hi jessy,
also als erstes musst du eine haushaltsbescheinigung in deinem wohnort beantragen, da steht drin, wie wieviele personen zu deinem haushalt gehören.
dann musst du drei lohnzettel, die haushaltsbescheinigung, die urkunde vom notar über wohneigentum, oder deinen mietvertrag mit auf das amt nehmen die die visumseinladungen ausstellen. dort wird geprüft ob dein haus oder deine wohnung gross genug ist und ob deine ausgaben es erlauben besuch einzuladen.
wenn du alle kriterien erfüllst zahlst du 30€ und bekommst eine "verpflichtungserklärung" die schickst du nach albanien, dort muss sie dein "gast" so schnell wie möglich nach tirana bringen.
und .......... er braucht all die schönen dinge, die auf dem
Merkblatt
für die Beantragung eines Besuchsvisums stehen.
(für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten)
Für die Beantragung eines Visums dieser Art sind im Rahmen der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
1 vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular
1 aktuelles Passfoto mit hellem Hintergrund
Gültiger Reisepass und eine Passkopie
Original-Einladung und Kopie (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) Ihres in Deutschland lebenden Gastgebers
Krankenversicherungspolice für den beantragten Zeitraum
(ach ja, die musst du auch noch abschliessen, da kann dich dir www.care-concept.de empfehlen )
+ Kopie
Verdienst- und Arbeitsbescheinigung
Familienzertifikat
Polizeiliches Führungszeugnis
Bei Kindern: Schulbescheinigung über die Freistellung vom Unterricht
Gebühr in Höhe von 25-30 C in bar in Lek und eine Pauschale von 500 Lek für Telefon-, Fax-, und Fernschreibgebühren. Die Gebühr wird fällig bei Beantragung des Visums
ŸDieses Merkblatt im Original unterschrieben
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können, und dass die Vollständigkeit der Unterlagen nicht automatisch zur Visumerteilung führt.
„§ 46 Nr. 1 AuslG bestimmt, dass ein/e Ausländer/in aus Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn er/sie im Visumverfahren falsche Angaben zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung gemacht hat. Der/die Antragsteller/in ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bewusste Falschangaben können zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. der/die Antragsteller/in aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde."
Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich über die Rechtsfolgen falscher oder unrichtiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden bin.
die arbeitsbescheinigung braucht er deswegen, weil er damit seine rückreisewilligkeit zeigt. und sie haben mir auf der botschaft gesagt, er soll ja keine gefälschte kaufen die es an jeder ecke gibt. sonst wird er gesperrt und darf gar nicht ausreisen.
fazit............. bist du albaner und bist reich ( sowas gibt es
) bekommst du dein visum je nach jahreszeit in 4 - 12 wochen ohne probleme.
bei allen anderen stellen sie sich an, wie eine kranke kuh !!!
ich hoff ich hab dich jetzt nicht entmutigt, das wollt ich nämlich nicht.
lb.gruss jutta