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Kira
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 22:33

chantal hat geschrieben:Sorry, du hast hier gefragt warum Taube eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis braucht! Und behauptest dann etwas anders, als du zur Antwort bekommst.
Wir haben keine Fragen, bei uns hat alles geklappt. Und ja, in 10 Jahren ändert sich schon mal manches, das solltest du eigentlich wissen, wenn du schon seit 12 Jahren mit der ABH in Kontakt stehst.

Du plusterst dich doch ständig auf mit deinem angeblichen Wissen der letzten 12 Jahre und zweimal verheiratet sein.

Und genau ich habe Taube Geschrieben bzw Geantwortet


Hast du schlecht Geschlafen oder was ??????? erst lesen dann Schreiben und wenn du Schlechte laune hast ,lass sie woanders aus ok und nicht hier ,ich Schrieb doch das es von fall zu fall und von Behörde zu Behörde anderse Gehandhabt wird ok, und nun ist gut ok Wünsche einen schönen Abend



Und nun Gute Nacht

chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 22:50

:?: :roll: :?: es ist echt nicht zu fassen, wie sich einige das Leben schön reden.........

Sorry, bei mir muss wohl die Reihenfolge der posts falsch sein (-:

Zum lesen und schreiben bin ich jetzt lieber gaaaanz ruhig.......oooohhhhm :shock:
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kleshtrimania
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Do, 10. Mär 2011, 8:30

Nur mal eine kleine Frage am Rande. Welche Frau will schon freiwillig einen Mann heiraten der keine Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann/will???

Und dass Kosovo keine Ehefähigkeitszeugnisse/Ledigkeitsbescheinigungen ausstellt, ist nur erstunken und erlogen. Der Mann meiner Schwester konnte dies ohne Probleme in Kosovo einholen.

chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Do, 10. Mär 2011, 9:00

Die Ledigkeitsbescheinigung ist kein Ehefähigkeitszeugnis.

Vielleicht wird in der Schweiz die Ledigkeitsbescheinigung anerkannt? In D muss explizit ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden, um in D zu heiraten und wenn dies nicht möglich ist, muss davon befreit werden vom OLG.
Das ist definitiv und ich kenne nun mit Taube 4 fälle, wo dies so gewesen ist. In Bayern, in HH und 2 in NRW.

Hier mal ein Zitat von der Internetseite der Stadt Eschwege (zufällig ausgewählt, da eh überall gleich):


Zur Zeit benötigen Staatsangehörige folgender Länder ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht ( Ehefähigkeitszeugnis):

Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Welche Behörde dieses Dokument ausstellt, erfahren Sie bei den Konsulaten Ihres Heimatstaates oder - soweit uns entsprechende Informationen vorliegen - auch bei uns.

Ausländische Antragsteller aus anderen Staaten (in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden) bedürfen der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main. Der Antrag an das Oberlandesgericht kann erst erfolgen, wenn die hierzu erforderlichen Dokumente und Nachweise (z.B. über den Familienstand und die Identität des Antragstellers) vollständig beim Standesamt vorliegen. Hierzu zählt auch der ausländische Reisepass. Die von der Ausländerbehörde ausgestellte Duldung usw. reicht nicht aus. Ohne gültigen Reisepass ist keine Eheschließung möglich !


Für fremdsprachige Urkunden sind grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache – nach Möglichkeit von einem im Bundesgebiet öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer gefertigt - vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat (Legalisation). Bei einer Reihe von Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen ist eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden vor Ort auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit durchzuführen - siehe hierzu die Informationen des Auswärtigen Amtes über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden.

Ausländische Scheidungsurteile sind auf die Gültigkeit für den deutschen Rechtsbereich zu prüfen und unter Umständen von der Landesjustizverwaltung (in Hessen: Oberlandesgericht Frankfurt am Main) förmlich anzuerkennen.
Bei dem für Sie zuständigen Standesamt an Ihrem Wohnsitz erhalten Sie ausführliche Informationen, welche "Heiratspapiere" in Ihrem Fall für die Anmeldung der Eheschließung und den Befreiungsantrag an das zuständige Oberlandesgericht erforderlich sind. Das Verfahren beim Oberlandesgericht ist kostenpflichtig - bei schwierigen Fällen bzw. fehlenden Nachweisen ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.

(Quelle: http://www.eschwege.de/city_info/displa ... 66&id=9236)
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taube
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

So, 13. Mär 2011, 11:12

Hallo

ich habe beim Standesamt mit Vollmachte meines Freundes einen Antrag auf Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses abgeben müssen. Die Unterlagen wurden nach OLG Hamm gesendet und ich habe nun nach 10 Tagen grünes Licht vom Standesamt erhalten.
Es ist also Tatsache dass bei einer Eheschliessung in Deutschland mit einem Kosovoalbaner diese Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG gestellt werden muss.

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Kira
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mo, 14. Mär 2011, 14:04

taube hat geschrieben:Hallo

ich habe beim Standesamt mit Vollmachte meines Freundes einen Antrag auf Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses abgeben müssen. Die Unterlagen wurden nach OLG Hamm gesendet und ich habe nun nach 10 Tagen grünes Licht vom Standesamt erhalten.
Es ist also Tatsache dass bei einer Eheschliessung in Deutschland mit einem Kosovoalbaner diese Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG gestellt werden muss.


Das kann ja sein das es jetzt so ist ,1999 war es aber noch nicht so und auch vor 3-4 jahren auch nicht, aber nun gut ,schön wenn es bei auch so gut geklappt hat ,haben aber nicht alle Frauen so viel Glück das sie die Männer hier her bekommen zum Heiraten und aus dem Grund gehen die meisten eben im KS Heiraten .und nun noch einen schönen Tag euch allen :)

ach so und es ist auch von Bundesland zu Bundesland Verschieden und noch mal von Fall zu Fall und Behörden zu Behörden

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