Do, 04. Mai 2006, 19:12
Hi, nicht ganz zum Thema, aber ich hatte mal schwarz auf weiß, dass ein ausländischer Vater eines deutschen Kindes nicht abgeschoben werden darf und durch das Kind ein gewisses Aufenthaltsanrecht hat. Betraf Bekannte von uns. Aber wie man ja immer hört, ist das auch nicht immer wirklich so.
Das man durch die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes als Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem werden glaube ich nicht automatisch beide Ehepartner eingebürgert, wenn einer seinen Antrag durch bekommen hat, es sei denn, der Antrag wurde für beide gestellt, wobei das ist glaube ich auch eher nur bei minderjährigen Kindern so, dass man die mit über seinen Antrag einbürgern lassen kann !?
Weiter ist es so, dass mein Mann die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, sprich die serbische nicht loswurde und man uns auf dem Standesamt mit Übergabe der Urkunde erklärte, dass nicht nur er in Serbien Rechte und Pflichten habe, sondern auch unsere Kinder dort als serbische Staatsangehörige angesehn würden ? Wir haben sie nie irgendwo anders registrieren lassen, sie haben nur deutsche Kinderausweise.
Ansonsten scheint es auch auf die verschiedenen Bundesländer anzukommen auf deren gesetzesauslegungen und Ermessensspielräume ?
Drücke auf jeden Fall die Daumen, dass dieses Kind nicht getrennt von seinem Vater geboren wird und die erste Zeit ohne ihn aufwachsen muss.
Gruß Lirie