicht
sieht ja niemand.
gruss jutta