Hallo,Koby Phoenix hat geschrieben:Wenn die Frage wirklich ernst gemeint ist, versuche ich
sie dir zu beantworten :
Mal davon abgesehen, das du niemals alle Albaner
auf einen Prototypen zuordnen kannst, sowie auch
keinen Deutschen, wird es wohl einfach dir diese
Frage in Allgemeinen zu beantworten.
NEIN ich kann dich beruhigen nicht alle Albaner
sind so, du kannst deine Prinzessinen-Träume
behalten.
Albaner sind Menschen. Der Mensch neigt sowohl zu
Lügen , Intrigen, wenn er Interesse an irgendwas
hat und natürlich gibt es Albaner, die die Interesse
haben, in einem einigermaßen sicheren und
und aufsichtsreichen Land zu leben.Da die Aufnahmebedingungen
hier hart sind, nutzt der Mensch auch Wege, welches
für einige perplex und unverständlich erscheinen.
Ich denke,wäre Deutschland in ärmlichen Verhältnissen gäbe
es genauso welche Einzelbeispiele.. oder gibt es
dies schon? JA! Schau, es gibt genug Beispiele
das auch Deutsche wegen Interessen jemanden
ohne wahre Gefühle heiraten können. Dies
ist oft bei alten Säcken wie Dieter Bohlen
oder sonstwas bekannt, der eine 20 Jahre jüngere
Frau hat oder bei hohen Positionen.
Doch das Thema Liebe und das Thema Beziehung
sind so komplex, das du das nicht darauf minimieren
kannst. Wenn du in einer Beziehung schei**e baust,
kannst du nicht verlangen das er mit dir immer
zusammen bleiben will. Du kannst nicht sagen:"So
er hat jetzt die Papiere und er hat mich jetzt geheiratet
also muss er auch mit mir ein Leben lang zusammenbleiben."
Schließlich haben Albaner wie alle anderen Menschen
Gefühle. Ich habe das Gefühl, das viele frustrierte Frauen
dies rechtfertigen, indem sie ihren albanischen Ex-Männern
dies vorwerfen... dabei schrieben sie ein halbes
Jahr vorher wie gut doch der Sex, die Beziehung und
alles war.. ist das nicht unfair?
Es gibt Menschen, die die Wahrheit einfach durch
das Einfache verdecken wollen und sich auf das
Mythos Papiere zurücklehnen.. von solchen Menschen
würde ich vorsichtigen Abstand halten.
Und bei allen Frauen, die wirklich eine schei** Beziehung
mit einem Albaner hatten ... das hättet ihr auch mit
einem anderen Asi aus einer anderen Nation haben können..
ich kenne zu viele Deutsche, die sich in dem gleichen
Muster bewegen wie einige wenige Albaner, die
man hier zu prototypisieren versucht.
Also heirate wen du liebst und überlasse das Reden den anderen,
erwarte keine totale unzerstörbare ritterliche Liebe, darauf
hast du keine Garantie und auch kein Recht, dies von einem
Menschen zu verlangen.
Die Ehe eines Ausländers mit einem Deutschen bzw. einem EU-Bürger weckt bei Ausländerbehörden mitunter Skepsis. Meist sind es größere Altersunterschiede, welche dann zu ausgiebigen Interviews führen.
Die oftmals überraschend angesetzten Fragerunden sollen klären, ob tatsächliche eine “familiäre Lebensgemeinschaft” besteht. Nicht die Ehe, sondern nur das tatsächlich Zusammenleben begründen nämlich ein Aufenthaltsrecht.
Die Ehegatten werden getrennt befragt.
Dazu können sie nicht gezwungen werden, aber viele lassen sich spontan darauf ein.
Wenn das Ausländeramt sorgfältig arbeitet, wird dann ein ganzer Fragenkatalog abgearbeitet, um später Widersprüche aufzeigen und eine Scheinehe nachweisen zu können.
Der Fragebogen sieht zum Beispiel so aus:
1. Wohnverhältnisse
Unter welcher Adresse leben Sie zusammen?
In welcher Etage liegt die Wohnung?
Wie heißen die direkten Nachbarn?
Bewohnen außer Ihnen und Ihrem Ehepartner noch andere Personen die Wohnung?
Von wessem Konto wird die Miete überwiesen?
Haben Sie Haustiere?
Beschreiben Sie die Wohnung (Zahl der Zimmer, Lage der Zimmer).
Was für einen Bodenbelag haben Wohnzimmer und Schlafzimmer?
Befindet sich in der Wohnung eine Waschmaschine?
Wer wäscht die Wäsche?
Befindet sich in der Wohnung eine Geschirrspülmaschine?
Wie wird die Wohnung beheizt?
Wie viele Fernsehgeräte besitzen Sie? Wo in der Wohnung befinden sich diese?
2. Fragen zur Eheschließung
Wenn und wo haben Sie sich zum ersten Mal getroffen?
Wann und wo haben Sie sich zum zweiten Mal getroffen?
Wann haben Sie sich zur Heirat entschlossen (z.B. Heiratsantrag mit “ja” beantwortet)?
Warum haben Sie ggf. im Ausland geheiratet?
Wie sind Sie ggf. zum Ort der Heirat gereist?
Haben Sie Eheringe?
Wann und wo haben Sie die Eheringe gekauft?
Hatten Sie Trauzeugen?
Haben Sie die Hochzeit gefeiert?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
3. Familiäre Verhältnisse
Name des Vaters?
Name der Mutter?
Wohnort/Land?
Hat Ihr Ehepartner Ihre Eltern bereits kennen gelernt?
Name des Schwiegervaters?
Name der Schwiegermutter?
Wohnort?
Haben Sie Ihre Schwiegereltern bereits kennen gelernt?
Haben Sie Geschwister? Wenn ja, Name der Geschwister?
Hat Ihr Ehepartner Geschwister?
Wenn ja, haben Sie diese bereits kennen gelernt?
4. Fragen zur eigenen Person und zum Ehepartner
In welcher Sprache verständigen Sie sich?
Ihr Geburtsdatum?
Geburtsdatum und -ort Ihres Ehepartners?
Waren Sie schon einmal verheiratet?
War Ihr Ehepartner schon einmal verheiratet?
Haben Sie Kinder?
Wenn ja, Namen und Alter der Kinder?
Hat Ihr Ehepartner Kinder?
Welche Augenfarbe haben Sie?
Welche Augenfarbe hat Ihr Ehepartner?
Tragen Sie eine Brille oder Kontaktlinsen?
Trägt Ihr Ehepartner eine Brille oder Kontaktlinsen?
Wie groß sind Sie?
Wie groß ist Ihr Ehepartner?
Welche Schuhgröße haben Sie?
Welche Schuhgröße hat Ihr Ehepartner?
Welchen Schul-/Universitätsabschluss hat Ihr Ehepartner?
Welchen Schul-/Universitätsabschluss haben Sie?
Welchen Beruf hat Ihr Ehepartner erlernt und welchen Beruf übt er zur Zeit aus?
Welchen Beruf haben Sie erlernt und welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus?
5. Sonstiges
Was haben Sie für Hobbys / Interessen?
Betreiben Sie Sport? Wenn ja, welchen?
Was hat Ihr Ehepartner für Hobbys / Interessen?
Betreibt Ihr Ehepartner Sport? Wenn ja, welchen?
Namen von gemeinsamen Bekannten / Freunden?
Haben Sie schon gemeinsam Urlaub gemacht? Wen ja, wann und wo?
Sind Sie Linkshänder oder Rechtshänder?
Ist Ihr Ehegatte Linkshänder oder Rechtshänder?
Zum Frühstück bevorzugen Sie welches Getränk?
Welches Getränk bevorzugt Ihr Ehegatte zum Frühstück?
Rauchen Sie? Wenn ja, welche Marke?
Raucht Ihr Ehepartner? Wenn ja, welche Marke?
Haben Sie einen Führerschein?
Hat Ihr Ehepartner einen Führerschein?
Haben Sie oder Ihr Ehepartner ein Auto? Wenn ja, welches Fabrikat? Welche Farbe? Auf wen zugelassen?
Haben Sie besondere Merkmale (Tätowierungen o.ä.)?
Hat Ihr Ehegatte besondere Merkmale?
Was haben Sie ihrem Ehepartner zum letzten Geburtstag geschenkt?
Was Ihr Ehepartner Ihnen geschenkt?
Gab es anlässlich des letzten Geburtstages eine Feier? Wenn ja, in welchem Rahmen?
Frage an Ehemann: Rasieren Sie sich nass oder trocken?
Frage an Ehefrau: Wie rasiert sich Ihr Ehepartner?
Haben Sie das letzte Weihnachtsfest zusammen verbracht? Wenn ja, wann und wo?
Bei welcher Krankenversicherung sind Sie versichert?
Auf welcher Seite des Bettes schlafen Sie?
Haben Sie einen Internetanschluss?
Wenn ja, wie ist Ihre E-Mail-Adresse?
Wie halten Sie den Kontakt aufrecht, wenn Sie getrennt sind?
Wie werden eventuelle Heimfahrten durchgeführt?
so Evalina...Werde ich für eine Scheinehe bestraft?
Ich überlege mir, mit einem Ausländer eine Scheinehe einzugehen, damit er eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Kann ich dafür bestraft werden?
Wer heiratet, ohne mit dem ausländischen Partner eine Lebensgemeinschaft zu planen, geht eine Scheinehe ein. Als Indizien dafür gelten etwa ein grosser Altersunterschied, eine Heirat nach kurzer Bekanntschaft oder unmittelbar bevor ein Ausländer die Schweiz verlassen müsste.
Die Strafbestimmungen: Wer eine Scheinehe eingeht, vermittelt oder fördert, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Wer Geld dabei kassiert, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Zivilstandsbeamte dürfen eine Heirat bei offensichtlicher Scheinehe verweigern. Wer nach der Heirat feststellt, dass der ausländische Ehegatte nur wegen des Aufenthaltsrechts geheiratet hat, kann diese einseitige Scheinehe auf Klage hin für ungültig erklären lassen. Eine zweiseitige Scheinehe kann nicht annulliert, sondern nur geschieden werden.
http://www.beobachter.ch/familie/artike ... -bestraft/
Der Himmel ist mächtig – und international. Immer mehr Ehen werden über die Grenzen hinweg geschlossen. 1995 waren in der Schweiz noch 25,6 Prozent aller Trauungen binational; 2002 schon 35,4 Prozent. Fast jeder dritte Schweizer heiratete 2002 eine Frau ohne Schweizer Pass – jede siebte Schweizerin einen Ausländer. Wie viele Scheinehen darunter sind, ist umstritten – rund ein Fünftel, behaupten böse Zungen. Unter Fachleuten unbestritten ist, dass die meisten Scheinehen im Rotlichtmilieu geschlossen werden, und die Zahl solcher Zweckverbindungen steigt: Sexworkerinnen kommen so zu Aufenthaltsbewilligungen, und ihre Scheinehemänner können mit einer «Entschädigung» von mehreren tausend Franken rechnen.
«Missbrauch» ist schwer zu definieren
Die Schliessung einer Scheinehe ist zwar nicht strafbar; fliegt sie aber auf, kann das für Ausländer böse Folgen haben. In Artikel 2 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs heisst es klar: «Der offenbare Missbrauch eines Rechts findet keinen Rechtsschutz.» Im Klartext: Der Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz gilt nicht mehr, wenn die Ehe bloss zum Zweck der Niederlassung zustande gekommen ist. Doch wie viele binationale Liebespaare wären ledig geblieben, hätte nicht die Ausweisung der Partnerin oder des Partners gedroht? Handelt es sich auch hier um einen Missbrauch?
«Entscheidend ist im binationalen Umfeld der Ehewille», sagt Roger Schneeberger, Vorsteher des Migrationsdienstes des Kantons Bern. «Wenn die Partner keinen regelmässigen Kontakt pflegen, keine gemeinsamen Freunde haben, keine Pläne schmieden, liegt der Verdacht eines Missbrauchs auf der Hand. Man kann nicht kommen und sagen ‹Ich will wegen meiner Frau in der Schweiz bleiben› – und weiss nicht einmal, wo sie wohnt.»
Nadarayah (Name geändert), 26, stammt aus Sri Lanka. 1983 kam er in die Schweiz; sein Asylgesuch wurde abgelehnt, wenig später der Rekurs. Im selben Haus lebte Angela R. Die beiden hatten kameradschaftlichen Kontakt. Als er hätte ausgewiesen werden sollen, heirateten sie. Die 30-jährige Psychologin sieht «diese Sache» als einen «Austausch von Rechten». Sie habe ein Recht gehabt, das ihr nichts nützte – das Recht auf Heirat. «Ihm fehlte ein Recht, das für seine Zukunft entscheidend war – das Recht auf Niederlassung.» Die junge Frau ist überzeugt: Jeder Mensch soll den Wohnort frei wählen können. «Als routinierte Singlefrau lebte ich in keiner festen Beziehung, meine Ausbildung war abgeschlossen, ich wollte keine Kinder.»
Politische Argumente für die Ehe
Der Polizist des Kreisbüros warnte sie. «Er sagte mir, ich könne nie mehr mit ihm rechnen. Sollte mich mein Mann schlagen, könne ich seine Hilfe vergessen.» Nadarayah hat sie nie geschlagen. Die beiden haben sich auch kaum geküsst. 2001 erhielt der Tamile «seinen» Schweizer Pass. Wann die Scheidung stattfinden soll, ist offen.
Für Angela R. sprachen viele politische Argumente für ihre Ehe. Diese Heirat hinterlässt aber auch ein zwiespältiges Gefühl. Sie würde heute «klar von einer Scheinehe abraten – Einzelhilfe ändert das Problem nicht». Durch ihre Tat habe sie sich «als Gutmensch gefühlt». Doch da waren noch andere Empfindungen. «In gewisser Hinsicht genoss ich die Macht über ihn. Seine Dankbarkeit ertrug ich nicht.»
Bis 1992 erhielt eine Ausländerin, die einen Schweizer ehelichte, automatisch den Schweizer Pass. Heiratete hingegen ein Ausländer eine Schweizerin, kam kein ausserordentliches Verfahren in Gang. Heute steht Ausländern und Ausländerinnen eine erleichterte Einbürgerung zu – nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz und drei Jahren Ehe. 1992 gab es 3936 solche Einbürgerungen, 2002 waren es 8075. Für die erleichterte Einbürgerung müssen die Partner eine Erklärung unterzeichnen, dass sie in «stabilen ehelichen Verhältnissen und ohne Trennungsabsichten leben».
Bestehen Zweifel am Wahrheitsgehalt dieses Dokuments, wird ein Verfahren zur Bürgerrechtsaberkennung eingeleitet. Die Wachsamkeit der Behörden steigt:
Bis Ende September dieses Jahres wurden bereits über 100 Verfahren eingeleitet und über 20 Pässe eingezogen. Zum Vergleich: 1998 kam es zu 34 Verfahren; zwei davon endeten mit einer Nichtigkeitserklärung.
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... -scheiden/
Eherechtsquiz:
http://www.beobachter.ch/familie/heirat ... n-der-ehe/
Hallo Saloni,saloni hat geschrieben:Also, egal obs eine ist oder nicht.... aber:
Die Ehe eines Ausländers mit einem Deutschen bzw. einem EU-Bürger weckt bei Ausländerbehörden mitunter Skepsis. Meist sind es größere Altersunterschiede, welche dann zu ausgiebigen Interviews führen.
Die oftmals überraschend angesetzten Fragerunden sollen klären, ob tatsächliche eine “familiäre Lebensgemeinschaft” besteht. Nicht die Ehe, sondern nur das tatsächlich Zusammenleben begründen nämlich ein Aufenthaltsrecht.
Die Ehegatten werden getrennt befragt.
Dazu können sie nicht gezwungen werden, aber viele lassen sich spontan darauf ein.
Wenn das Ausländeramt sorgfältig arbeitet, wird dann ein ganzer Fragenkatalog abgearbeitet, um später Widersprüche aufzeigen und eine Scheinehe nachweisen zu können.
Der Fragebogen sieht zum Beispiel so aus:
1. Wohnverhältnisse
Unter welcher Adresse leben Sie zusammen?
In welcher Etage liegt die Wohnung?
Wie heißen die direkten Nachbarn?
Bewohnen außer Ihnen und Ihrem Ehepartner noch andere Personen die Wohnung?
Von wessem Konto wird die Miete überwiesen?
Haben Sie Haustiere?
Beschreiben Sie die Wohnung (Zahl der Zimmer, Lage der Zimmer).
Was für einen Bodenbelag haben Wohnzimmer und Schlafzimmer?
Befindet sich in der Wohnung eine Waschmaschine?
Wer wäscht die Wäsche?
Befindet sich in der Wohnung eine Geschirrspülmaschine?
Wie wird die Wohnung beheizt?
Wie viele Fernsehgeräte besitzen Sie? Wo in der Wohnung befinden sich diese?
2. Fragen zur Eheschließung
Wenn und wo haben Sie sich zum ersten Mal getroffen?
Wann und wo haben Sie sich zum zweiten Mal getroffen?
Wann haben Sie sich zur Heirat entschlossen (z.B. Heiratsantrag mit “ja” beantwortet)?
Warum haben Sie ggf. im Ausland geheiratet?
Wie sind Sie ggf. zum Ort der Heirat gereist?
Haben Sie Eheringe?
Wann und wo haben Sie die Eheringe gekauft?
Hatten Sie Trauzeugen?
Haben Sie die Hochzeit gefeiert?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
3. Familiäre Verhältnisse
Name des Vaters?
Name der Mutter?
Wohnort/Land?
Hat Ihr Ehepartner Ihre Eltern bereits kennen gelernt?
Name des Schwiegervaters?
Name der Schwiegermutter?
Wohnort?
Haben Sie Ihre Schwiegereltern bereits kennen gelernt?
Haben Sie Geschwister? Wenn ja, Name der Geschwister?
Hat Ihr Ehepartner Geschwister?
Wenn ja, haben Sie diese bereits kennen gelernt?
4. Fragen zur eigenen Person und zum Ehepartner
In welcher Sprache verständigen Sie sich?
Ihr Geburtsdatum?
Geburtsdatum und -ort Ihres Ehepartners?
Waren Sie schon einmal verheiratet?
War Ihr Ehepartner schon einmal verheiratet?
Haben Sie Kinder?
Wenn ja, Namen und Alter der Kinder?
Hat Ihr Ehepartner Kinder?
Welche Augenfarbe haben Sie?
Welche Augenfarbe hat Ihr Ehepartner?
Tragen Sie eine Brille oder Kontaktlinsen?
Trägt Ihr Ehepartner eine Brille oder Kontaktlinsen?
Wie groß sind Sie?
Wie groß ist Ihr Ehepartner?
Welche Schuhgröße haben Sie?
Welche Schuhgröße hat Ihr Ehepartner?
Welchen Schul-/Universitätsabschluss hat Ihr Ehepartner?
Welchen Schul-/Universitätsabschluss haben Sie?
Welchen Beruf hat Ihr Ehepartner erlernt und welchen Beruf übt er zur Zeit aus?
Welchen Beruf haben Sie erlernt und welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus?
5. Sonstiges
Was haben Sie für Hobbys / Interessen?
Betreiben Sie Sport? Wenn ja, welchen?
Was hat Ihr Ehepartner für Hobbys / Interessen?
Betreibt Ihr Ehepartner Sport? Wenn ja, welchen?
Namen von gemeinsamen Bekannten / Freunden?
Haben Sie schon gemeinsam Urlaub gemacht? Wen ja, wann und wo?
Sind Sie Linkshänder oder Rechtshänder?
Ist Ihr Ehegatte Linkshänder oder Rechtshänder?
Zum Frühstück bevorzugen Sie welches Getränk?
Welches Getränk bevorzugt Ihr Ehegatte zum Frühstück?
Rauchen Sie? Wenn ja, welche Marke?
Raucht Ihr Ehepartner? Wenn ja, welche Marke?
Haben Sie einen Führerschein?
Hat Ihr Ehepartner einen Führerschein?
Haben Sie oder Ihr Ehepartner ein Auto? Wenn ja, welches Fabrikat? Welche Farbe? Auf wen zugelassen?
Haben Sie besondere Merkmale (Tätowierungen o.ä.)?
Hat Ihr Ehegatte besondere Merkmale?
Was haben Sie ihrem Ehepartner zum letzten Geburtstag geschenkt?
Was Ihr Ehepartner Ihnen geschenkt?
Gab es anlässlich des letzten Geburtstages eine Feier? Wenn ja, in welchem Rahmen?
Frage an Ehemann: Rasieren Sie sich nass oder trocken?
Frage an Ehefrau: Wie rasiert sich Ihr Ehepartner?
Haben Sie das letzte Weihnachtsfest zusammen verbracht? Wenn ja, wann und wo?
Bei welcher Krankenversicherung sind Sie versichert?
Auf welcher Seite des Bettes schlafen Sie?
Haben Sie einen Internetanschluss?
Wenn ja, wie ist Ihre E-Mail-Adresse?
Wie halten Sie den Kontakt aufrecht, wenn Sie getrennt sind?
Wie werden eventuelle Heimfahrten durchgeführt?so Evalina...Werde ich für eine Scheinehe bestraft?
Ich überlege mir, mit einem Ausländer eine Scheinehe einzugehen, damit er eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Kann ich dafür bestraft werden?
Wer heiratet, ohne mit dem ausländischen Partner eine Lebensgemeinschaft zu planen, geht eine Scheinehe ein. Als Indizien dafür gelten etwa ein grosser Altersunterschied, eine Heirat nach kurzer Bekanntschaft oder unmittelbar bevor ein Ausländer die Schweiz verlassen müsste.
Die Strafbestimmungen: Wer eine Scheinehe eingeht, vermittelt oder fördert, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Wer Geld dabei kassiert, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Zivilstandsbeamte dürfen eine Heirat bei offensichtlicher Scheinehe verweigern. Wer nach der Heirat feststellt, dass der ausländische Ehegatte nur wegen des Aufenthaltsrechts geheiratet hat, kann diese einseitige Scheinehe auf Klage hin für ungültig erklären lassen. Eine zweiseitige Scheinehe kann nicht annulliert, sondern nur geschieden werden.
http://www.beobachter.ch/familie/artike ... -bestraft/
Der Himmel ist mächtig – und international. Immer mehr Ehen werden über die Grenzen hinweg geschlossen. 1995 waren in der Schweiz noch 25,6 Prozent aller Trauungen binational; 2002 schon 35,4 Prozent. Fast jeder dritte Schweizer heiratete 2002 eine Frau ohne Schweizer Pass – jede siebte Schweizerin einen Ausländer. Wie viele Scheinehen darunter sind, ist umstritten – rund ein Fünftel, behaupten böse Zungen. Unter Fachleuten unbestritten ist, dass die meisten Scheinehen im Rotlichtmilieu geschlossen werden, und die Zahl solcher Zweckverbindungen steigt: Sexworkerinnen kommen so zu Aufenthaltsbewilligungen, und ihre Scheinehemänner können mit einer «Entschädigung» von mehreren tausend Franken rechnen.
«Missbrauch» ist schwer zu definieren
Die Schliessung einer Scheinehe ist zwar nicht strafbar; fliegt sie aber auf, kann das für Ausländer böse Folgen haben. In Artikel 2 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs heisst es klar: «Der offenbare Missbrauch eines Rechts findet keinen Rechtsschutz.» Im Klartext: Der Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz gilt nicht mehr, wenn die Ehe bloss zum Zweck der Niederlassung zustande gekommen ist. Doch wie viele binationale Liebespaare wären ledig geblieben, hätte nicht die Ausweisung der Partnerin oder des Partners gedroht? Handelt es sich auch hier um einen Missbrauch?
«Entscheidend ist im binationalen Umfeld der Ehewille», sagt Roger Schneeberger, Vorsteher des Migrationsdienstes des Kantons Bern. «Wenn die Partner keinen regelmässigen Kontakt pflegen, keine gemeinsamen Freunde haben, keine Pläne schmieden, liegt der Verdacht eines Missbrauchs auf der Hand. Man kann nicht kommen und sagen ‹Ich will wegen meiner Frau in der Schweiz bleiben› – und weiss nicht einmal, wo sie wohnt.»
Nadarayah (Name geändert), 26, stammt aus Sri Lanka. 1983 kam er in die Schweiz; sein Asylgesuch wurde abgelehnt, wenig später der Rekurs. Im selben Haus lebte Angela R. Die beiden hatten kameradschaftlichen Kontakt. Als er hätte ausgewiesen werden sollen, heirateten sie. Die 30-jährige Psychologin sieht «diese Sache» als einen «Austausch von Rechten». Sie habe ein Recht gehabt, das ihr nichts nützte – das Recht auf Heirat. «Ihm fehlte ein Recht, das für seine Zukunft entscheidend war – das Recht auf Niederlassung.» Die junge Frau ist überzeugt: Jeder Mensch soll den Wohnort frei wählen können. «Als routinierte Singlefrau lebte ich in keiner festen Beziehung, meine Ausbildung war abgeschlossen, ich wollte keine Kinder.»
Politische Argumente für die Ehe
Der Polizist des Kreisbüros warnte sie. «Er sagte mir, ich könne nie mehr mit ihm rechnen. Sollte mich mein Mann schlagen, könne ich seine Hilfe vergessen.» Nadarayah hat sie nie geschlagen. Die beiden haben sich auch kaum geküsst. 2001 erhielt der Tamile «seinen» Schweizer Pass. Wann die Scheidung stattfinden soll, ist offen.
Für Angela R. sprachen viele politische Argumente für ihre Ehe. Diese Heirat hinterlässt aber auch ein zwiespältiges Gefühl. Sie würde heute «klar von einer Scheinehe abraten – Einzelhilfe ändert das Problem nicht». Durch ihre Tat habe sie sich «als Gutmensch gefühlt». Doch da waren noch andere Empfindungen. «In gewisser Hinsicht genoss ich die Macht über ihn. Seine Dankbarkeit ertrug ich nicht.»
Bis 1992 erhielt eine Ausländerin, die einen Schweizer ehelichte, automatisch den Schweizer Pass. Heiratete hingegen ein Ausländer eine Schweizerin, kam kein ausserordentliches Verfahren in Gang. Heute steht Ausländern und Ausländerinnen eine erleichterte Einbürgerung zu – nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz und drei Jahren Ehe. 1992 gab es 3936 solche Einbürgerungen, 2002 waren es 8075. Für die erleichterte Einbürgerung müssen die Partner eine Erklärung unterzeichnen, dass sie in «stabilen ehelichen Verhältnissen und ohne Trennungsabsichten leben».
Bestehen Zweifel am Wahrheitsgehalt dieses Dokuments, wird ein Verfahren zur Bürgerrechtsaberkennung eingeleitet. Die Wachsamkeit der Behörden steigt:
Bis Ende September dieses Jahres wurden bereits über 100 Verfahren eingeleitet und über 20 Pässe eingezogen. Zum Vergleich: 1998 kam es zu 34 Verfahren; zwei davon endeten mit einer Nichtigkeitserklärung.
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... -scheiden/
Eherechtsquiz:
http://www.beobachter.ch/familie/heirat ... n-der-ehe/
Nen Vorschlag, er soll seinen Pass machen lassen.... runter gehen und dan gehst du mal zu ihm. Lernst mal Familie und co kennen und danach kannste dich entscheiden.
Alt genug wärst du um vernünftig zu sein. Ritterlich ist es nicht, was du vorhast.
Seih dir bewusst, auch wenn es Liebe sein sollte.... die Beöhrden gehen mit euch noch härter um/ Dir/, als das gesagte hier im Forum.
Gewahrnt biste eigentlich....
toitoitoi
dennoch liebe Grüsse....
Eure Zeilen sind echt goldene Zeilen. Aber ich kann euch sagen, sobald er mich sieht läuft er rot an. Sein Bruder ist mit meiner Freundin verheiratet und sie führen echt eine gute Ehe. Er ist zwar so ein typischer Macho, aber meine Freundin ist glücklich mit ihm und sie haben eine Differenz von 13 Jahren. Meine Freundin ist die Ältere. Ich habe ja den Vorteil, dass meine jetzige Ehe ca. im Sommer geschieden sein wird. Ich lebe seit 4 Jahren schon getrennt. Mit meinem Exmann verbindet mich gar nichts mehr gefühlsmäßig. Er will zwar immer wieder einen Neubeginn. Auch er ist 6 Jahre jünger als ich und ein Bosnier. Das Alter spielt wirklich nur eine nebensächliche Angelegenheit. Hier in Deutschland ist es keine Seltenheit, dass viele jüngere Männer reifere Frauen heiraten. Ich finde es ist doch ein Pluspunkt von einem Jüngeren hoffiert zu werden, das zeigt doch, dass man jüngeren Mädels noch die Show stehlen kann. Man kann sich das so vorstellen, er ist für sein Alter einfach reif, ich habe mich durch Sport jung gehalten oder wie auch immer und somit treffen wir uns in der Mitte unserer beiden Alter ))liberte hat geschrieben:evalina - anfänglich war ich auch geschockt über die pauschalisierungen und harten worte hier in diesem forum.
aber nun, nachdem ich ein paar jährchen mal mehr mal weniger hier mitlese, kann ich es schon verstehen.
natürlich gibt es ausnahmen.
aber die regel, so ist es leider, daß albaner (egal aus welcher schicht sie kommen) keine ältere frau, die bereits ein kind hat, heiraten würden. das ist einfach traditionell, kulturell begründet.
ich kann saloni zustimmen, die sagt: guck ihn und vor allem auch seine familie erstmal an. wenn ihr euch wirklich liebt, dann habt ihr auch noch diese zeit.
es ist nicht böse gemeint, was hätten wir alle hier davon? sondern das ganz genaue gegenteil - wir haben schon zu viele traurige und gebrochene herzen hier lesen müssen.
Ich verstehe gar nicht warum viele hier so kritisch Albanern gegenüber sind. Denn ich habe viele Jahre ca. 15 Jahre im Ausland in verschiedenen anderen Kulturen gelebt, aber habe mir nie solche Gedanken gemacht. Meine Freundin ist seit 8 Jahren mit ihm verheiratet. Klar Kulturehen sind immer so eine Sache für sich. Man hat mehr Kompromisse zu machen als mit einem Einheimischen. Das fängt ja schon bei einem Norddeutschen an. Würde ich nie nehmen, da ich ja eine Süddeutsche bin. Ich betrachte nur den Menschen selbst und ich finde so schlimm sind doch Albaner gar nicht. Moslem hin oder her. Es sind doch keine Saudis wo man als Frau verkleidet mit einem Kopftuch herumlaufen muss. Ich bin mit meinem Ex Mann durch den halben Balkan gereist bis Mostar und weiter noch bis Cevtat, weil mich das einfach interessiert hat und ich habe auch ein paar Monate mit ihm dort gelebt. Sie waren alle wirklich nett und ein paar doofe die gibt es doch in jeder Kultur. Trotzdem macht mich das jetzt echt nachdenklich war ihr mir hier so schreibt.....Darleen17 hat geschrieben:Für dich stellt es vielleicht kein Problem da und schmeichelt dir, aber er sieht das vielleicht ganz anders? Wie lange ist deine Freundin denn schon verheiratet?
Moerli03 hat geschrieben:....Amnesty international! Rettet die Albaner im Kosovo vor liebestollen Deutschen!