Schatzilein hat geschrieben:weiß jemand ob das Visum zur Familienzusammenführung dann was kostet???
Wie kommst du darauf ,das das was Kostet ?????
Es kostet nur wenn ein Albaner oder andere Ausländer einen FZF zu einem anderen Ausländer ein FZF nach Deutschland will ,du meinst sicher das hier aber das Gilt nicht für den Nachzug zu Deutschen Eheparnter ,oder was genau meionst du mit was es Kostet ?????
Oder meinst du diese Gebühr ??? die hr aber nicht Zahlen müsst besser dein Mann da du Deutsche bist ,
Pristina, April 2009
Merkblatt
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug / zur Eheschließung
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) derBotschaft kostenlos sind. Auslagen, z.B. Telefon-und Faxkosten, sind zu erstatten. Weiter wird darauf hingewiesen,
dass die Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft neben den strafrechtlichenKonsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge hat.
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das
Verfahren dauert daher in der Regel mindestens zwei Monate, meistens erheblich länger.
Für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug oder zur Eheschließung gilt für beide Ehegatten ein
Mindestalter von 18 Jahren.
Im Rahmen der persönlichen Vorsprache sind immer folgende Unterlagen vorzulegen:
-drei vollständig in deutscher oder englischer Sprache in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift ausgefüllte
und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
-vier biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
-Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
-Familienzertifikat (nicht älter als sechs Monate)
-dieses Merkblatt
Für Ehegattennachzug:
-Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' (nicht älter als 6 Monate)
-Falls einer der Ehegatten bei Eheschließung noch minderjährig war:
Gerichtsbeschluss über die Zustimmung der Eltern zur Eheschließung
-formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend,
Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
-Nachweis elementarer Deutschkenntnisse
Für Eheschließung in Deutschland (mit anschließendem Daueraufenthalt):
-Geburtsurkunde mit 'Apostille' (nicht älter als sechs Monate)
-Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung des Standesamtes in Deutschland
-Original-Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz des in Deutschland lebenden
Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend, mit Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
-Nachweis elementarer Deutschkenntnisse
Alle Unterlagen müssen im Original und mit zwei Schwarz-Weiß-Kopien vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können.
Übersetzungen können nur von vereidigten Dolmetschern akzeptiert werden. Vollständigkeit der Unterlagen führt
nicht automatisch zur Visumserteilung. Ge- oder verfälschte Unterlagen führen automatisch zur Ablehnung.
Die Gebühr in Höhe von EUR 60,00 ist bei Beantragung bar zu zahlen. Die Botschaft akzeptiert Geldscheine bis zu
einer Höhe von EUR 50,00; höherwertige Scheine werden nicht angenommen. Gebührenbefreiung gilt für Ehegatten
von Deutschen und EU-Staatsangehörigen; hierauf ist zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Vorlage geeigneter
Nachweise hinzuweisen. Eine nachträgliche Gebührenerstattung ist nicht möglich. Bei Ablehnung – gleich aus
welchem Grund -wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet. Außer der o.a. Gebühr und ggf. entstehenden
Telekommunikationsauslagen entstehen keine weiteren Kosten – weder innerhalb noch außerhalb der Visastelle.
Sollten Sie gleichwohl von Dritten gebeten werden, mehr zu zahlen, bitten wir um schriftliche Benachrichtigung
möglichst unter ausführlicher Schilderung.
Adresse: Öffnungszeiten Ausgabe: Telefon: Telefax: Email:
Rr. Azem Jashanica Nr.
17,
Dragodan II
10000 Pristina
Montag bis Freitag
jeweils 08.00 Uhr bis
12.00 Uhr
je nach Vorgabe
bei Antragstellung
Visastelle: +381-38-254577
Kanzlei: +381-38-254500
+381-38-2545-36
info@pris.auswaertiges-amt.de
Internet:
www.pristina.diplo.de