Mittlererweile erlaubt unser geliebtes DeutschEland die Doppelbürgerschaft.
Novum:
Bis zum 21. Geburtstag muss jemand mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sein. Als Nachweis reichen auch ein deutscher Schulabschluss oder ein Ausbildungszeugnis. Liegen die Belege vor dem 21. Geburtstag nicht vor, schauen die Behörden nach dem Stichtag selbst ins Melderegister, ob die Person acht Jahre in Deutschland wohnhaft war. Dann kannsch zweite Bürgerschaft behalte, egal welche Nationalität.
Grüssle
Felix