Di, 28. Mär 2006, 5:26
Ich hatte gestern und heute leider Probleme mit meinem Rechner, deswegen kann ich erst heute etwas dazu schreiben. Jedoch kann ich dir "antwortsuchende" und "euch anderen" nur dringend davon abraten sich nur auf die Behörden zu verlassen.
dazu eine kleine Geschichte:
Eine ehemalige Mandantin (Kurdin) von mir rief mich gegen halb 9 abends an und erzählte mir ihre Geschichte. Sie und ihre Kinder würden von ihrem Mann geschlagen und mit dem Leben bedroht werden. Sie sei sich ihres Lebens nicht mehr sicher in der Gegenwart ihres Mannes. Sie hätte die Telefonnummer von einem Bekannten, der mich empfohlen hatte. Die Frau bat mich um rat, gleichzeitig zählte sie mehrere Behörden auf, an die sie sich wenden könne. Darunter waren Polizei, Ausländerbehörde, Staatsanwaltschaft direkt. Frauenhäuser, etc.
Ich rate deiner Freundin genau wie der damaligen Mandantin:
Sie soll die Kinder nehmen und verschwinden. Alles einpacken was notwendig ist (Kleidung für die ersten 2 Tage, Bargeld, alle Pässe und Dokumente, etc.) und einfach weggehen. Sie soll in ein Hotel in nicht nur einer sondern 2-3 Städte entfernt ziehen. Grundsätzlich nur mit Bargeld zahlen. Noch am selben morgen soll sie vom Hotel, die Polizei anrufen. Sie soll erzählen, das sie von zuhause geflüchtet ist, da ihr Mann sie töten will. Sie muss erzählen, das sie ihr Mann im nüchternen, im vollen geistigen und körperlichen Zustand töten wird, wenn sie zurückgeht. Die Polizei soll eine Zivilstreife schicken um eine Anzeige zu machen.
Die Polizei wird in der Regel auch in Zivilstreife auftauchen und die Anzeige im Hotelzimmer aufnehmen, ohne das sie zu einer Wache gebracht wird.
Es ist definitiv FALSCH wenn jemand behauptet, er hätte Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Die Frau kann selbstverständlich die Anzeige (obwohl sie selbst diese getätigt hat), als ANONYMEN HINWEIS DER ZUR STRAFRECHTLICHEN VERFOLGUNG DES BESCHULDIGTEN FÜHRT, aufgeben. Sollte deine Freundin jedoche Blutergüsse, spuhren e. Vergewaltigung, bzw. Misshandlung aufweisen, bzw. die Kinder, dann wird sie leider in ein Krankenhaus müssen. Dort wird sie dann untersucht und es werden Fotos für die Beweisführung gemacht. (Jedoch ohne Gesicht). Bei solch einer Beweislage: Also Aussage des Opfers, Beweise durch Fotos, ist es (leider muss ich sagen) im Ermessen der Polizei ob der Mann direkt in Untersuchungshaft kommt oder freigelassen wird. Falls ersteres Eintritt, also er wird verhaftet, wird er binnen 2 Tagen einem sogenannten Haftrichter vorgeführt. Dieser Entscheidet, ob der Mann weiterhin in Haft bleibt oder ob er gegen Kaution entlassen wird. Da es sich bei dem Mann um einen Kosovaren handelt. Wird in der Regel keine Kaution angesetzt und der Mann bleibt in Haft. Da bei Ausländern die einer Straftat beschuldigt sind, immer Fluchtgefahr besteht. Es sei denn, sie haben einen festen Wohnsitz, bzw. gehen einer geregelten Arbeit nach. Wobei das auch wieder von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
Zum Frauenhaus, das Problem bei Frauenhäusern ist (den Fall habe ich selbst schon in meiner Bekanntschaft gemacht), das der Mann dort als erstes sucht und auf seine "Frau" wartet bzw. lautert um sie dann zu entführen oder sogar gleich zu töten. Deswegen empfehle ich ein Hotel ganz woanders.
Ich kann nur aus meiner Sicht sprechen, bzw. aus dem Rat den ich der Kurdin gab....
PS: Ich weis, das der Mann der Kurdin, im Gefängnis sitzt und trotz seines vorläufigen Deutschen Passes in Abschiebehaft sitzt und von der Frau, weis ich led. das sie im Raum Deutschland lebt....außer drei Personen (ihrem neuen Mann und den beiden Kindern) weis niemand wo sie ist.
Alles gute wünsche ich ihr.
Falls du oder deine Freundin noch fragen habt, einfach PN wählen!!!
gruß
neo