Nikoel
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Mo, 13. Feb 2006, 16:41

hi
Zuletzt geändert von Nikoel am Fr, 17. Feb 2006, 18:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Sunny_05
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Mo, 13. Feb 2006, 17:02

Hallo zusammen,

habe auch einige erfahrungen mit dem Antrag auf Familienz. vielleicht hilft euch das ein wenig weiter.

Also mein Mann ist letztes Jahr im Sommer nach Deutschland gekommen über das sog. Besuchervisum was er nach dem Antrag auf Familienzusammenführung von der hiesigen Deutschen Botschaft in Mazedonien erhalten hat.

Ich lebe in Hamburg und habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, ich habe gehört, dass die Bearbeitung der Anträge auf Familienzusammenführung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, deshalb kann ich nur von Hamburg reden.

Als erstes hat mein Mann in Mazedonien einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, dieser war nach 1 Woche hier in Hamburg bei den Behörden, ich wurde angeschrieben mit der Bitte einige Unterlagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dort abzugeben:
-Mietvertrag
-Nachweis über ein ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis
vom Arbeitgeber
-3 letzten Gehaltsabrechnungen
-Bei Nebenjobs (Bestätigung über ein ungekündigtes und seit über einem Jahr bestehendes Arbeitsverhältnis)
-Vorweis über ausreichendes Vermögen
-Meldebestätigung
usw.
Das habe ich dann alles abgegeben und die Behörde hier in Hamburg schreibt dann eine Stellungnahme für die Deutsche Botschaft in Mazedonien und schickt diese dann via Internet dort hin. Dann wird anhand dieser Stellungnahme entschieden, ob der Antragsteller sein Visum bekommt oder nicht.

Unser erster Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung das unser Lebensunterhalt nicht gesichert wäre. Habe mir dann eine Anwältin genommen, die hat mir reichlich Tipps gegeben und hat die Unterlagen auch bei der Behörde eingereicht und beim zweiten Antrag hat es genau 3,5 Wochen gedauert und mein Mann hatte sein Visum in der Hand. Hammer nee.........

Also kann euch nur raten, holt euch professionelle Hilfe wenn es geht. Bei mir hat es 260 EUR gekostet (die Anwaltskosten). Je nachdem wie kompliziert der Fall ist.
Aber bei Personen denen die Aufenthaltserlaubnis shcon mal entzogen wurde, die haben es schwieriger wieder ins Land zu kommen.

Gruß
Sunny

Nikoel
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Mo, 13. Feb 2006, 17:15

danke

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