heiraten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Visum
Visum zwecks Eheschließung in Deutschland, zum Zwecke der Einreise zum Ehegatten
(- auch mit minderjährigen Kindern) sowie Einreise zu in Deutschland lebenden
Kindern der Antragsteller (Stand: September 2009)
Folgende Unterlagen sind für die Visumbeantragung aus den oben genannten Gründen immer
vorzulegen:
·3 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antragsformulare
·eine eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG
·gültiger Reisepass und 2 Kopien der Auslandsseite des Passes
·3 biometrische Passfotos (Farbe, Größe: 3,5 x 4,5cm)
·Meldebestätigung des in Deutschland wohnhaften Ehegatten/Verlobten/sonstigen Familienangehörigen,
zu welchem die Einreise erfolgen soll bzw gültiger Aufenthaltstitel sofern der Ehegatte/
künftige Ehegatte/sonstige Familienangehörige kein Deutscher ist.
Die Antragsformulare und die Erklärung gemäß § 55 AufenthG sind KOSTENLOS in der Botschaft
erhältlich!
Zusätzlich werden - je nach Art der Familienzusammenführung - folgende Dokumente benötigt:
1) Beantragung eines Visums bei erfolgter Eheschließung:
Geburtsurkunde des Antragstellers
Heiratsurkunde
Ggf.: Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden des früheren Ehegatten des Antragstellers
Jeweils mit notariell beglaubigter Kopie und Übersetzung in die deutsche Sprache. (je 2 Exemplare,
wovon nur 1 Exemplar notariell beglaubigt sein muss)
•Bearbeitungsgebühr i.H.v. 60,- E , zu zahlen in kirg. Som am Tag der Antragstellung.
Sofern der in Deutschland wohnhafte Ehegatte Deutscher oder EU/EWR Staatsangehöriger (Nachweis
durch Kopie des Passes) ist, ist die Bearbeitung gebührenfrei.
•Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten
„Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“
Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher
Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“
2) Beantragung eines Visums zum Kindernachzug minderjähriger Kinder:
·Geburtsurkunde jedes Kindes
·Sorgerechtsnachweis
Jeweils mit notariell beglaubigter Kopie und Übersetzung in die deutsche Sprache. (je 2 Exemplare,
wovon nur 1 Exemplar notariell beglaubigt sein muss)
3) Beantragung eines Visums bei beabsichtigter Eheschließung :
·Formlose Einladung des künftigen Ehepartners mit vollständiger Angabe seiner Personalien
und Adresse in Deutschland
·Bescheinigung des beteiligten Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung nebst
Bestätigung, dass alle für die Eheschließung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Seit dem 01.05.2007 werden Anträge zwecks Einreise zur Eheschließung nur noch
angenommen, wenn die Überprüfung der notwendigen Unterlagen in Deutschland
bereits abgeschlossen ist und die Anmeldung beim Standesamt bereits erfolgte.
·Bearbeitungsgebühr i.Hv. 60 Euro, zu zahlen in kirg. Som am Tag der Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsgebühr im Falle einer Ablehnung des
Antrages NICHT erstattet wird.
·Nachweis von deutschen Sprachkenntnisse auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat
erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“
Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher
Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“
4) Einreise zur Familienzusammenführung mit sonstigen Familienangehörige im Sinne von §
36 AufenthG:
·Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis zu der in Deutschland lebenden
Person belegen (z.B. Heirats- Geburtsurkunden etc)
·Formlose schriftliche Begründung, weshalb es eine außergewöhnliche Härte darstellt, wenn
Sie nicht nach Deutschland mit dem Ziel des dauernden Aufenthalts einreisen dürfen.
!!!! Wichtig !!!!! Alle Personenstandsurkunden und Bescheinigungen müssen im ORIGINAL
vorgelegt werden!
Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die Antragsunterlagen
an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung
zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige
Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben. Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer
Bearbeitungszeit von 4 - 8 Wochen zu rechnen ist. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die
Bearbeitungsdauer.
In Einzelfällen kann zudem die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen sowie von deutschen Übersetzungen
notwendig werden.
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro und keiner Vermittlungsagentur in Kirgistan zusammen.
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags verbessern sich durch Einschaltung eines Reisebüros
NICHT.
Zahlen Sie für derartige Vermittlungsangebote keinesfalls Geld!
Visabestimmungen
Antragsformular
Hier finden Sie die Visumsantragsformulare als pdf-Datei zum Herunterladen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, das Formular bereits zu Hause auszudrucken und auszufüllen.
Willkommen bei der Deutschen Botschaft Pristina
http://www.pristina.diplo.de/Vertretung ... ungen.html