Hoi HummelHummel hat geschrieben:ehmmm, wenn man vor vorne weg ganz klar ist, dass der Mörder lange lange lange zeit hinter Gittern sitzen muss, dann ist keine eile gebotenStrellci i Vertet hat geschrieben:wann war der Tatbestandstag oder Nacht denn? letztes jahre?Hummel hat geschrieben:du kennst offenbar nicht so gut die effizienz der schweizer gerichte.. neulich wurde jemand zu 18 jahren haft verurteilt, wegen s einem mord.strellci: dinge eigentlich langwierig und nervenaufraubend über Gerichte geklärt
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die Gerichte arbeiten mit Kopf...und im übrigen, auch wenn jemand gesteht das er jemand umgebracht hat, muss man dem das vor Gericht zweifelsfrei beweisen, ansonsten im Zweifel für den Angeklagten... nicht wie bei uns in Kosove, der Fall mit Blllaca...
tung
Ja die Tat muss glaubhaft nachgwiesen werden. Eile ist schon geboten, denn die dürfen die Leute nur mit einer Klage nicht unendlich im Gefängnis halten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, in welchen Zeitabständen die Anklage vor Gericht landen musss und das erste Gerichtsurteil gesprochen werden muss, sonst muss man die Anklage fallen lassen, und das Verfahren von vorne beginnen. Zum Glück kenne ich mich bei Straftaten nicht aus, dementsprächend habe ich auch wenig zu melden wie das vorgehen abläuft aber die Zeitpunkte wann das Gericht ein Urteil fällen muss spätestens ist schon vorgegeben.
Blaca ist mit über 23 Jahre Haft schon verurteilt worden, aber während dieser Zeit als Zeuge ist er im Gefängniss nicht sicher und er steht unter Hausarest mit EULEX und KFOR Sicherheitssutz.