Sara85 hat geschrieben:
ah ja wenn der C-Ausweis so unwichtig ist warum gibt es diese unterschiede`?
Nein nicht nur bei der Polizei es gibt ganz normale schweizer Firmen die wollen einen Strafregisterauszug, einen Schweizer Pass und einen Betreibungsauszug sonst hat man keine Chance rein zukommen.
Banken,Versicherungen (nicht alle aber viele),Polizei,Bundeswehr,Gericht usw
Es gibt viele Berufe, viele Unternehmen die hängen den schweizer Pass einfach hoch that's it, und wer etwas anderst behauptet lügt
Niederlassungsbewilligung EG (C-EG)
(unveränderter Status auch nach Inkrafttreten der Bilateralen Verträge, wird vom Abkommen nicht erfasst)
* gilt unbeschränkt (erhält man erst, wenn man >= 5 Jahre "B" bzw. "B-EG" hatte und wahrscheinlich auch, wenn man berühmt ist und/oder viel Kohle mitbringt)
* muss alle fünf Jahre erneuert werden
* EU-Staatsangehörige erhalten nach einem (regulären und ununterbrochenem) Aufenthalt von 5 Jahren in der Schweiz grundsätzlich eine Niederlassungsbewilligung
* keinerlei Arbeitsmarktsbeschränkungen mehr (Inhaber kann sich auf die Handels- und Gewerbefreiheit berufen); bis auf Stimm-/Wahlrecht und Militärdienstpflicht faktisch den Schweizern gleichgestellt
http://www.hallo-schweiz.ch/CH_2_AErl.htm
Das ist keine offizielle Seite, jedoch bestätigt das meine Behauptung.
Die Unterschiede existieren, weil man
erstens mit den unterschiedlichen Ausweise die Wohnbevölkerung regulieren kann; man kann die Anforderungen des Marktes mithilfe des Ausweises steuern.
z.B. werden in der heutigen Zeit keine billig-Arbeiter aus dem Ost-Block gebraucht, sondern gut ausgebildete Arbeiter, welche meistens aus Deutschland kommen.
So kann ein Deutscher, der bis dahin ja keine Niederlassungsbewilligung besass, sich beim beim Temporär-Büro melden, und wenn er die nötige Qualifikation besitzt, erhält er die Stelle, hat einen Arbeitsvertrag, und erhält somit auch die Niederlassungsbewilligung.
Zweitens kann man schlecht integrierte Ausländer mit einem B-Ausweis leichter abschieben, wenn er kriminell oder dauernd die Sozialleistungen ausnutzt (Ein B-Ausweis Ausländer konnte gar nicht länger als 1 Jahr im Sozialamt oder RAV bleiben, weil dann sein B-Visum nicht verlängert wurde). Ausländer mit C-Visum haben jedoch eine gewisse Sicherheit, jedoch ist mit der letzten Volksabstimmung auch ein C-Visum Ausländer bei schlechtem Benehmen nicht mehr sicher. Und wenn es das Schweizer Volk so will, kann auch ein krimineller Schweizer Bürger mit Migrationshintergrund schlecht dastehen, wenn die Zeit dann kommen sollte.
Du hast schon Recht, dass in Sicherheitsfirmen, in Vertrauensfirmen höhere Kriterien gestellt, aber prinzipiell ist es gesetzlich nicht so geregelt, dass man mit B-Visum bestimmte Jobs nicht erhält.
Bundeswehr ist Militär, da kann man nur mit CH-Pass, Polizei war früher nur CH-Pass, jetzt ist mit C-Ausweis auch möglich.
Im Gericht, da kenne ich mich nicht aus, jedoch habe ich keinen Kollegen, der ist für die Sicherheit in einem Kantonalgericht mitverantwortlich, er hat C-Visum. Früher war das nie möglich, heute schon.
Wenn jemand jedoch will, dann kann er auch diese Barrieren brechen, weil sonst wäre ein Studium mit B-Ausweis ja verboten, was nicht ist!!!!