Barbara hat geschrieben:Also ich kann dir dazu folgenes sagen: wenn er einen landesverweis bekommen hat, dann nützt auch eine heirat nichts. es ist dann möglich ein begnadigungsverfahren zu machen, um den landesverweis aufzuheben, aber kaum ein solches verfahren hat einen positiven ausgang zu dem dauert die bearbeitungszeit ca. ein jahr.
mein mann hat auch einen landesverweis und deshalb lebe ich seit 6 jahren teils in albanien teils in der schweiz. sein landesverweis läuft im juli dieses jahres aus, aber da nun die fremdenpolizei auch noch eine einreisesperre verhängt hat, ist es trotzdem nicht sicher, ob er jetzt zu mir kommen kann, wie wir soeben erfahren haben. wir müssen auch jetzt wieder ein gesuch einreichen und hoffen endlich endlich auf erfolg.
es kommt also auch sehr auf das vergehen und das gefallene urteil an, aber ich kann dir leider nur sagen, in der schweiz (und wahrscheinlich nicht nur hier) ist es sehr schwer eine zweite chance zu bekommen.
wünsche euch alles gute und viel kraft
liebe barbara
ich holte meinen mann schwarz herein und heiratete ihn ca. 1 monat später. du hast recht, heirat schützt nicht, denn auch er hatte noch eine sperre von 1,5 jahren. wir gingen zu einem anwalt und 3 wochen später hatten wir die bewiligung b.
vielleicht muss ich etwas weiter ausholen:
er war früher mal kurz schwarz in der schweiz und wurde gefasst. er hatte zwei möglichkeiten auf dem polizeiposten. entweder er wurde sofort eingebuchtet oder er würde die ihm vorliegenden papiere unterschreiben und sofort das land verlassen. ihm wurde eine schlechte übersetzerin (sprach nur jugoslawisch) zur verfügung gestellt. er hat nichts verstanden. er wollte bloss weg von der polizei, unterzeichnete die papiere, ohne sie zu verstehen.......
erst jahre später, als wir nach der heirat den antrag für familiennachzug stellten, gab die fremdenpolizei zur antwort, dass mein mann eine landessperre bis juni 2006 hätte und das sie nichts machen können. diese sperre hat er ungewollt und aufgrund ungenügender übersetzung unterschrieben, als die polizei ihm mit sofortigem gefängnis drohte.... darauf hin bin ich sofort zu einem anwalt gegangen. mein mann hatte das glück eine arbeitsstelle sofort anzunehmen. wir baten den zukünftigen chef um den arbeitsvertrag und konnten mit diesem arbeitsvertrag, plus der erklärung, warum er die landessperre bekam den kampf gewinnen. wie schon gesagt, hatten wir dann endlich nach ca. 2 monaten nach unserer hochzeit die bewilligung b in der tasche...........
...........ich werde diesen tag niemals vergessen: am mittag ging ich nach hause, öffnete den briefkasten, steckte das couvert vom "amt für immigration" ein und rasste auf die baustelle, wo mein mann arbeitete. sie können sich nicht vorstellen, welchen ausdruck sich auf seinem gesicht zeigte - endlich!!!..........an diesem abend haben wir bis spät in die nacht gefeiert - es war ein riesenkampf.
vor allem auch für die "abgesicherten" und "geradlinigen" frauen aus der schweiz. wir sind uns an ordnung und genaues ablaufen der dinge gewohnt. als man mir dann den mann nehmen wollte - d.h. die bewilligung nicht ausstellen wollte, wurde ich zur furie und unternahm alles was in meiner macht stand. ich bin heute meinen chef's noch dankbar, dass ich während dieser zeit oftmals mit dem kopf woanders war...........
falls jemand interesse hat an einem sehr menschlichen und nicht so teuren anwalt...........spezialisiert für ausländerfragen. er ist superklasse!