ramona75
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 157
Registriert: Do, 01. Mär 2007, 13:05

C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Do, 14. Apr 2011, 8:08

Hallo ich wollte mal wissen ob jemand seinen C-ausweis bekommen hat, obwohl er Strafregister eintrag hatte.
Mein Freund bekommt ihn aus diesem Grund nicht. So das schreiben der Fremdenpolizei.Sein Vergehen war das er zu schnell auto gefahren ist.Er sagte er kenne andere die hätten ganz andere Sachen gemacht, und hätten den ausweis troztdem bekommen. Er müsse sich einen Anwalt nehmen.
Na ja leute reden ja viel. Ich möchte mal wissen ob ihr jemand kennt der den Ausweis troz strafregisterstrafen bekommen hat, oder der sich auch einen anwalt nehmen musste. Oder ob andere ihn auch deswgegen nicht bekommen hat. und wer kennt einen guten Anwalt im Raum zentralschweiz, der sich mit Ausländer auskennt.

Benutzeravatar
Hummel
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 706
Registriert: Do, 12. Aug 2010, 22:59

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Do, 14. Apr 2011, 20:56

tja, dein freund könnte bald ausgeschaft werden... er kann den c ausweis vergessen! so ist nun mal, man muss sich an die regeln halten... bestimmt ein raser oder?
ansonten für einen bagatell fall würde kein eintrag im strafregister geben...
viel spass beim aemter ping pong..
Dont bother me with nonsense.!?! ^.°

ramona75
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 157
Registriert: Do, 01. Mär 2007, 13:05

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Fr, 15. Apr 2011, 23:44

ne er wird nicht ausgeschafft , deswegen,war nicht so schlimm, und übrigens ist das schon zwei ^jahre her, da hat es diese abstimmungnoch nicht gegebenund ein Raser ist er auch nicht, das war eine ausnahme wir mussten uns beeilen und ist blöd gelaufen, er war halt mal deutlich zu schnell auf der autobahn unterwegs und da haben sie ihn erwischt, ist ja auch egal, es geht nicht darum was er gemacht hat, hier in der Ch wird so ein Aufriss gemacht, wenn jemand mal zu schnell fährt und in deutschland ist das völlig legall.

deine Antwort hat mir aber nicht weitergeholfen und auf blöde sprüche kann ich verzichten. ich suche leute die erfahrung mit sowas haben.

Sara85
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 129
Registriert: Di, 12. Apr 2011, 0:31

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Mo, 18. Apr 2011, 6:26

:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Zuletzt geändert von Sara85 am Do, 28. Apr 2011, 8:53, insgesamt 1-mal geändert.

Albanienfan
Member
Beiträge: 26
Registriert: Mo, 15. Nov 2010, 13:06

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Mi, 20. Apr 2011, 10:03

Warum ist ein C-Ausweis so wichtig? Auch mit dem B-Ausweis lebt es sich sehr gut in der Schweiz. Und wer sich an die Schweiz nicht an die Regeln hält, bekommt eben keinen C-Ausweis. Das weiss man und muss sich etsprechend verhalten. Auch wenn man es eilig hat.

Benutzeravatar
saloni
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 1391
Registriert: Fr, 29. Jan 2010, 15:27

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Mi, 20. Apr 2011, 13:03

Soo extrem hart ists nicht.

Wenn einer zum ersten mal geblitzt wird, kann vorkommen, auch bei anderen. Unmenschen sind sie nicht die vom Migrationsamt.

Nein könnten sie sagen, wenn er mehrfach gebüsst wurde, schon Ausweisendziehungen hatte und evtl. noch vom RAV lebt oder gar schon ausgesteuert ist. "Sozialfall". Wenn er Stammkunde auf dem Betreibungsamt ist und stehtig aufällig ist, wegen Prügeleien.

Also, muss schon einiges Vorfallen und vorallem ein hartes Stück an Eintragungen in seiner Akte haben.

Solange er nicht sonstwie bei der Polizei schon in und auswendig bekannt ist, muss er sich kaum Sorgen. Solange er wenigstens arbeitet und brav sein Geld den Steuern reinpumpt. Eigentlich ist dies das wichtigste, Steuer immer zahlen, keine Mietschulden, Krankenkasse pünktlich bezahlen, Strom sofort bezahlen und die Billag. Natürlich auch AHV und div. Beiträge, die aber meist vom Arbeitgeber bezahlt werden, müssen bezahlt sein.

Solange der Staat, der Kanton und die Gemeinde, von ihm somit profitieren können, bekommt er den Ausweis. Ganz einfach, es geht zu 80% nur ums Geld ;) ;)

Er solls versuchen, den Antrag stellen, hilf ihm dabei. Achtet einfach darauf das ihr alle Dokumte termingereicht und sauber dazu habt.

Gib uns doch dan bitte ein Bericht ab, wies lief. ok, ja?

lg
stolz bin, auf meine Schwiegereltern :)

Benutzeravatar
traurig077
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 1585
Registriert: Mo, 12. Jul 2010, 23:38

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Mi, 20. Apr 2011, 17:22

Eintrag im Strafregister weil er zu schnell gefahren ist??? Ist das bei Euch ne Straftat???
te jetosh do te thote te luftosh

Sara85
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 129
Registriert: Di, 12. Apr 2011, 0:31

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Do, 21. Apr 2011, 7:17

:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Zuletzt geändert von Sara85 am Do, 28. Apr 2011, 8:53, insgesamt 1-mal geändert.

Sara85
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 129
Registriert: Di, 12. Apr 2011, 0:31

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Do, 21. Apr 2011, 7:20

:wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:
Zuletzt geändert von Sara85 am Do, 28. Apr 2011, 8:54, insgesamt 1-mal geändert.

Sara85
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 129
Registriert: Di, 12. Apr 2011, 0:31

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Do, 21. Apr 2011, 7:26

:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Zuletzt geändert von Sara85 am Do, 28. Apr 2011, 8:54, insgesamt 1-mal geändert.

Genci85
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 1991
Registriert: Mo, 03. Dez 2007, 10:58

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Do, 21. Apr 2011, 13:55

Wenn jemand zu schnell fährt, dann ist er selber Schuld, wenn er kein C-Ausweis erhält. Ich habe kein Mitleid mit Menschen, welche Innenorts 100 Fahren und sich über die Konsequenzen beklagen.
Diejenigen, die dass nicht so schlimm finden, die haben meiner Meinung nach zu wenig Fantasie und können sich nicht vorstellen, das z.Bsp. ihre Kinder Opfer eins solchen Vollpfosten werden könnten.
Shqiptaret e bojën mas miri!!

Benutzeravatar
Baton84
Danke für die vielen Übersetzungen!
Danke für die vielen Übersetzungen!
Beiträge: 1800
Registriert: Mo, 22. Dez 2003, 22:55

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

So, 24. Apr 2011, 5:52

Sara85 hat geschrieben:
Albanienfan hat geschrieben:Warum ist ein C-Ausweis so wichtig? Auch mit dem B-Ausweis lebt es sich sehr gut in der Schweiz. Und wer sich an die Schweiz nicht an die Regeln hält, bekommt eben keinen C-Ausweis. Das weiss man und muss sich etsprechend verhalten. Auch wenn man es eilig hat.

hääääääääääää wie bitte?
Der C-Ausweis ist sehr wichtig mein lieber, in manchen Berufen ohne C-Ausweis oder schweizer Pass kann man gar nicht arbeiten.
was für eine bescheuerte Antwort echt
Was für Berufe sind das? OK in der Polizei z.B. aber sonst ist praktisch jeder Beruf mit B-Ausweis möglich.

Benutzeravatar
Baton84
Danke für die vielen Übersetzungen!
Danke für die vielen Übersetzungen!
Beiträge: 1800
Registriert: Mo, 22. Dez 2003, 22:55

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

So, 24. Apr 2011, 5:59

Ich denke ein Anwalt würde euch nur viele Kosten verursachen, denn wenn die Fremdenpolizei eine solche Begründung gegeben hat, dann wird man wenig daran rütteln können.
Der Unterschied zwischen C- und B-Ausweis ist nur, dass man beim B-Ausweis öfters verlängern muss, aber wenn man sich normal verhält, und wenn man die Spielregeln einhält, so hat man nichts zu befürchten.
Ich hatte alle, B- und C-Ausweis und jetzt den CH-Pass, und ich sehe da keinen grossen Unterschied, ausser dass man beim CH-Pass ein mal in 10 Jahren erneuert, beim B-Ausweis jedes Jahr, was mit Kosten verbunden ist.

Sara85
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 129
Registriert: Di, 12. Apr 2011, 0:31

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Mo, 25. Apr 2011, 0:54

:wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:
Zuletzt geändert von Sara85 am Do, 28. Apr 2011, 8:55, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Baton84
Danke für die vielen Übersetzungen!
Danke für die vielen Übersetzungen!
Beiträge: 1800
Registriert: Mo, 22. Dez 2003, 22:55

Re: C-ausweis trotz strafregister eintrag CH

Mi, 27. Apr 2011, 0:00

Sara85 hat geschrieben:

ah ja wenn der C-Ausweis so unwichtig ist warum gibt es diese unterschiede`?

Nein nicht nur bei der Polizei es gibt ganz normale schweizer Firmen die wollen einen Strafregisterauszug, einen Schweizer Pass und einen Betreibungsauszug sonst hat man keine Chance rein zukommen.

Banken,Versicherungen (nicht alle aber viele),Polizei,Bundeswehr,Gericht usw

Es gibt viele Berufe, viele Unternehmen die hängen den schweizer Pass einfach hoch that's it, und wer etwas anderst behauptet lügt :D

Niederlassungsbewilligung EG (C-EG)
(unveränderter Status auch nach Inkrafttreten der Bilateralen Verträge, wird vom Abkommen nicht erfasst)


* gilt unbeschränkt (erhält man erst, wenn man >= 5 Jahre "B" bzw. "B-EG" hatte und wahrscheinlich auch, wenn man berühmt ist und/oder viel Kohle mitbringt)
* muss alle fünf Jahre erneuert werden
* EU-Staatsangehörige erhalten nach einem (regulären und ununterbrochenem) Aufenthalt von 5 Jahren in der Schweiz grundsätzlich eine Niederlassungsbewilligung
* keinerlei Arbeitsmarktsbeschränkungen mehr (Inhaber kann sich auf die Handels- und Gewerbefreiheit berufen); bis auf Stimm-/Wahlrecht und Militärdienstpflicht faktisch den Schweizern gleichgestellt

http://www.hallo-schweiz.ch/CH_2_AErl.htm

Das ist keine offizielle Seite, jedoch bestätigt das meine Behauptung.
Die Unterschiede existieren, weil man erstens mit den unterschiedlichen Ausweise die Wohnbevölkerung regulieren kann; man kann die Anforderungen des Marktes mithilfe des Ausweises steuern.
z.B. werden in der heutigen Zeit keine billig-Arbeiter aus dem Ost-Block gebraucht, sondern gut ausgebildete Arbeiter, welche meistens aus Deutschland kommen.
So kann ein Deutscher, der bis dahin ja keine Niederlassungsbewilligung besass, sich beim beim Temporär-Büro melden, und wenn er die nötige Qualifikation besitzt, erhält er die Stelle, hat einen Arbeitsvertrag, und erhält somit auch die Niederlassungsbewilligung.

Zweitens kann man schlecht integrierte Ausländer mit einem B-Ausweis leichter abschieben, wenn er kriminell oder dauernd die Sozialleistungen ausnutzt (Ein B-Ausweis Ausländer konnte gar nicht länger als 1 Jahr im Sozialamt oder RAV bleiben, weil dann sein B-Visum nicht verlängert wurde). Ausländer mit C-Visum haben jedoch eine gewisse Sicherheit, jedoch ist mit der letzten Volksabstimmung auch ein C-Visum Ausländer bei schlechtem Benehmen nicht mehr sicher. Und wenn es das Schweizer Volk so will, kann auch ein krimineller Schweizer Bürger mit Migrationshintergrund schlecht dastehen, wenn die Zeit dann kommen sollte.

Du hast schon Recht, dass in Sicherheitsfirmen, in Vertrauensfirmen höhere Kriterien gestellt, aber prinzipiell ist es gesetzlich nicht so geregelt, dass man mit B-Visum bestimmte Jobs nicht erhält.
Bundeswehr ist Militär, da kann man nur mit CH-Pass, Polizei war früher nur CH-Pass, jetzt ist mit C-Ausweis auch möglich.
Im Gericht, da kenne ich mich nicht aus, jedoch habe ich keinen Kollegen, der ist für die Sicherheit in einem Kantonalgericht mitverantwortlich, er hat C-Visum. Früher war das nie möglich, heute schon.

Wenn jemand jedoch will, dann kann er auch diese Barrieren brechen, weil sonst wäre ein Studium mit B-Ausweis ja verboten, was nicht ist!!!!

Zurück zu „Leben in Westeuropa“