Do, 03. Jun 2010, 14:45
also in der Schweiz..
gehts nicht soooo lange...
wenn alles so früh wie möglich eingeleitet wird, so um die rund Max. zwei Jahre.
Bei einer Betreibung, haben kinderalimente den Vorrang.
Jedoch, damit damit das Kind dan was hat, läuft der Vorschuss, sobald alles geklärt ist, dass Geld selbst holen sie im Nqachhinein rein, somit muss man evtl. so rund kanpp zwei Jahre warten, bis der Stein ins rollen kommt. Ab Datum der Anerkennung, auch da lassen die Behörden sich nicht mehr lumpen, wenn der Vater amtlich fest steht, muss er alles noch nachzahlen.
somit bekommt, dass Kind dan in etwa den mindestdurchschnitt, pro Monat min. 600.-- plus die Schuldennachzahlung, die sofort eingetrieben wird...was so meist noch etwa 3-6 Monate dan dauern kann.
Auf jedenfall nachdrücken und sowieso, sobald er Vater verpflichtet ist zum zahlen und Besuchen dürfte auch wenn er nicht will, muss er bezahlen. Sollte er das nicht tun, muss man in der Schweiz, zum Sozialamt sprich zur Inkassostelle, mit denen Kontakt aufnehmen und dene alles schildern.
Am besten wäre es aber, die Gemeinde davor schon miteinzu beziehn. und am Fall dran zu sein.
Sollte er nun nicht bezahlen, muss man den Vorschuss beantragen und um zusätzliche inkassohilfe bitten. Das sind zwei verschiedene Dokumente. Man muss aber alles selber bveantragen, die kommen nicht von selber.
Vorschuss ist Vorschuss.... davor kommt aber noch die Inkasso hilfe, diese tun das Geld schneller und besser eintreiben bei ihm.
weigert er sich dennoch, bekommt er eine Lohnpfändung.
Dafür brauchen sie nicht nur die Anmeldung, sondern auch die Vollmacht.
Es sind zwei Dinge.
Zur klärung der Vaterschaft, tretet eigentlich die Vormundschaftsbehörde mit einem Bestand ein. der ist der sogenante Anwalt, dass Sprachrorh des kindes. Da es um das Kindsrecht geht.
Kein Kind kann von Luft und Liebe leben.
Und das min. von ca 600.-- reichen kaum aus, also ist es nur eine Art Beitragsleistung, für die Männer die nun denken das seih zu viel oder es ginge nur ums Geld.
Den den Lulli konnten sie ja auch rein tauchen....
Ob nun einer dan das Kind sehen will oder nicht, spielt keine Rolle.
Aber er bekommt das Besuchsrecht, jenach Verhältnis der Eltern in Begleitung eines Beistandes. Anfangs evtl. nur Stundenweise, aber jedoch hat jeder Vater das min.Recht auf ein mal pro Monat. üblicherweise aber, jedes zweite WE.
lg
Kleiner Nachtrag:
Es ist nicht automatisch, dass der Ehepartner als Vater auch gilt.
Bevor das Kind auf der Welt ist, machen sich ja die meisten doch etwas Gedanken über den Ort, sprich den Spital wo sie gebären werden.
Man muss sich da anmelden.
Da fragen sie Name von Mama, Name von Ehemann und ob dieses Kind vom Ehemann ist, wenn nein, bitte ausfüllen. und weitere Fragen auch noch.
nach der Geburt bekommt man den Fak. wider retour, mit dem Stempel der Hebamme oder Arztes, was es geworden ist, wann etc.,
mit diesem Dokument geht man dan in das Einwohneramt und meldet sofort den neuen Bürger an.
Aber reden muss man immer mit den Behörden. Lieber zu viel als einmal zu wenig.
Freundliche Grüsse
stolz bin, auf meine Schwiegereltern