Wieder mal gehen die Meinungen auseinander
ich hab auch mit einer albanischen frau geredet und die wusste das dies erlaubt ist.
Eine Jüdin oder Christin: Ursprünglich erlaubte der muslimische Konsens die Heirat mit einer Person von den Schriftbesitzern [einer Jüdin oder Christin]. So besagt Sure 5: 'Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde' (Sure 5, 5). Der Sohn von Umar [dem zweiten Kalifen nach Muhammads] hat die Heirat mit einer Jüdin oder Christin verboten. In der Überlieferungssammlung von al-Bukhari [dem Überlieferer mit der höchsten Autorität] heißt es, dass er immer, wenn man ihn nach der Heirat mit einer Jüdin oder Christen fragte, antwortete: 'Polytheistinnen sind verboten für die Gläubigen [Muslime]. Damit bezieht er sich auf den Ausspruch Allahs [im Koran]: 'Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben' (Sure 2, 221) und: 'Ich kenne keine Götzenanbetung, die größer ist als die der Christin, die glaubt, dass Jesus ihr Herr ist.' Im Allgemeinen darf ein Muslim eine Jüdin oder Christin heiraten, um ihr den Islam lieb zu machen, um die Beziehungen zwischen Muslimen und den Leuten Schrift zu stärken und um die Toleranzgrenze zu erweitern und das Zusammenleben zwischen beiden Seiten zu ermöglichen. Als der Islam die Heirat mit einer Jüdin oder Christin erlaubte, berücksichtigte er zwei Punkte: [Erstens] Die Leute der Schrift haben eine vom Himmel her offenbarte Religion. Sie ähnelt [dem Glauben] der Muslime, denn sie glauben an Allah, seine Botschaften, den Gerichtstag, moralische Werte [usw.]. Das bringt sie dem Islam nah, weil sie [den Islam] ihre Religion - als Ganzes, wenn auch nicht in den Details - anerkennen und ergänzen mit allem, was nützlich und gut ist. [Zweitens] Wenn einer von den Leuten der Schrift mit einem bekennenden Muslim in einer wahren muslimischen Gesellschaft unter dem islamischen Gesetz lebt, wird er beeinflusst und beeinflusst nicht andere. Deshalb wird von ihm erwartet, zum Islam überzutreten. Falls er aber glaubensmäßig nicht zum Islam übertritt - was sein Recht ist, weil es keinen Zwang im Islam gibt - tritt dieser Mensch doch durch seine Anpassung an die Gesellschaft und die Tradition [unbewusst] zum Islam über. Das bedeutet, dass dieser Mensch sich in der muslimischen Gesellschaft auflöst, obwohl er glaubensmäßig kein Muslim wird. Infolge dessen gibt es keinen Grund zu fürchten, dass eine Nicht-Muslima ihren Ehemann oder die Kinder [mit ihrem nicht-muslimischen Glauben] beeinflussen könnte, weil der Einfluss der muslimischen Gesellschaft viel größer als ihre Versuche ist." "Schließlich wissen wir, dass die Heirat mit Nicht-Muslimas in unserer Zeit verboten werden sollte, weil sie verschiedene Gefahren heraufbeschwören kann. Sie kann erlaubt werden, wenn es sehr notwendig ist."