Do, 25. Mai 2006, 8:54
Grundsätzlich muss man da unterscheiden zwischen einem Visum, dass nur für einen Besuch gültig ist, und einer Aufenthaltsgenehmigung, die einen längeren Aufenthalt bzw. auch das Arbeiten erlaubt.
Für Besuche gibt es verschiedene Formen, von denen ich eben das Touristenvisum und das Wirtschaftsvisum kenne. Ein Touristenvisum deckt Besuche, Einladungen, Urlaubsfahrten usw. ab und wird je nach Antrag für ein paar Wochen oder max. wenige Monate ausgestellt. Das Wirtschaftsvisum ist notwendig, wenn ein Albaner dienstlich in der EU zu tun hat, z.B. weil er eine Fortbildung seiner Firma besucht usw.
Wenn man in der EU (und ich nehme an auch in der Schweiz) arbeiten möchte, muss man das gesondert beantragen. Da wird z.B. nachgefragt, ob man schon eine Arbeitsstelle hat, eine Unterkunft usw.
Manchmal wird zuerst ein Touristenvisum beantragt, und während des Aufenthalts in der EU/Schweiz sucht man eine Arbeit und beantragt dann eine Aufenthaltsgenehmigung, wobei diese nur sehr sparsam erteilt werden (in Österreich ist das aufgrund der Quotenregelung sehr schwierig, wenn auch nicht unmöglich).
Im konkreten Fall würde ich mich einfach an die entsprechende Botschaft (Deutschland, Schweiz usw.) in Albanien wenden und mich nach den genauen Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen erkundigen.
ruk