kosovar-albaboy
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Einreise von KS nach DE Visum? Was ist ein Schengen Visum?

Di, 03. Aug 2010, 21:46

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann den ich bin am verzweifeln.
Bitte lacht nicht wenn Ihr das lest.
Also ich habe folgendes Problem.
Ich habe ein Mädchen in KS schon länger kennengelernt und nun möchte ich sie für immer zu mir nach DE hinbringen.
In KS sagt man mir ich bräuchte ein SchengenVisum (keine Ahnung was das ist, bei möglichkeit bitte erklären) und soll dafür 3500€ abdrücken. Das Visum soll 1 Jahr lang dann gültig sein.
Wie schaffe ich es nun am besten sie nach DE zu bringen und sie hier dann auch behalten. Wenn sie ein Visum hat dann muss sie ja nach 3 Monaten wieder zurück nach KS. Ich wollte hier dann auch dann Ehe schließen wobei ich auch gehört habe das es da probleme gibt.
Kann mir einer einen Tipp geben wie ich das am besten mache und am günstigsten?
Ich habe auch irgendwas von einem DE Sprachkurs gehört den Sie absolvieren soll. In Prishtina kann man so ein Zeugnis für 100€ kaufen :D .
Helft mir bitte.
Ich danke für jede Antwort

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Hogwash
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Di, 03. Aug 2010, 22:13

Ne den Deutschkurs muss sie dann hier machen. Das nennt sich Integrtionskurs und der geht ca. 18 Monate. Die Frau meines Vaters mach den gerade. Inhalte sind neben den Sprachkenntnissen politische Kenntnisse usw.
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kosovar-albaboy
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Di, 03. Aug 2010, 22:19

Erstmal vielen dank für die Antwort.
Wie mach ich das dann am besten das wenn Sie hierher kommt das sie hier bleibt?

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saloni
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Di, 03. Aug 2010, 22:30

heiraten.
:wink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Visum

Visum zwecks Eheschließung in Deutschland, zum Zwecke der Einreise zum Ehegatten
(- auch mit minderjährigen Kindern) sowie Einreise zu in Deutschland lebenden
Kindern der Antragsteller (Stand: September 2009)
Folgende Unterlagen sind für die Visumbeantragung aus den oben genannten Gründen immer
vorzulegen:
·3 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antragsformulare
·eine eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG
·gültiger Reisepass und 2 Kopien der Auslandsseite des Passes
·3 biometrische Passfotos (Farbe, Größe: 3,5 x 4,5cm)
·Meldebestätigung des in Deutschland wohnhaften Ehegatten/Verlobten/sonstigen Familienangehörigen,
zu welchem die Einreise erfolgen soll bzw gültiger Aufenthaltstitel sofern der Ehegatte/
künftige Ehegatte/sonstige Familienangehörige kein Deutscher ist.
Die Antragsformulare und die Erklärung gemäß § 55 AufenthG sind KOSTENLOS in der Botschaft
erhältlich!
Zusätzlich werden - je nach Art der Familienzusammenführung - folgende Dokumente benötigt:
1) Beantragung eines Visums bei erfolgter Eheschließung:
Geburtsurkunde des Antragstellers
Heiratsurkunde
Ggf.: Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden des früheren Ehegatten des Antragstellers
Jeweils mit notariell beglaubigter Kopie und Übersetzung in die deutsche Sprache. (je 2 Exemplare,
wovon nur 1 Exemplar notariell beglaubigt sein muss)
•Bearbeitungsgebühr i.H.v. 60,- E , zu zahlen in kirg. Som am Tag der Antragstellung.
Sofern der in Deutschland wohnhafte Ehegatte Deutscher oder EU/EWR Staatsangehöriger (Nachweis
durch Kopie des Passes) ist, ist die Bearbeitung gebührenfrei.
•Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten
„Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“
Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher
Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“
2) Beantragung eines Visums zum Kindernachzug minderjähriger Kinder:
·Geburtsurkunde jedes Kindes
·Sorgerechtsnachweis
Jeweils mit notariell beglaubigter Kopie und Übersetzung in die deutsche Sprache. (je 2 Exemplare,
wovon nur 1 Exemplar notariell beglaubigt sein muss)
3) Beantragung eines Visums bei beabsichtigter Eheschließung :
·Formlose Einladung des künftigen Ehepartners mit vollständiger Angabe seiner Personalien
und Adresse in Deutschland
·Bescheinigung des beteiligten Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung nebst
Bestätigung, dass alle für die Eheschließung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Seit dem 01.05.2007 werden Anträge zwecks Einreise zur Eheschließung nur noch
angenommen, wenn die Überprüfung der notwendigen Unterlagen in Deutschland
bereits abgeschlossen ist und die Anmeldung beim Standesamt bereits erfolgte.
·Bearbeitungsgebühr i.Hv. 60 Euro, zu zahlen in kirg. Som am Tag der Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsgebühr im Falle einer Ablehnung des
Antrages NICHT erstattet wird.
·Nachweis von deutschen Sprachkenntnisse auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat
erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“
Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher
Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“
4) Einreise zur Familienzusammenführung mit sonstigen Familienangehörige im Sinne von §
36 AufenthG:
·Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis zu der in Deutschland lebenden
Person belegen (z.B. Heirats- Geburtsurkunden etc)
·Formlose schriftliche Begründung, weshalb es eine außergewöhnliche Härte darstellt, wenn
Sie nicht nach Deutschland mit dem Ziel des dauernden Aufenthalts einreisen dürfen.
!!!! Wichtig !!!!! Alle Personenstandsurkunden und Bescheinigungen müssen im ORIGINAL
vorgelegt werden!
Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die Antragsunterlagen
an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung
zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige
Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben. Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer
Bearbeitungszeit von 4 - 8 Wochen zu rechnen ist. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die
Bearbeitungsdauer.
In Einzelfällen kann zudem die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen sowie von deutschen Übersetzungen
notwendig werden.
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro und keiner Vermittlungsagentur in Kirgistan zusammen.
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags verbessern sich durch Einschaltung eines Reisebüros
NICHT.
Zahlen Sie für derartige Vermittlungsangebote keinesfalls Geld!



Visabestimmungen
Antragsformular
Hier finden Sie die Visumsantragsformulare als pdf-Datei zum Herunterladen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, das Formular bereits zu Hause auszudrucken und auszufüllen.





Willkommen bei der Deutschen Botschaft Pristina


:arrow:


http://www.pristina.diplo.de/Vertretung ... ungen.html
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Hogwash
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Di, 03. Aug 2010, 22:31

oh man dafür musst Du sie heiraten und dann kann eine sog. Familienzusammenführung stattfinden. Kann aber sein, dass sie zwischendurch das Land nochmal verlassen muss.

PS: ich hoffe es ist deine große Liebe und ihr werdet glücklich! Sei aber vorsichtig, denn es gibt schwarze Schafe die das nur aus Kalkül tun.
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.

Mi, 04. Aug 2010, 12:36

:shock: kostet so ein Visum tatsächlich 3500Euro?

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saloni
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Mi, 04. Aug 2010, 12:58

auf der Botschaftsseite recherchieren.

Weil, es gibt Betrüger da unten. Sogenante Visabüros, direckt vor der Botschaft :shock: :lol: und die bescheissen den Antragssteller um ihr Geld und dan wird ihnen gesagt, sorry, wir konnten keins machen, wegen so und dem..aber sie können es ja noch mals versuchen und nochmals so und so viel bezahlen. Die normale Gebühr ist unter Hundert Euro, klar zahlste dan hier je nach Ort noch was, aber auf der Seite von der Botschaft Prishtina's wird sogar vor diesn Büros gewahrnt, dass sie NICHT mit denen zusammen arbeiten :wink:

Sobald so horende Beträge gefordert werden, sofort informieren ob es sich um einen Betrug handeln könnte. Nur mit Kommunen und Konsulaten zusammen arbeiten, alle anderen vorne weg lassen, bei uns hier in der Schweiz meldet sich nach Antrag das Bundes Amt für Migration, also das Ausländeramt.

mfg
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burgi
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Do, 05. Aug 2010, 9:28

hallo , das haben wir alles hinter uns , du kannst sie heiraten , aber sie wird wieder zurueck in den ks ausgewiesen weil sie nur dort die sprachpruefung deutsch a1 absolvieren kann . hat sie dieses dokument , so wird sie auch noch in der botschaft auf ihr tatsächliches deutsch geprüft , damit man sicher sein kann dass es keinerlei koruption in sache deutschtest gegeben hat .
zu deinen 3500 euro visum kann ich dir sagen , dass das keine kaufsumme für das visum ist , sondern du must in deiner komune eine sogenannte verpflichtungserklärung beantragen und dafür wird eine sicherheitsleistung ( vierstellige summe ) genommen , die du dann auch zurueck bekommst , sobald sie wieder ausgereist ist .
das schengen-visum ist ein für höchstens 3 monate gültiges visum , welches dem besitzer ( in ) erlaubt sich im schengenraum aufzuhalten. d.h. die meisten länder in der eu .
am besten ist , du heiratest sie im ks , sie macht die deutschprüfung a1 , und dann macht ihr eine familienzusammenführung , so haben wir es gemacht denn das ist einfacher als hier in d zu heiraten.
mfg bugi

kosovar-albaboy
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Do, 05. Aug 2010, 14:42

Hallo,
heißt das wenn ich sie in Ks heirate und dann hier eine familienzusammenführung beantrage braucht sie hier nicht nochmal den Test ablegen?
Wie ist es den z.b ich heirate sie in KS und sie macht dort den Test wenn ich dann hier den Antrag auf Familienzusammenfuhrung Stelle?

Vielen dank für eure Hilfe ihr seit die besten

chantal
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Do, 05. Aug 2010, 14:46

kosovar-albaboy hat geschrieben:Hallo,
heißt das wenn ich sie in Ks heirate und dann hier eine familienzusammenführung beantrage braucht sie hier nicht nochmal den Test ablegen?
Wie ist es den z.b ich heirate sie in KS und sie macht dort den Test wenn ich dann hier den Antrag auf Familienzusammenfuhrung Stelle?

Vielen dank für eure Hilfe ihr seit die besten
Wenn du sie im KS heiratest, muss sie für die FZF den A1-Test vorweisen. Ob sie dann noch eine Empfehlung für einen Integrationskurs hier von der ABH bekommt, kann dir vorher keiner sagen. Ansonsten muss sie keinen Test mehr hier machen.

Und ganz wichtig, nicht du stellst das Visum zur FZF, sondern sie bei der Deutschen Botschaft. Du bist nur involviert, da sie die FZF zu dir beantragt.
Kommt, lasst uns Bekanntschaft schließen. Lasst die Dinge schlichter fließen. Lasst uns in Liebe leben. Niemand überlebt die Welt. (Yunus Emre)

Alket
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Do, 05. Aug 2010, 20:00

hallo albaboy

Kann ich wissen wie die Person hies die von dir 3500 Euro für ein Visum verlangt hat?

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saloni
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Do, 05. Aug 2010, 20:04

:shock: willst du den Pissnes Men blossstellen oder anschwärzen?

Ich vermute das, da schon so Schwindelein wie bei den Heiratsversprechenden Russen betrieben wird. Es ist nämlich lukrativ. Manch Mädel sagt, schick 700 Euro fürs TICKET ETC UND KOMMT NIE; HAT DAN NE Ausrede. Gillt auch zu bedenken.
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sinnesrausch
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Fr, 06. Aug 2010, 9:34

burgi hat geschrieben:hallo , das haben wir alles hinter uns , du kannst sie heiraten , aber sie wird wieder zurueck in den ks ausgewiesen weil sie nur dort die sprachpruefung deutsch a1 absolvieren kann . hat sie dieses dokument , so wird sie auch noch in der botschaft auf ihr tatsächliches deutsch geprüft , damit man sicher sein kann dass es keinerlei koruption in sache deutschtest gegeben hat .
zu deinen 3500 euro visum kann ich dir sagen , dass das keine kaufsumme für das visum ist , sondern du must in deiner komune eine sogenannte verpflichtungserklärung beantragen und dafür wird eine sicherheitsleistung ( vierstellige summe ) genommen , die du dann auch zurueck bekommst , sobald sie wieder ausgereist ist .
das schengen-visum ist ein für höchstens 3 monate gültiges visum , welches dem besitzer ( in ) erlaubt sich im schengenraum aufzuhalten. d.h. die meisten länder in der eu .am besten ist , du heiratest sie im ks , sie macht die deutschprüfung a1 , und dann macht ihr eine familienzusammenführung , so haben wir es gemacht denn das ist einfacher als hier in d zu heiraten.
mfg bugi
heißt das eu länder haben es einfacher ? verstehe ich richtig ?
dann braucht ein EU bürger praktisch nicht sofort zu heiraten, um hier in D eine bleiberecht zu bekommen?
Lg.Sinnesrausch

Das Leben mag vielleicht keinen Sinn haben, was aber noch lange nicht heißt, dass es Sinnlos ist.
http://www.youtube.com/watch?v=6BzYUvzOY6w

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Fr, 06. Aug 2010, 9:45

Alket hat geschrieben:hallo albaboy
Kann ich wissen wie die Person hies die von dir 3500 Euro für ein Visum verlangt hat?
Alket, willst du etwa die helfte ...:lol: (Spaß :wink: )

@ albaboy,
das ist echt Betrug! Frag doch mal bei der Ausländerbehörde oder Standesamt nach. Dort wirst du bestimmt konkretes Auskunft bekommen. Wichtig ist, die Statsangehörigkeit der Partner/in zu benennen.
Koha s'vjen pas teje, ti hiq pas kohese!
Naim Frasheri

stickedy
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Di, 05. Okt 2010, 14:57

sinnesrausch hat geschrieben:heißt das eu länder haben es einfacher ? verstehe ich richtig ?
dann braucht ein EU bürger praktisch nicht sofort zu heiraten, um hier in D eine bleiberecht zu bekommen?
Natürlich nicht! Jeder EU-Bürger kann prinzipiell innerhalb der EU seinen Aufenthaltsort/Wohnort frei wählen. Je nach Land benötigt man zwar nach einer gewissen Zeit eine Aufenthaltsgenehmigung, das ist aber im Fall eines EU-Bürgers an sich nur eine Formsache und wird sofort ohne Bedingungen erteilt.

Deswegen ist ja die Abschiebung von rumänischen und bulgarischen Roma durch Frankreich ein Verstoss gegen EU-Recht, siehe http://www.focus.de/politik/weitere-mel ... 57366.html

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leanna
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Di, 05. Okt 2010, 18:05

sinnesrausch hat geschrieben:heißt das eu länder haben es einfacher ? verstehe ich richtig ?
dann braucht ein EU bürger praktisch nicht sofort zu heiraten, um hier in D eine bleiberecht zu bekommen?
Meinst du, dann würden so viele Deutsche einfach nach Mallorca, nach Italien oder nach Frankreich ziehen? Wenn die alle heiraten und einen Sprachtest machen müssten, dann wär damit aber ganz schnell Schluss :lol:
Ich möchte gerne etwas weniger blöd sterben als ich geboren bin.

André Heller

Schatzilein
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Mo, 18. Okt 2010, 8:52

Also das mit dem gekauften Deutschkurs oder Test,da laß man schön die Finger davon(das sagt auch die Botschaft).Die lassen nur bestimmte Schulen zu wo man überhaupt den Deutschkurs machen kann..also wenn sie nun mal kein Deutsch kann,muß sie den machen!!!Laut Botschaft muß man geringe Deutschkenntnisse nachweisen,wobei ich mich frage was denn gering bedeutet.Mein Mann hat in der Botschaft den Test gemacht,bzw. ein deutscher Mitarbeiter hat ihn auf Deutsch gefragt wo er den in D. wohnen wird,wie er sich das Leben hier vorstellt ob er sich ein Ticket kaufen kann oder nach dem Weg fragen...damit war es für uns erledigt.Dem Mann hat das gereicht...aber mein Mann kann ja soweit Deutsch,nur nicht schreiben!!!
Du kannst ein Besuchsvisum beantragen...Kosovo ist ja leider noch nicht in der EU und das wird auch noch ne Weile dauern,ich war ja dort,da fehlt noch so viel in dem Land.
Das Besuchsvisum ist -glaube ich-nicht so schwer zu erhalten,du mußt nur gewährleisten dass du deinen Besuch auch finanziell versorgst...
Alles andere ist von Fall zu Fall verschieden,Fakt ist nur,dass die Behörden echt genau alles prüfen und das alles seine Zeit dauert.Also leicht ist es nicht....

kosovar-albaboy
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Di, 02. Nov 2010, 13:10

Vielen Dank für eure Antoworten.

Es hat sich jetzt etwas getan... unswar noch mehr Unklarheiten.

Es ist so: Meine Verlobte ist nicht zur Schule gegangen, kann somit weder lesen noch schreiben. Der 2.te Punkt ist, das ich gehört habe selbst wenn ich ein Besuchervisum beantrage das die Botschaft in Prishtina das ablehnt.
Der andre Punkt ist, das ich zurzeit nur in der Ausbildung bin und natürlich somit auch mit meinen Eltern lebe. Selbst wenn ich einen Antrag stellen würde, würde dieser Wahrscheinlich abgelehnt werden da ich Ihr nicht den Unterhalt sichern kann.

Wenn ich in KS ehe schließe muss sie ja erst einen Test dort absolvieren wenn sie den verhaut wovon ich komischerweise leider davon ausgehe da sie weder lesen noch schreiben kann hat dies keinen Zweck oder???

Angenommen wir haben geheiratet und sie besteht diesen Test und ich beantrage Familienzusammenführung was passiert danach?

Oder angenommen Sie kommt jetzt mit diesem Visum was ich Ihr dann kaufe auch wenn ich selbst weiß dass das Wucher ist aber es sind vor 2 Monaten Ihre beiden Elternteile gestorben und sie lebt zurzeit nur mit Ihren geschwistern. So angenommen sie kommt jetzt mit dem von mir gekauftem Visum nach D und ich will sich dann auf keinen fall wieder zurückreisen lassen was mache und wie mache ich das am besten? Oder welche möglichkeiten habe ich?


Ich wollte sie nämlich dann hier zur Schule schicken und nicht in KS geht das????

MfG

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